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Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen die Stadt Oberursel Belegungsrechte an bestehendem Wohnraum erwerben kann, um Haushalte, die sich am Wohnungsmarkt nicht angemessen versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, mit Wohnraum zu bedienen.
In der Prüfung sollen unterschiedliche Bindungszeiträume, sowie die mietergebundene Gewährung von Zuschüssen berücksichtigt werden. Ebenso soll die Prüfung eine Berechnung über die mögliche Höhe der einzelnen Zuschüsse, sowie die benötigte Gesamtzahl an Wohnungen für die Stadt Oberursel beinhalten.
Dabei soll eine mögliche Verwendung der Mittel aus der Fehlbelegungsabgabe geprüft werden.
Begründung:
Die Anzahl der Sozialwohnungen in der Stadt schrumpft, neue Sozialwohnungen werden nur in geringer Anzahl, z.B. im Wohngebiet „Ober den Birken“, gebaut.
Da in Oberursel - trotz aktiver Vermittlung - immer eine gleich bleibende Anzahl registrierter Wohnungssuchender auf eine Wohnung warten, muss nach alternativen Lösungsmöglichkeiten gesucht werden, die auch die Finanzlage der Stadt berücksichtigen. Der Neubau von Sozialwohnungen kann in einer Stadt mit hohen Grundstückskosten nicht die einzige Maßnahme gegen das Abschmelzen des gebundenen Wohnungsbestandes sein.
Deshalb soll der Magistrat die Anwendbarkeit des Frankfurter Modells „Kauf von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum“ prüfen. Hierbei zahlt die Stadt die Differenz zwischen der „Sozialmiete“ und der ortsüblichen Vergleichsmiete, sowie eine noch zu berechnende Aufwandspauschale. Eine Bindung von zehn bis fünfzehn Jahren könnte hier zielführend sein. Die Vertragsbedingungen sollten flexibel gestaltet werden.
So stehen der Stadt wieder Sozialwohnungen zur Verfügung, ohne dass enorme Investitionskosten erforderlich sind.
Abstimmungsergebnis: Ja: 41
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