Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen

Der Magistrat wird beauftragt, die „Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren“ zu überarbeiten.

Ziel der Überarbeitung soll eine Staffelung der Gebühren nach Grad der Behinderung des öffentlichen Verkehrs sein.

Die überarbeitete Satzung soll im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt werden.

 

Begründung:

Vor allem bei Baustelleneinrichtungen sollte eine Staffelung der Gebühren nach Grad der Behinderung des öffentlichen Verkehrs erhoben werden. Der Grad der Beeinträchtigung ist unterschiedlich, je nachdem um welche Art von Flächen es sich handelt. Es kann sich hierbei um Bürgersteige, eine Straßenseite oder eine Komplettsperrung handeln; es kann sich bei den betroffenen Straßen um kleine Nebenstraßen oder um eine Hauptverkehrsader handeln. Dies sollte bei der Neufassung in einer Gebührenstaffel berücksichtigt werden, um Anreize für eine schnelle Beseitigung des Sperrungsgrunds zu schaffen.

 

Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wurde einstimmig in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

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