Bürgerversammlungen gem. § 8a HGO

Der Stadtverordnetenvorsteher wird aufgefordert, den Bestimmungen des § 8a HGO nachzukommen und mindestens einmal im Jahr eine Bürgerversammlung abzuhalten.

Begründung:

Es gibt einige Instrumente, Bürgerinnen sowohl in die Politik einzubinden als auch zu informieren. Die Hessische Gemeindeordnung gibt hier nur Mindestmaßstäbe vor.
In Oberursel finden seit Jahren Bürgerversammlungen nur sporadisch statt. So wurde am 9. März 1999 zum Thema „Stadtentwicklung Oberursel-Nord“, am 22. November 2000 zum Thema „Neues Kommunalwahlrecht“ informiert. Die letzte Bürgerversammlung erfolgte am 20. Januar 2003 zum Thema „Bahnhofsprojekt“. Seit 2003 fanden keine Bürgerversammlungen statt. Es gibt allerdings einige Großprojekte, die sowohl Gegenstand öffentlicher Diskussionen sind, als auch sich in den nächsten Jahren im Entscheidungsprozess befinden. Hier müssen Bürger die Möglichkeit haben, sich zu informieren und mitdiskutieren zu können. Mögliche Themen können der Bahnhofsumbau, die Schwimmbadplanung, die Südumfahrung, Stadtentwicklungsplanung oder der Hessentag sein. Nachdem nun vier Jahre ohne eine einzige Bürgerversammlung vergangen sind, ist es dringend notwendig, dieses Instrument gemäß den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung einzusetzen.

Abstimmungsergebnis: Ja: 44

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