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Der Magistrat wird beauftragt in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde zu prüfen, ob in Oberursel die Voraussetzungen für ein Bewohnerparken auf der Basis der neuen bundesgesetzlichen Möglichkeiten gegeben sind und ggf. ein Konzept für ein Bewohnerparksystem in Oberursel zu erarbeiten. In diesem Konzept soll unter anderem Stellung genommen werden zu:
Vor der endgültigen Verabschiedung des Konzeptes durch die Stadtverordnetenversammlung soll es den betroffenen Bewohnern zur Stellungnahme vorgelegt werden. Eingehende Stellungnahmen werden der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben.
Das Konzept ist der Stadtverordnetenversammlung baldmöglichst zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Mit der Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes zum 1. Januar hat der Bundesgesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen für das sog. "Bewohnerparken" geschaffen, das das alte "Anwohnerparken" ablöst.
In Oberursel gibt es seit vielen Jahren Interessenskonflikte zwischen den Bewohnern der Innenstadt, Pendlern und Einzelhandel. Verstärkt wurde dieser Konflikt durch die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftungszonen. Auch in den Straßen rund um U- und S-Bahn-Haltepunkte gibt es regelmäßige Anwohnerproteste, weil Pendler nicht die vorgesehenen Park-and-Ride-Plätze benutzen.
Wiederholte Forderungen in Oberursel ein Anwohnerparksystem zu schaffen, wurden von Magistrat und Straßenverkehrsbehörde mit der angeblich unklaren Rechtslage abgelehnt. Durch das neue Straßenverkehrsgesetz ist dieser Vorwand nun ausgeräumt und der Weg frei, um Anwohnern in der Oberurseler Innenstadt und auch anderen sensiblen Bereichen entgegen zu kommen und damit den (Parksuch-)Verkehr in Oberursel in geordnetere Bahnen zu lenken.
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