Änderung der Geschäftsordnung - Bürgersprechstunde

§ 21 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wird wie folgt ergänzt:

(8) In den Ausschüssen soll zu Beginn der Ausschusssitzungen eine Bürgerinnen- und Bürgerrunde stattfinden und in der Regel auf den Zeitraum von 30 Minuten begrenzt sein. Unter diesem Tagesordnungspunkt können sich Bürgerinnen und Bürger zu allen auf der Tagesordnung des jeweiligen Fachausschusses aufgeführten Punkten zu Wort melden.

Begründung:

In den Ausschüssen werden vielfältige Entscheidungen getroffen. Vorlagen des Magistrats werden in der Stadtverordnetenversammlung oft nicht mehr diskutiert.
Oft werden jedoch Themen behandelt, die die Einwohnerinnen und Einwohner direkt oder indirekt betreffen. Sie haben jedoch keine Möglichkeit, im derzeitigen Prozess des Beschlussfassung Fragen an Vertreter des Magistrats und der Fraktionen zu stellen sowie einen anderen Standpunkt in die Diskussion einzubringen. Dies fördert ein weiteres Mal Politikverdrossenheit und Unverständnis gegenüber der Meinungsfindung und Beschlussfassung in den städtischen Gremien.
Eine Bürgersprechstunde bietet hier die Möglichkeit, Einwohnerinnen und Einwohner aufzufordern, sich in politische Prozesse einzubringen. Der Dialog zu Beginn einer Sitzung bietet hier den Fraktionen und dem Magistrat die Möglichkeit, ihre Entscheidungen und Beschlüsse transparenter darzustellen.
In Frankfurt wird auf Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNEN seit 2006 eine solche Bürgersprechstunde bereits mit großem Erfolg praktiziert.
Auch sind die Erfahrungen in den Ortsbeiräten, die schon über einen entsprechenden Tagesordnungspunkt verfügen, durchweg positiv.

Abstimmungsergebnis: Ja: 19 Nein: 22

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