GRÜNE wundern sich über CDU und FDP und wollen den Handlungsspielraum der Stadtverordnetenversammlung klären

Mit Erstaunen hat die GRÜNE Fraktion das kategorische „Nein“ der Oberurseler CDU- sowie der FDP-Stadtverordnetenfraktion zur Einführung von Straßenbeiträgen zur Kenntnis genommen.

 

„Niemand führt diese Beiträge gerne oder gar leichtfertig ein“, so die GRÜNE Fraktionsvorsitzende Christina Herr, „aber wir gehen davon aus, dass wir letztlich an die Gesetzes- und Genehmigungslage gebunden sind und eine Straßenbeitragssatzung einführen müssen.“ Sollten die Fraktionen von CDU und FDP über andere Informationen verfügen, müsse sie dies deutlich machen, schließlich sind sie in Hessen maßgeblich an der aktuellen Situation beteiligt.

 

Auslöser für die Debatte über die Straßenbeiträge in Oberursel ist die Haushaltsgenehmigung der Unteren Kommunalaufsicht, die von Landrat Ulrich Krebs (CDU) geleitet wird. Sehr deutlich sei nach Ansicht der GRÜNEN mittlerweile, dass die Unteren Kommunalaufsichten in Hessen nach klaren Vorgaben der Oberen Kommunalaufsichten (Regierungspräsidenten) und diese letztlich nach den Vorgaben des Hessischen Finanz-, bzw. Innenministeriums (beide unter Führung von CDU-Ministern) agierten.

In § 93 der Hessischen Gemeindeordnung ist den Kommunen vorgegeben, dass sie die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Mittel zuerst durch Entgelte und erst im Übrigen aus Steuern zu erzielen habe, nicht andersherum, wie die CDU in Oberursel offenbar meint.

 

Zudem wurde das Kommunale Abgabengesetz von der schwarz-gelben Landtagsmehrheit zuletzt Anfang des Jahres dahingehend geändert, dass die Gemeinden Straßenbeiträge erheben „sollen“. "Früher hieß es "können", was den Gemeinden einen deutlich größeren Handlungsspielraum gelassen hat.", so Christina Herr. Wenn die Oberurseler CDU bzw. FDP so kategorisch gegen Straßenbeiträge sind, müssten sich die Oberurseler Landtagsabgeordneten von CDU und FDP, Banzer und Dr. Blechschmidt, eigentlich gegen diese Gesetzesänderung ausgesprochen haben, stellen die GRÜNEN fest.

 

Angesichts der von CDU und FDP in Hessen eingeführten Gesetzes und Regelungslage haben die Kommunen nach Einschätzung der GRÜNEN nicht mehr die Entscheidungskompetenz OB sie Straßenbeiträge einführen, sondern nur noch WIE. Dies wurde auch aktuell durch das Verwaltungsgericht Gießen im Fall der Stadt Schlitz so entschieden. Immerhin sei, u. a. aufgrund deutlichen Drucks auch von SPD und GRÜNEN im Land, die Möglichkeit wiederkehrender Beiträge eingeführt worden.

 

Die GRÜNEN wollten sich einer sachbezogenen Diskussion mit Experten und Bürgern stellen, um den fairsten Weg zur Einführung der Straßenbeitragssatzung zu finden. Das kategorische „Nein“ der größten Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung sowie der FDP erscheine ihnen dabei alleine Beifall heischend, ohne sich um die rechtlichen Grundlagen und die Vorgaben der Aufsichtsbehörde zu kümmern.

 

Die GRÜNEN werden die Gespräche in den Ausschüssen und mit Bürgerinnen und Bürgern unter anderem bei einer Bürgerversammlung führen und gemeinsam die beste Lösungsmöglichkeit für Oberursel suchen. „Wir werden aber auch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertreter aus Gemeinden, die schon eine Straßenbeitragssatzung haben, reden und von deren Erfahrungen profitieren.“, so Christina Herr. „Dann werden wir eine Entscheidung treffen, die sowohl einen genehmigungsfähigen Haushalt vorsieht, als auch die beste Möglichkeit für Oberursel und seine Bürgerinnen und Bürger ist. Wir werden nicht abwarten, bis die Aufsichtsbehörde uns zu einer Satzung zwingt.“

 

In einem ersten Schritt werden die GRÜNEN den Handlungsspielraum der Stadtverordneten klären.  So ist in der Haushaltsgenehmigung für den Haushalt 2013 deutlich als Vorgabe formuliert, dass  eine Straßenbeitragssatzung eingeführt werden muss. Landrat Ulrich Krebs (CDU) als Aufsichtsbehörde muss den nächsten Haushalt 2014 ebenfalls genehmigen. Ob er dies dann tun wird, wenn die Stadtverordnetenversammlung die Auflagen aus der aktuell gültigen Haushaltsgenehmigung bewusst nicht erfüllt. "Wenn wir dann keine Haushaltsgenehmigung bekommen, sind wir nicht mehr handlungsfähig und können in ganz vielen Bereichen nicht mehr selbst entscheiden. Das kann nicht Ziel einer nachhaltigen Finanzpolitik sein.", so Christina Herr.

 

 

In der Hoffnung, dass Stadtkämmerer Thorsten Schorr (CDU) in der nächsten Stadtverordnetensitzung Klarheit über den bestehenden Spielraum für die Stadtverordneten herstellen kann, haben die GRÜNEN die nachfolgenden Fragen an den Magistrat gerichtet:

 

A:  Vorgaben der Kommunalaufsicht: Haushaltsgenehmigung

 

In einem Presseartikel vom 10.6.13 hat sich die CDU-Stadtverordnetenfraktion grundsätzlich gegen die Einführung von Straßenbeiträgen ausgesprochen und stattdessen eine Erhöhung der Grundsteuer gefordert.

Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gefragt:

 

  1. Ist die Auflage 5 der Kommunalaufsicht in der Genehmigung zum Haushalt 2013 („Die Satzung ist nunmehr umgehend zu verabschieden und in Kraft zu setzen, um rasch die entsprechenden Erträge zu generieren.“) so zu verstehen, dass die Stadtverordnetenversammlung eine rechtskräftige Straßenbeitragssatzung zu erlassen hat?
  2. Ist die Kommunalaufsicht grundsätzlich befugt, der Stadtverordnetenversammlung bindende Auflagen zu erteilen?

 

B: Folgen bei der Nichtverabschiedung einer Straßenbeitragssatzung und Verstoß gegen die Haushaltsgenehmigung 2013

 

Sollte die Stadtverordnetenversammlung einen Haushalt 2014 verabschieden, ohne dass Erträge aus der Straßenbeitragssatzung vorgesehen sind, wird die Kommunalaufsicht reagieren.

 

  1. Ist es möglich, dass die Kommunalaufsicht einem Haushalt für das Jahr 2014 nicht genehmigt, weil eine Straßenbeitragssatzung nicht erlassen wurde?
  2. Mit welchem Ergebnis ist bei Gesprächen zwischen dem Magistrat und der unteren bzw. der oberen Kommunalaufsicht die Frage erörtert worden, ob statt einer Straßenbeitragssatzung eine Grundsteuererhöhung in Frage kommt?

 

C: Die rechtlichen Grundlagen für eine Straßenbeitragssatzung sind § 93 HGO und § 11 KAG, zuletzt Anfang des Jahres durch die CDU- und FDP-Landtagsmehrheit geändert. Auch waren Straßenbeitragssatzungen Gegenstand von Gerichtsurteilen.

 

  1. Wie ist die Einschätzung des Magistrates in der Frage Straßenbeitragssatzung oder Grundsteuererhöhung unter Berücksichtigung des § 93 HGO bzw. der mit Wirkung zum 1.1.2013 von der CDU-FDP-Landtagsmehrheit geänderten Soll-Vorschrift des § 11 KAG?
  2. Ist dem Magistrat bekannt, ob es bereits Gerichtsurteile zu der Fragestellung einer Erhöhung der Grundsteuer anstelle von Straßenbeiträgen defizitären Haushalten gibt?

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GRÜNE Sosse Essen am Gründonnerstag

Die Oberurseler GRÜNEN laden zu ihrem jährlichen Grüne Soße Essen am Gründonnerstag vor Ostern am 28.03 um 19:00 Uhr ein. Wer kann und möchte, bringt gerne eine grüne Soße mit, damit von allen Soßen von vegan, modern bis klassisch probiert werden kann. Veranstaltungsort ist das Clubhaus der Eintracht Oberursel im Eschbachweg1. Um eine Anmeldung per email an mitmachen@gruene-oberursel.de wird gebeten. 

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