Lärmschutz A5 - Argumentationshilfe für Beteiligungsverfahren

08.04.16 –

Die Bürgerinnen und Bürger von Weißkirchen warten seit Jahrzehnten auf einen wirksamen Lärmschutz an der A5 Urselbachbrücke. Bisher war der aktuelle Sachstand, dass dieser Lärmschutz im Rahmen des Ausbaus der A5 zwischen Nordwestkreuz und Friedberg auf 10 Spuren gebaut werden sollte. Hessen Mobil als zuständige Behörde hatte dem Bund als Baulastträger den Bau einer Lärmschutzwand auf der Brücke und einem Lärmschutzwall im Anschluss beiderseits der Brücke vorgeschlagen.

Im noch gültigen Bundesverkehrswegeplan war die Maßnahme als „vordringlicher Bedarf“ eingeordnet und so bestand die Hoffnung auf eine zeitnahe Verwirklichung. Bei einer Informationsveranstaltung von Hessen Mobil im Jahr 2012 in Weißkirchen wurde eine Verwirklichung des Lärmschutzes ab diesem Jahr - d.h.  2016 - in Aussicht gestellt.

Seit einigen Tagen liegt jetzt der abgestimmte Entwurf zum neuen Bundesverkehrswegeplan vor. In diesem ist die Ausbaumaßnahme in den sogenannten „weiteren Bedarf“ zurückgestuft. Maßnahmen des „weiteren Bedarfs“ werden voraussichtlich erst nach 2030 umgesetzt. Damit rückt auch der Lärmschutz für Weißkirchen in weite Ferne.

Vom 21.3.-2.5.2016 findet das Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 statt. Jede und Jeder kann zu dem Plan und einzelnen Maßnahmen eine Stellungnahme abgeben.

Für Weißkirchen besteht das Problem, dass - im Unterschied zu dem bisherig gültigen Bundesverkehrswegeplan - die Erweiterung der A5 im Abschnitt zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und dem Bad Homburger Kreuz als „Erweiterter Bedarf“ zurückgestuft wurde. Das hat zur Folge, dass die Maßnahme frühestens ab dem Jahr 2030 umgesetzt wird.
Der Bau der Erweiterung ist aber Voraussetzung dafür, dass der Bund einen Lärmschutz an der Urselbachbrücke für Weißkirchen finanziert und auch baut. Deswegen ist es wichtig, dass die Erweiterung wieder - wie im aktuellen Plan - in den „vordringlichen Bedarf“ hochgestuft wird. Das sollte Ziel der Stellungnahmen sein.

Wir GRÜNEN in Oberursel werden eine Stellungnahme auf der Grundlage folgender Argumentationslinie abgeben:

Teil der Maßnahme „Erweiterung der A5 zwischen NWK Frankfurt/Main und AK Bad Homburg ist der Lärmschutz an der Urselbachbrücke in Richtung Weißkirchen.
Nach Informationen von Hessen Mobil vom 28.3.2012, die auch in die Projektinformationen zum BVWP (PRINS) eingegangen sind, werden die aktuellen Lärmgrenzwerte von 49dB in der Nacht schon jetzt in Teilen von Weißkirchen um 1-2 dB überschritten.
Unabhängig von der Maßnahme wird der Verkehr in diesen Streckenabschnitt um 16-20% bis 2025 zunehmen. Damit geht eine weitere Lärmerhöhung von 1 dB an der Lärmquelle einher. Die Maßnahme selbst wird voraussichtlich nur zu einer Lärmerhöhung von 0,1 dB führen.
Die von Hessen Mobil geplanten Lärmschutzmaßnahmen - eine 5 Meter hohen Lärmschutzwand auf der Brücke, ein 6 Meter hoher und ca. 1000 Meter langer Lärmschutzwall nördlich der Brücke, bzw. ca. 500 Meter langer Lärmschutzwall südlich der Brücke und passive Lärmschutzmaßnahmen für 9 Häuser - würde diese Grenzwertüberschreitungen beseitigen und Weißkirchen die notwendige Ruhe in der Nacht bescheren.
Deswegen ist es notwendig, dass der Ausbau und die damit zusammenhängenden Lärmschutzmaßnahmen zeitnah umgesetzt werden.
Deswegen fordern wir eine Einstufung der Maßnahme in den „Vordringlichen Bedarf“ und eine zeitnahe Umsetzung.

Eine weitere mögliche Argumentationslinie wäre:

Die L3006, die quer durch unseren Stadtteil Weißkirchen (Kurmainzer Straße) verläuft, ist Ausweichstrecke, wenn es zu Verkehrsbehinderungen auf der A5 im Abschnitt zwischen dem NWK Frankfurt/M. und dem AK Bad Homburg kommt.
Die Kurmainzer Straße ist jetzt schon mit ca. 12000 Autos pro Tag völlig überlastet und es kommt, insbesondere wenn sich der Verkehr auf der A5 staut, in Weißkirchen zu ebenfalls massiven Staus.
Der prognostizierte Anstieg des Verkehrs auf dem o.g. Autobahnabschnitt um 16-20 % würde die Anzahl der Stauereignisse auf der A5 und dadurch mittelbar die Belastung der Kurmainzer Straße noch weiter erhöhen.
Die Erweiterung der A5 würde somit im Umkehrschluss die Verkehrsbelastung in unserem Stadtteil spürbar senken.
Somit ist für Weißkirchen der Ausbau der A5 im o.g. Streckenabschnitt unbedingt notwendig.
Deshalb fordern wir eine Einstufung der Maßnahme in den „Vordringlichen Bedarf“ und eine zeitnahe Umsetzung.

Wir fordern alle Bürgerinnen und Bürger auf, ebenfalls eine Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abzugeben.
Alle Infomationen dazu und das Online-Formular finden Sie unter www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrspolitik/Verkehrsinfrastruktur/Bundesverkehrswegeplan2030/bundesverkehrswegeplan2030_node.html oder scannen sie den QR-Code oben.

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