Die sog. "Luftreinhalteverordnung" der Europäischen Union schreibt seit 01.01.05 neue Grenzwerte insb. für Feinstaubemissionen vor. Hauptverursacher dieser Krebserregenden Feinstaubemissionen sind Dieselfahrzeuge. Rußpartikelfilter können diese Emissionen erheblich reduzieren.
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Wie viele Dieselfahrzeuge sind im Fuhrpark der Stadt Oberursel, des BSO und der städtischen GmbH vorhanden und wie viele davon sind mit einem Rußpartikelfilter ausgestattet?
Wie viele dieser Fahrzeuge sollen innerhalb der nächsten zwei Jahre durch neue Fahrzeuge ersetzt werden und sollen die neuen Fahrzeuge mit Rußpartikelfiltern ausgestattet sein?
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Im Fuhrpark der Stadt Oberursel, des BSO und der städtischen Gesellschaften sind 91 Dieselfahrzeuge vorhanden. Mit Rußpartikelfilter ist keines dieser Fahrzeuge ausgestattet.
In den nächsten beiden Jahren stehen etwa zehn dieser Fahrzeuge zur Ersatzbeschaffung an. Bei der Neuanschaffung wird auf eine Ausstattung mit Rußpartikelfilter geachtet oder die abhängigen Fahrzeuge werden durch Fahrzeuge mit Erdgasantrieb ersetzt, sofern das in der Prüfung befindliche Verhoben der Taunagas, eine Ergastankstelle in Oberursel zu errichten, zeitnah umzusetzen ist.
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