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Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Stadthallen GmbH zu prüfen, welche Auswirkungen die folgenden zusammenhängenden Maßnahmen auf die Attraktivität der Stadthalle und die Finanzen der Stadthallen GmbH haben:
Das Prüfergebnis ist dem Haupt- und Finanzausschuss zu den Haushaltsberatungen vorzulegen.
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