Barrierefreier Internetauftritt der Stadt Oberursel und der städtischen Gesellschaften.

Der Magistrat wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die von der Stadt Oberursel betriebenen Internetangebote barrierefrei gestaltet werden, so dass diese auch gleichberechtigt von behinderten Menschen genutzt werden können.

Des weiteren wird der Magistrat aufgefordert, auf die Gesellschaften und Körperschaften, an denen die Stadt Oberursel beteiligt ist, dahingehend einzuwirken, dass auch deren Internetangebote barrierefrei gestaltet werden.

Begründung:

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, gab es Ende 1997 in Deutschland fast 6,6 Mill. Schwerbehinderte.
Statistisch gesehen sind Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich häufig im Netz. Mit 80 Prozent sind sie weit öfter "drin" als der Bevölkerungsdurchschnitt mit rund 42 Prozent. Dennoch können sie zahlreiche Angebote nicht nutzen, auch nicht das Internetangebot der Stadt Oberursel und der städtischen GmbHs.

Ungefähr 30 Prozent der InternetbenutzerInnen sind auf technische Hilfen angewiesen, z.B. auf Großbildmonitore und Lupenfunktion, auf Braillezeile, Sprachausgabe, Spracheingabe und Tasthilfen.

Sehbehinderte Menschen können auf Internetseiten beispielsweise mit Hilfe eines ScreenReaders zugreifen. Ein ScreenReader ist ein Programm, das einem sehbehinderten Menschen Bildschirminhalte (und damit auch Internetseiten) vorlesen kann. Barrierefreie Seiten sollten so aufgebaut sein, dass sie sich für ScreenReader eignen. Um dies zu erreichen, sollte man z.B. auf bestimmte HTML-Elemente, mit denen diese Reader nicht umgehen können, verzichten. Andererseits sollten andere Elemente, die diese Reader benötigen, konsequent verwendet werden. Körperbehinderte Menschen können teilweise die Maus nicht so genau auf dem Bildschirm positionieren. Für diese Menschen ist es wichtig, dass eine Internetseite einen günstigen Aufbau hat; beispielsweise sollten Links nicht zu dicht beieinander liegen, damit nicht zu oft falsche Links angeklickt werden.

Wenn man die Bedürfnisse von behinderten Internetnutzern schon im Planungsstadium berücksichtigt, verursacht die Gestaltung eines barrierefreien Internetauftritts oft nur erstaunlich geringe oder gar keine Mehrkosten. Leider hat die Stadt Oberursel dies bei der Überarbeitung ihres Internet-Auftritts vollkommen ausser acht gelassen.

Von einer barrierefreien Internetseitengestaltung profitieren nicht nur Personen mit Funktionseinschränkungen, sondern auch Menschen, deren Computer durch eingeschränkte Hard- oder Software bestimmte Funktionen nicht verarbeiten können. Letztlich profitieren alle, auch die Anbieter der Seiten

Die Forderung nach einer allgemeinen "Web Accessibility", also einer allgemeinen "Internet-Zugänglichkeit" ergibt sich aus einer konsequenten Anwendung der Forderung nach Gleichheit Aller, wie sie z.B. auch in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes beschrieben ist.

Am 15. November 2001 ist der Entwurf eines Gleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Gleichstellung und barrierefreie Gestaltung aller Lebensbereiche (Bauen, Verkehr, Kommunikation, ...) werden zu rechtlich handhabbaren und gesellschaftlich wirksamen Begriffen. Das Gesetz soll im Mai 2002 in Kraft treten.

Da das städtische Internetangebot auch immer mehr in Richtung eines "virtuellen Rathauses" weiterentwickelt werden soll, muss darauf geachtet werden, das Menschen mit Behinderungen von dieser Entwicklung nicht ausgeschlossen werden. Genauso wie die Bedürfnisse behinderter Menschen in der Stadtplanung und Gebäudearchitektur Berücksichtigung finden, müssen diese auch in der virtuellen Welt zur Geltung kommen.

Die momentane Konzeption der Internetpräsentation der Stadt Oberursel und der stadteigenen GmbHs schliesst Menschen mit Behinderungen aus der Zielgruppe vollständig aus. Diese Diskriminierung muss dringend beseitigt werden. Die Stadt ist aufgefordert, nicht zu warten, bis das Bundesgleichstellungsgesetz und darauf folgende Ländergesetze umgesetzt sind, sondern muss als Stadt, die mehrere Behinderteneinrichtungen beherbergt, eine Vorreiterfunktion zu übernehmen.


Abstimmungsergebnis: Der Antrag wurde einstimmig der interfraktionellen Arbeitsgruppe "Neue Medien" zur Beratung vorgelegt. Danach soll er erneut in der Stadtverordnetenversammlung behandelt werden.

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