Barrierefreies Oberursel

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Die Stadt Oberursel tritt der Erklärung "Die Stadt und die Behinderten" ("Erklärung von Barcelona") vom 24.03.1995 bei.

Zur Umsetzung dieser Erklärung wird das folgende Konzept "Barrierefreies Oberursel" verabschiedet.

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Konzept "Barrierefreies Oberursel"

Die Stadt Oberursel verpflichtet sich zunächst in folgenden Bereichen auf die Gleichstellung behinderter und älterer Menschen hinzuwirken:

 

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Behindertenvertretung

Die Stadt Oberursel etabliert in der Stadtverwaltung eine/n Behindertenbeauftragte/n, die/der als Gesprächspartner für Politik und Verwaltung dient, Mitspracherecht bei sie/ihn betreffenden Entscheidungen hat und die Behindertenorganisationen vor Ort repräsentiert.
Dafür ist im Stellenplan mindestens eine halbe Stelle vorzusehen.

Öffentliche Gebäude, Straßen, Plätze und Wege

Alle unter der Beteiligung der Stadt Oberursel oder ihrer Gesellschaften errichteten und geförderten Baumaßnahmen und Einrichtungen (z.B. Ämter, Kultureinrichtungen, Spielplätze, etc.) werden grundsätzlich unter Beachtung der entsprechenden DIN Normen zum barrierefreien Bauen für Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen geplant und gestaltet. Bei Umbauten oder Renovierungen wird entsprechend verfahren. Zudem wird ein Maßnahmenkatalog zur barrierefreien Umgestaltung bestehender öffentlicher Gebäude und Einrichtungen entwickelt.

Darüber hinaus verpflichtet sich die Stadt Oberursel zu folgenden Maßnahmen:

Für das Rathaus der Stadt Oberursel wird eine Planung vorgelegt, wie dieses barrierefrei zugänglich gemacht und genutzt werden kann. Die Wege für Mobilitätsbehinderte werden deutlich ausgeschildert, Hörhilfen für Hörbehinderte installiert und eine Anlaufstelle für Hörgeschädigte geschaffen. Ebenso wird eine kontrastreiche und tastbare Ausstattung und Ausschilderung für Sehgeschädigte in leicht verständlicher Form und mit Symbolen versehen angebracht.

Die Stadt stellt sicher, dass zukünftig bei allen Wahlen und Bürgerentscheiden sämtliche Wahllokale barrierefrei zugänglich sind. Dabei wird auch sichergestellt, dass blinden Menschen durch die Bereitstellung entsprechender Hilfsmittel bzw. Hilfskräfte eine gleichberechtigte und geheime Wahl möglich ist. Eventuell nötige Übergangslösungen zur Verwirklichung dieses Zieles sind mit der Behindertenvertretung einvernehmlich zu regeln.

Neue und im Rahmen von Straßenbauarbeiten umzubauende Bordsteine von Bürgersteigen werden in Einmündungs- und Kreuzungsbereichen so abgesenkt, dass sie von Menschen mit verschiedenen Behinderungen barrierefrei und gefahrlos genutzt werden können. Zudem soll ein Maßnahmenkatalog für den Umbau bestehender Bordsteine erstellt werden.

Sämtliche neu aufgestellten Lichtzeichenanlagen werden mit akustischen Signalgebern für Blinde ausgestattet, die sowohl den Standort der Ampel anzeigen als auch die Grünphase. Bei bestehenden Lichtzeichenanlagen ist eine Umrüstung in Absprache mit der Behindertenvertretung zu prüfen und ein entsprechender Maßnahmenkatalog zu entwickeln.

Sofern es die Topographie zulässt, werden Fußgängerwege mit einem Längsgefälle von weniger als 6 % errichtet.

Alle mit öffentlichen Mitteln der Kommune geförderten Wohnungen sind barrierefrei nach den entsprechenden DIN Normen zu bauen. Bei Renovierungs- und Sanierungsarbeiten sind ebenfalls die entsprechenden DIN-Normen anzuwenden. Eine bevorzugte Vergabe barrierefreier Wohnungen an mobilitätsbehinderte Menschen ist vorzusehen.

Bei privaten Bauvorhaben wird, soweit öffentlich zugängliche Flächen bzw. Räume errichtet werden, auf die Einhaltung einer barrierefreien Gestaltung, die behinderten Menschen eine gleichberechtigte Nutzung ohne fremde Hilfe ermöglicht, besonders geachtet. Die Bauherren werden hierfür entsprechend beraten.

Falls die normgerechte Umsetzung o. a. Regelungen nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand realisierbar sein sollte, ist eine ausführliche Begründung der Ablehnung durch das jeweilige Fachamt notwendig. Vor der endgültigen Entscheidung ist der Behindertenvertretung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Öffentlicher Personennahverkehr

Die Stadt Oberursel nimmt Einfluss auf die Betreiber des ÖPNV, damit behinderten Menschen die gleichberechtigte Teilnahme am öffentlichen Nahverkehr ermöglicht wird. Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen durchgeführt:

Sämtliche ÖPNV-Haltestellen müssen barrierefrei erreichbar und selbständig nutzbar sein, dies beinhaltet auch die Zugänglichkeit der Fahrplanaushänge. Zu diesem Zweck wird eine Planung erstellt, aufgrund derer stufenweise Um- bzw. Nachrüstungen und eine Verbesserung der Informationen vorgenommen werden.
Sofern die ÖPNV-Haltestellen nicht in die Zuständigkeit der Stadt Oberursel oder ihrer Gesellschaften fallen, ist bei den Betreibern der ÖPNV-Verbindungen darauf hinzuwirken, dass diese die Haltestellen barrierefrei gestalten.

Bei der Neuauschreibung des Betriebs der Stadtbuslinien soll auch in Zukunft darauf geachtet werden, dass die Fahrzeuge barrierefrei zugänglich und für Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen gleichberechtigt nutzbar sind.
Dies beinhaltet u. a. einen stufenlosen Einstieg, akustische Ansagen, gut lesbare Haltestellenanzeigen und eine kontrastreiche Gestaltung.

Bei dem Stadtbusbetreiber ist darauf hinzuwirken, dass die Schulung der FahrerInnen betreffend den Umgang mit behinderten KundInnen in Kooperation mit der Behindertenvertretung verbessert und intensiviert wird.

Sofern im Aufsichtsrat der Stadtwerke Fragen diskutiert werden, die in den Zuständigkeitsbereich der Behindertenvertretung fallen, insbesondere der Um- und Neubau von Haltestellen, so wird die/der Behindertenbeauftragte der Stadt als Sachverständiger gemäß § 109 Abs. 1 AktG hinzugezogen.

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Anlage: Erklärung "Die Stadt und die Behinderten (Erklärung von Barcelona)"


Abstimmungsergebnis: Der Antrag wurde einstimmig an den Sozial- und Kulturausschuss sowie den Bau- und Umweltausschuss zur Wiedervorlage an die Stadtverordnetenversammlung verwiesen.



Abstimmungsergebnis im SKA: Ja: 7 Nein: 8
Abstimmungsergebnis im BUA:Ja:  7 Nein: 8

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