Öffentliche Bekanntmachungen.

Der Magistrat wird beauftragt, verschiedene Alternativen zu prüfen, wie die Öffentlichen Bekanntmachungen gem. § 7 HGO in Zukunft veröffentlicht werden können. Hierbei soll beispielsweise geprüft werden

  • Veröffentlichung in einer anderen Zeitung
  • Veröffentlichung in einem gesonderten Veröffentlichungsblatt (Amtsblatt).

Prüfkriterien sollen sein: Kosten, möglichst hohe Zielgruppenausschöpfung, größtmögliche Transparenz und Zusatznutzen. Abstimmungsergebnis: Ja: 40

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