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Eine Spende hilft uns beim Wahlkampf sehr. So können wir viele Kanäle nutzen um unser Programm, den Bürgermeisterwahlkampf und den Wahlkampf allgemein in die Öffentlichkeit und damit zu den Wählern zu bringen. Bitte das Spendenziel im Verwendungszweck vermerken. Gerne stellen wir eine Spendenbescheinigung aus (siehe * Spenderhinweise unten)
 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN OV Oberursel

IBAN: DE06512500000007024576 BIC: HELADEF1TSK

Verwendungszweck eines der Stichworte an:

Spende für "Ortsverband"

 

* Spenderhinweise:

Plakatspenden von Privatpersonen sind steuerlich absetzbar. Für besondere Rechtsformen kann sogar ein Spendenverbot an Parteien gelten (z.B. gGmbH). Wir erstellen und versenden Spendenquittungen für die Plakatspenden im 1. Quartal des Folgejahres.

Plakatspenden, die von Privatpersonen auf diesem Portal gebucht werden, können auf keinen Fall Grünen Gliederungen zur Erstattung vorgelegt bzw. von denen erstattet werden!

Bis zu einer Höhe von 1.650,- Euro (3.300,- Euro bei Ehepaaren) pro Jahr können Mitgliedsbeiträge und Spenden an politischeParteien als Steuerermäßigung nach § 34g EStG geltend gemacht werden. Diese Steuerermäßigungenwirken sich zu fünfzig Prozent direkt steuermindernd aus. Das bedeutet, für jeden Euro Spende erhält man fünfzig Cent Steuerminderung. Hat man in einem Jahr mehr als 1.650,- Euro (3.300,- Euro bei Ehepaaren) an Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien bezahlt, kann man darüber hinaus gehende Spenden bis zu weiteren 1.650,- Euro (3.300,- Euro bei Ehepaaren) als Sonderausgaben nach § 10b EStG geltend machen. Sonderausgaben werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Die Höhe der Steuerersparnis hängt von der Höhe des jeweiligen Einkommens ab.