Grüne Stadtverordnetenfraktion nimmt an der Abstimmung über die Mehrkosten der B455 (neu) nicht teil.

Im Jahr 1993 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, die Mehrkosten für die B455 neu u.a. durch den Bau eines Tunnels anstelle einer oberirdisch geführten Straße zu übernehmen. Damals ging man von ca. 1,7 Mill. DM aus, vereinbart wurde aber, die letzlich entstandenen Kosten zu tragen, abzurechnen vom ASV.

Es folgten Schlussrechnungen und Gespräche, sicher ist zumindest dass Ende Februar 2003 das ASV dann eine, in seinen Augen endgültig ausverhandelte, Kostenübersicht an die Stadt schickte.
Es wurden weder Abschlagszahlungen auf unstrittige Forderungen geleistet - noch wurde die Stadtverordnetenversammlung informiert - warum auch?

Was dann geschah, bleibt im Dunkeln. Aus unseren Unterlagen geht nur ein Brief des Verkehrsministers Riehl hervor, der am 18.12.2003 nochmals auf die im Februar 2003 endverhandelten Kosten hinwies.

Obwohl die Kosten also seit einiger Zeit im Hause bekannt waren, spielten die Forderungen in den Haushaltsberatungen 2003 keine Rolle, weder die Grundforderung noch die durch Handeln des Magistrats entstandenen Verzugszinsen von 80.000 Euro. Statt dessen sorgten zusätzliche Einnahmen durch die Büchereigebühr von 30.000 Euro und ein von den Grünen geforderter Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro zugunsten des Orscheler Sommers für erhitzte Debatten. Die Stadtverordneten wurden von den anstehenden Zahlungen in Höhe von 2 Millionen Euro noch nicht einmal informiert. Auch ein gesetzeskonformer Nachtragshaushalt wurde nicht erstellt.

Nun soll durch eine über- und außerplanmäßige Ausgabe die Zahlung ausgeführt werden. § 100 HGO regelt solche über- und außerplanmäßigen Ausgaben: sie sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind - unabweisbar ist die Zahlungsverpflichtung. Aber unvorhersehbar war sie definitiv nicht, sie war seit Ende 2002 im Haus bekannt! Das heißt die Zahlung kann gesetzeskonform nur durch einen Nachtragshaushalt korrekt durchgeführt werden. Dies hat Stadtrat Schneider auch im HFA eingeräumt. Gleichzeitig hat er auch erklärt, mit einer Rüge durch die Rechnungsprüfung nach Abschluss der Jahresrechnung im kommenden Jahr zu rechnen. Gegen Gesetze zu verstoßen ist jedoch für ihn kein Grund, einen anderen Weg zu wählen.

Die Stadtverordnetenversammlung hat nun die Entscheidung zwischen einem offenem Gesetzesbruch, also der Genehmigung der außer- und überplanmäßigen Ausgabe, und weiterem finanziellen Schaden für die Stadt Oberursel, eine Ablehnung der Vorlage und somit eine Steigerung der Verzugszinsen.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wird an der Abstimmung über die heutige Magistratsvorlage nicht teilnehmen.

In unseren Augen ist dies keine Entscheidung, vor der eine Stadtverordnetenversammlung stehen darf. Mit unserer Nichtteilnahme wollen wir daher deutlich machen, wie tief greifend wir uns in unserem Selbstverständnis getroffen fühlen.

Wir sind hier, um Kommunalpolitik zu machen und echte Entscheidungen zu treffen, dies ist im vorliegenden Fall nicht möglich. Daher ist es für uns nur konsequent, dies durch Abwesenheit deutlich zu machen.

Und unmittelbar nach dem heutigen Abend erhoffen wir uns eine schnelle Aufklärung und neue Vertrauensbildung durch den Magistrat mit der Beantwortung von 22 Fragen, die den Ablauf des Vorgangs klären sollen. Die Oberurseler Stadtverordnetenversammlung soll nie mehr einen bewusst herbeigeführten Gesetzesbruch begehen müssen.

Sollten die Antworten auf die Fragen nicht innerhalb vier Wochen vorliegen, wird die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen einen Akteneinsichtsausschuss beantragen.

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