Keine Demontage des Naturschutzes in Hessen durch Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes

Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Landesregierung auf, den am 9. Mai 2006 vorgelegten Gesetzentwurf zur Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes (HeNatG) Drs 16/5549 zurückzuziehen. Mit diesem Gesetz wird der Naturschutz in Hessen drastisch geschwächt und der Auftrag des Grundgesetzes und der Hessischen Verfassung zum Schutz unserer Lebensgrundlagen konterkariert.

Die Stadtverordnetenversammlung kritisiert, dass die Landesregierung offensichtlich mit dem Argument Anpassung des Landesrechtes an EU- und Bundesrecht die Standards im Hessischen Naturschutz massiv abbauen möchte. Aufgrund der Förderalismusreform soll bis 2010 ein für die Länder verbindliches Umweltgesetzbuch erarbeitet werden. Die Länder erhalten zudem das Recht auf Abweichung in den Bereichen Naturschutz und Wasser. Eine umfassende Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes zum jetzigen Zeitpunkt sollte deshalb vermieden werden. Die jetzt geplante Novellierung trägt neben der Schwächung des Naturschutzes zur Rechtsunsicherheit bei und beeinträchtigt die Effizienz in der Verwaltung.

15 große Landschaftsschutzgebiete sollen in Hessen mit der Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes aufgelöst werden. Die Stadtverordnetenversammlung  fordert die Landesregierung auf, die Landschaftsschutzgebiete im Hochtaunuskreis und in ganz Hessen beizubehalten. Landschaftsschutzgebiete tragen dazu bei, Landschaftsräume die gerade auch der Erholung der Menschen dienen, vor Zersiedelung und Übernutzung zu bewahren. Nach der von der Landesregierung vorgeschlagenen Aufhebung der Landschaftsschutzgebiete wären unter anderem Bauen im Außenbereich oder auch Motorsportveranstaltungen ohne besondere Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde möglich. Wir lehnen ab, dass damit Wissen und Erfahrung dieser Fachbehörde zukünftig ungenutzt bleiben.

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dagegen aus, dass mit der von der Landesregierung vorgelegten Novelle zum Naturschutzgesetz der bisherige Schutz von Alleen, Streuobstbeständen, Feldgehölzen und Trockenmauern im Außenbereich sowie von landschaftsprägenden Einzelbäumen entfallen soll. Es ist widersinnig, wenn Hessen in der Tourismuswerbung hervorhebt, dass die Deutsche Alleenstrasse durch unser Bundesland führt und gleichzeitig deren Schutz aufhebt. Ebenso abwegig ist es, die Streuobstwiesen zu gefährden und damit den hessischen Apfelweinkeltereien den heimischen Rohstoff zu entziehen. Die Streuobstwiesen gehören zu den landestypischen Biotopen und müssen auch zukünftig unter besonderem Schutz stehen.

Abstimmungsergebnis: Ja: 17 Nein: 26

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