Bebauungsplan 238 Siedlungslehrhof

Pressemitteilung der Stadtverordnetenfraktionen von CDU und GRÜNEN vom 28. Oktober 2023

Bebauungsplan 238 Siedlungslehrhof: CDU und GRÜNE kommen zu unterschiedlichem Abwägungsergebnis

Beim B-Plan Siedlungslehrhof werden CDU und GRÜNEN in den kommenden Sitzungen des BUKA (Bau-, Umwelt- und Klimaschutzausschuss) und der Stadtverordnetenversammlung getrennt abstimmen. Trotz Kooperation kommen die Partner bei diesem langjährigen Bauprojekt zu unterschiedlichen Bewertungen. Während die CDU das Projekt nach zahlreichen Änderungen des B-Plans befürwortet, lehnt die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Projekt ab.

Die Stadt Oberursel hat bereits 2014 das Bebauungsplanverfahren 238 „Siedlungslehrhof“ eingeleitet, um dem Siedlungsförderungsverein Hessen e.V. als Eigentümer des ehemaligen „Siedlungslehrhofes“ eine Neuordnung der Fläche zu ermöglichen. Anordnung und Substanz des derzeitigen Gebäudebestandes lassen aus Sicht des Vereins keinen dauerhaften wirtschaftlichen Betrieb des verpachteten Reiterhofes zu.

Das zentrale Ziel des Bebauungsplanverfahrens, die Nutzungen für Pferdehaltungen mit Reiteinrichtungen neu zu ordnen, zu sichern und zu erweitern wird dabei flankiert durch die zusätzliche Entwicklung von Wohnbauland. Geplant sind 24 Wohneinheiten, die in Erbpacht vergeben werden sollen. Mit diesen Einnahmen will der Siedlungsförderungsverein dauerhaft die Instandhaltung der denkmalgeschützten „Sachgesamtheit Reichssiedlungshof“ absichern. Aus Sicht der Stadt ist der entstehende zusätzliche Wohnraum zudem ein - wenn auch kleiner – Beitrag zur Deckung der hohen Nachfrage nach Wohnraum in Oberursel und im gesamten Ballungsraum.

Aus Sicht der GRÜNEN ist diese Ausweisung von Wohnbauland aber unvermeidbar mit einer zusätzlichen Flächenversiegelung, Eingriffen in die bestehende Vegetation, den Baumbestand und den Wasserhaushalt sowie zusätzlichem Verkehr verbunden. Diese negativen Auswirkungen würden durch die Ausweitung der baulichen Reiteinrichtungen in den festgesetzten Sondergebieten noch verstärkt.

„Wir befinden uns mit dieser Planung im ökologisch sensiblen Außenbereich. Kern GRÜNER Politik ist es aber vorrangig innerstädtische Flächen zu entwickeln und eine weitere Versiegelung in den Außenbereichen zu vermeiden“, so Dr. Angela Helbling-Marschall, Mitglied der GRÜNEN Fraktion im Bau-, Umwelt- und Klimaschutzausschuss. „Dies immer im Bewusstsein des Zielkonfliktes zwischen Ökologie, Klima- und Landschaftsschutz auf der einen Seite und der Notwendigkeit, Wohnraum für alle Einkommensklassen zur Verfügung zu stellen, auf der anderen Seite.“ Sie weist darauf hin, dass mit den 24 Wohneinheiten aus Sicht der GRÜNEN weder ein relevanter Beitrag zur Deckung der hohen Wohnraumnachfrage noch günstiger Wohnraum bereitgestellt wird.

Zu einem anderen Abwägungsergebnis ist nach langen gemeinsamen Diskussionen die Fraktion der CDU gekommen. „Mit den 24 Wohneinheiten allein kann die hohe Nachfrage sicher kaum gedämpft werden, aber auch kleinere Projekte wie dieses leisten einen Beitrag.“, erläutert Michael Reuter, BUKA-Sprecher der CDU. Wichtig sei vor allem, dass der Siedlungsförderverein ohne die Refinanzierung über die laufenden Einnahmen der Erbpacht den Erhalt des denkmalgeschützten Siedungslehrhofes nicht mehr gewährleisten könne. „Wir meinen, dass die wirtschaftliche Sicherung des Denkmalschutzes und der Fortbestand des Reitbetriebs den geringfügigen Eingriff in den ökologischen Haushalt rechtfertigen”, so Michael Reuter: „Die zusätzliche Versiegelung hält sich in einem engen Rahmen: Zum einen fallen bestehende Gebäude weg, die gegengerechnet werden müssen, zum anderen liegt die maximale Bebaubarkeit der Wohnbauflächen bei 35%, weit weniger als bei hochverdichteten Wohngebieten, wo die Tiefgarage oft 80%-90% der gesamten Wohnbaufläche versiegelt. Im Laufe des B-Plan Verfahrens wurden zudem zahlreiche Reduzierungen vorgenommen, um bestehende Baumbestände zu schützen.“ Fraktionsvorsitzender Jürgen Aumüller: „Es ist nach nunmehr fast 10 Jahren an der Zeit, dem Siedlungsförderungsverein als Eigentümer des Geländes eine Realisierung zu ermöglichen um den Erhalt des denkmalgeschätzten Siedlungslehrhofs langfristig zu sichern. Der Verein bietet über das Erbbaurecht-Modell mit günstigen Zinsen auch weniger finanzkräftigen Familien die Chance Wohneigentum zu erwerben, was wir ausdrücklich befürworten.“

Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU werden daher im weiteren Bebauungsplanverfahren unterschiedliche Positionen vertreten. „Wir meinen, dass auch in einer Kooperation nicht immer ein Konsens gefunden werden muss“, unterstreichen Christina Herr, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN und Jürgen Aumüller, Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion. „Entscheidend ist es innerhalb der Kooperation offen und intensiv zu diskutieren, nach Kompromissen zu suchen und ein Verständnis für den abweichenden Standpunkt des anderen zu entwickeln. Eine lebendige Kooperation wächst auch an unterschiedlichen Standpunkten.“ bekräftigen beide.



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