Verzicht auf Laubbläser und -sauger

15.12.11 –

Der Magistrat wird gebeten, die Betriebsleitung des Bau & Service Oberursel (BSO) prüfen zu lassen, wie und in welchem Umfang bei der Reinigung von Straßen, Wegen und  Grünflächen künftig auf den umwelt- und gesundheitsschädigenden Einsatz von Laubbläsern und –saugern verzichtet werden kann.

Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob die Benutzung dieser Geräte durch

Privatpersonen in Oberursel eingeschränkt werden kann. Über das Prüfergebnis soll im Bau- und Umweltausschuss berichtet werden.

Begründung:

Die Verwendung von Laubbläsern und -saugern schädigt Umwelt und Gesundheit durch Lärm und Schadstoffe und stört den Naturhaushalt. Durch den Schallpegel von über 100 Dezibel - das ist ungefähr so laut wie ein Presslufthammer - werden vor allem die Anwohner belästigt und die Gesundheit der Benutzer geschädigt. Denn schon ab einem Lärmpegel von 85 Dezibel kann es bei Dauerbelastungen zu Hörschäden kommen.

Laubbläser und -sauger, die von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, stoßen darüber hinaus gesundheitsschädliche Abgase wie Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Kohlenmonoxid aus.

Auch die Bodenbiologie wird durch Laubsauger gravierend beeinträchtigt. Die lauten Ordnungshalter saugen mit den welken Blättern auch Kleintiere wie Spinnen und Insekten auf, häckseln und töten sie dabei. Außerdem zerstören sie Pflanzensamen. Da die abgesaugten oder mit einer Luftgeschwindigkeit von bis zu 220 km/h weggeblasenen Blätter und Äste nicht mehr auf dem Boden verrotten, wird die Humus- und Nährstoffbildung behindert. Die am Boden lebenden Kleintiere wie Würmer, Spinnen und Kleinsäuger verlieren Nahrung und Lebensraum, der Boden wird der Deckschicht beraubt, die ihn vor Austrocknung und bei extremer Kälte schützen.

In Abhängigkeit von der Witterung und der Einsatzdauer wird außerdem die örtliche Feinstaubbelastung durch ihren Betrieb erhöht. Eine Untersuchung des umweltmedizinischen Informationsdienstes (UMID) hat gezeigt, dass es beim Betrieb von Laubbläsern durch das Aufwirbeln von Blütenpollen und Mikroorganismen zu einer Erhöhung der Luftkeimgehalte in der näheren Umgebung kommen kann. Zudem können Mikroorganismen aus Hundekot Krankheitserreger für Mensch und Tier sein. Der Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg (DBM) setzt nach einem Beschluss der Marburger Stadtverordnetenversammlung Laubbläser und Laubsauger nur noch auf punktuell ein. Laut DBM-Abteilungsleiter Günter Krebs wird der Nutzen der Laubbläser völlig überschätzt: „Es tut auch ein Reisigbesen“, zitiert ihn die Frankfurter Rundschau.

Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen

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