Mobilfunkanlagen auf städtischen Grundstücken und Gebäuden

Der Magistrat wird aufgefordert, keine Verträge über die Errichtung und den Betrieb von Mobilfunksendeanlagen auf städtischen Grundstücken und Gebäuden abzuschliessen oder zu verlängern.
Der Magistrat wird aufgefordert, mit den Mobilfunkbetreibern Kontakt aufzunehmen, um eine Abstimmung zwischen den gesundheitlichen Bedürfnissen der Oberurseler Bevölkerung, der Stadtentwicklungsplanung und der Interessen der Betreiber hinsichtlich der Standorte künftiger Mobilfunksendeanlagen herbeizuführen.

<//td>Abstimmungsergebnis: Der Antrag wurde in den Bau- und Umweltausschuss verwiesen, der eine Ablehnung empfohl.
Abstimmungsergebnis in der Sitzung am 21.02.2001: Ja: 18 Nein: 27<//td><//tr>

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