BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortverband Oberursel

Stadtverordnetenversammlung am 13.02.2025: Anträge


 

Einführung einer Katzenschutzverordnung

Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Magistrat wird beauftragt eine Katzenschutzverordnung nach § 13 b Tierschutzgesetz in Oberursel einzuführen. Bei der Erstellung sind die Erfahrungen der Städte und Gemeinden die bereits eine Katzenschutzverordnung haben mit einzubeziehen (Frankfurt am Main, Hofheim, Nidda etc.). Das Tierheim Hochtaunus e.V. sowie die Tierschutzvereine sind bei der Erstellung zu beteiligen.

Begründung:

Nach dem Tierschutzgesetz ist der Magistrat ermächtigt Maßnahmen zum Schutz von freilebenden und Hauskatzen zu ergreifen (Katzenschutzverordnung). Ziel ist es die Vermehrung streunender Katzen einzudämmen, deren Population zunehmend zu einem Problem wird.

Da es aktuell noch keine flächendeckende Kastrations- und Kennzeichnungspflicht umgesetzt wurde, kommt es aktuell zu einer zusätzlichen Belastung der Tierheime. Beim Tierheim in Oberursel müssen auf Grund einer massiven Fund- und Abgabewelle im Katzenbereich die Tiere auf eine Warteliste für die Abgabe. Wörtlich heißt es auf der Startseite der Internetpräsenz des Tierheims Hochtaunus: „Auf Grund einer massiven Fund- und Abgabewelle im Katzenbereich müssen wir eine Warteliste für Abgabetiere führen. Ein weiter Grund dafür ist, dass die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht immer noch nicht flächendeckend umgesetzt wurde!“

Aus diesem Grund ist eine Katzenschutzverordnung dringend geboten, auch um Katzenleid zu verhindern und das Tierheim vor Überlastung bestmöglich zu bewahren. Eine solche Katzenschutzverordnung sollte deshalb schnellstmöglich eingeführt werden.

Abstimmungsergebnis am 13.02.2025: EINSTIMMIG

ZURÜCK

Stadtverordnetenversammlung am 13.02.2025: Fragen


 

Umsetzung von Stadtverordnetenbeschlüssen - hier: Beschluss zur Erstellung eines Grund- und Trinkwasserberichts

Frage der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 03.02.1994 wurde jährlich der Grund- und Trinkwasserbericht vorgelegt. Die Berichte ab 2015 bis zu dem letzten vorgestellten Bericht 2022 sind auf der Webseite der Stadt zu finden.

Somit wurde dem Stadtverordnetenbeschluss aus dem Jahr 1994 entsprochen.

In der Bürgerfragestunde des Bau-, Umwelt- und Klimaschutzausschusses am 4. Dezember 2024 wurde nach dem Sachstand, bzw. der Veröffentlichung des Grund- und Trinkwasserberichts 2023 gefragt. Bürgermeisterin Runge sagte Prüfung zu. Aus den Unterlagen zur Bauausschusssitzung für den 29. Januar 2025 findet sich die Aussage: „Der Grund- und Trinkwasserbericht wird in dieser Form seit 2022 nicht mehr erstellt.“ Der Stadtverordnetenbeschluss wird also nicht mehr umgesetzt.

  1. Warum setzt der Magistrat den geltenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nicht mehr um und erstellt keinen Grund- und Trinkwasserbericht mehr?
  2. In welcher Form wird dem Stadtverordnetenbeschluss von 1994 zukünftig entsprochen und ein Grund- und Trinkwasserbericht vorgelegt?

Antwort des Magistrates:

  1. Das kein Grund- und Trinkwasserbericht mehr vorgelegt wird, ist falsch.
  2. Der aktuelle Grund- und Trinkwasserbericht wird neu in leicht angepasster Form erstellt und im Frühjahr 2025 veröffentlicht.

ZURÜCK

Reaktion auf Grundsteuerbescheide 2025

Frage der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Erstellung der Grundsteuerbescheide in 2025 ist erfolgt.

  1. Wie viele Beschwerden bzw. Einsprüche über die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 hat der Magistrat erhalten?
  2. Wie vielen Einsprüchen wurde prozentual entsprochen?

Antwort des Magistrates:

  1. Die Grundsteuerbescheide inkl. Informationsschreiben wurden am 08.01.2025 versandt. Im Schnitt wurden seit dem 09.01.2025 bisher pro Arbeitstag ca. 50 angenommene Anrufe zum Thema Grundsteuerbescheid / Grundsteuerreform verarbeitet. Zusätzlich gehen im digitalen Abteilungspostfach Steuern täglich ca. 30 Emails ein. Es liegen derzeit 93 Widersprüche vor. Zu beachten ist, dass die Widerspruchsfrist noch läuft (1 Monat nach Bescheidzustellung) und noch nicht alle Grundsteuerbescheide versandt worden sind. Hier erfolgt noch bei ca. 700 Grundsteuerfällen eine Klärung durch das Finanzamt.
  2. Die Widersprüche können derzeit nur gesammelt werden, da die Widerspruchsfrist noch läuft, insofern wurde noch nicht über die Widersprüche entschieden.

ZURÜCK

Beschwerde- und Hinweisgebermechanismus für Bürgerinnen und Bürger

Frage der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die mündliche Nachfrage bezüglich eines Beschwerde- und Hinweisgebermechanismus der StadtOberursel für Bürgerinnen und Bürger wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2024 nicht beantwortet.

Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gefragt.

  1. Wie und wo wird die Bevölkerung über eine barrierearme Möglichkeit informiert, ggfs. anonym und vertraulich Hinweise und Beobachtungen über Sachverhalte Korruption und Integrität betreffend an den Magistrat zu geben?
  2. Welche Dienststelle ist mit der Annahme derartiger Hinweise betraut?

Antwort des Magistrates:

Zu 1) Die mündliche Frage bezog sich auf ein neues Thema, was aus Sicht des Magistrates bereits beantwortet wurde. 

Gerne erläutern wir die Gesamtsituation hierzu nochmals:

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower Richtlinie, die erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegen will (in Kraft treten 07.2023). Das Gesetz soll den Schutz natürlicher Personen regeln, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die internen oder externen Meldestellen weitergeben (Hinweisgeber oder Whistleblower). Dies bezieht unter anderem Arbeitnehmende, Selbständige, Gesellschafter, Praktikanten, Freiwillige, Mitarbeiter von Lieferanten, Beamte sowie Personen, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist oder noch nicht begonnen hat und sich in einem vorvertraglichen Stadium befindet, mit ein.

Unternehmen bzw. juristische Personen ab 250 Mitarbeitenden müssen sichere Meldekanäle einführen bzw. betreiben. Die Abgabe von Meldungen muss mündlich oder schriftlich und auf Wunsch auch persönlich möglich sein.

Global sind folgende Anwendungsbereiche geschützt: EU-Recht und nationales Recht, wenn es sich um strafbewehrte (Straftat) oder bußgeldbewährte (Ordnungswidrigkeit) Vergehen, die Gesundheit / Leben gefährden, handelt.

Die internen Meldestellen betreiben Meldekanäle nach § 16 HinSchG. Die interne Meldestelle

  1. bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen,
  2. prüft, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 HinSchG fällt,
  3. hält mit der hinweisgebenden Person Kontakt,
  4. prüft die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung,
  5. ersucht die hinweisgebende Person erforderlichenfalls um weitere Informationen und
  6. ergreift angemessene Folgemaßnahmen nach § 18 HinSchG.

Die Stadtverwaltung nutzt ein Meldeportal (Bundesanzeiger) welches für Hinweisgeber folgenden Umfang aufweist:

  • Hinweise können leicht zugänglich mündlich, schriftlich oder persönlich erfolgen, digitale Meldungen auch komplett anonym.
  • Das sichere Postfach ermöglicht dem Hinweisgeber die uneingeschränkte Kommunikation mit der oder dem Fallbearbeitenden, die auch komplett anonym ohne Angabe der Identität erfolgen kann.

Als Stadt Oberursel (Taunus) sind wir nur verpflichtet eine interne Meldestelle entsprechend dem HinSchG und dem Hessischen Hinweisgebermeldestellengesetz (HHinMeldG) anzubieten.

Externe Meldestellen finden Sie unter anderem über die Internetseite des Bundesamtes für Justiz.

Der Antikorruptionsbeauftragte ist auf der Homepage der Stadt Oberursel als Ansprechpartner zu finden:

www.oberursel.de/de/rathaus/stadtverwaltung/korruptionsvorbeugung/

Zu 2) Es sind zwei Mitarbeiterinnen hierfür in der Verwaltung bestimmt und fortgebildet.

ZURÜCK


 

Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2024: Fragen


 

Beschwerde- und Hinweisgebermechanismus

Frage der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Korruption wird immer wieder auch durch Hinweise und Informationen aus der Verwaltung heraus aufgedeckt. Hier ist ein verlässlicher und vor allen Dingen ein vertraulicher Beschwerde- und Hinweisgebermechanismus (Whistleblower Mechanism) dringend erforderlich. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gefragt

  1. Existiert für die Mitarbeiter*innen der Stadt Oberursel und ihrer Eigenbetriebe ein vertraulicher Beschwerde- und Hinweisgebermechanismus (Whistleblower Mechanism)?
  2. Wie viele Hinweise und Beschwerden bezüglich welcher Themenbereiche gab es in den Jahren 2023 und 2024 an die/den Antikorruptionsbeauftragte*n?

Antwort des Magistrates:

Zu 1) Bei der Stadt Oberursel (Taunus) und dem Eigenbetrieb BSO wurde im Juli 2023 eine Meldestelle entsprechend der rechtlichen Vorgaben eingerichtet.

Zu 2) Es gab in den letzten beiden Jahren einen Hinweis, dem nachgegangen wurde. Der dort geschilderte Sachverhalt hat sich nicht bestätigt.

ZURÜCK

Maßnahmen zur Korruptionsprävention in 2024

Frage der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Korruptionsprävention ist eine zentrale Aufgabe einer jeden Verwaltung. Maßnahmen und die Schaffung von Strukturen sind dabei essentiell. Laut Mitteilung des Magistrats sind zudem die Dienstvorgesetzten der Stadt Oberursel und ihrer Eigenbetriebe gehalten, einmal jährlich Fragen der Korruptionsvermeidung in Dienstbesprechungen anzusprechen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gefragt

  1. Welche Fortbildungsveranstaltungen zur Korruptionsprävention haben in 2024 für die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung Oberursel und ihren Eigenbetrieben stattgefunden (Anzahl und Dauer)?
  2. Wie viele Dienstbesprechungen hatten Korruptionsvermeidung zum Gegenstand (Dokumentations- und Protokollpflicht)?

Antwort des Magistrates:

Zu 1) Fortbildungsmaßnahmen werden sachentsprechend dezentral recherchiert, wahrgenommen und vergütet. Eine zentrale Übersicht besteht nicht. In Vorbereitung ist eine elektronische Unterweisung und E-Learning sämtlicher Mitarbeitenden mit digitaler Nachweisdokumentation.

Zu 2) Dienstbesprechungen werden ebenfalls dezentral durchgeführt. Die Dienstvorgesetzten und Mitarbeiter werden jedes Jahr in der Vorweihnachtszeit via E-Mail-Information, nebst Verweis auf interne und externe Vorgaben, sensibilisiert. Ferner ist das Thema Gegenstand in den Führungskonferenzen. Ein expliziter Dokumentationsrahmen ist nicht vorgegeben. Die bestehenden Regelungen unterliegen außerdem generellen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen der Mitarbeitenden. Im Rahmen der städtischen Compliance sind u.a. der städtische Verhaltenskodex gegen Korruption, Runderlasse und Verwaltungsvorschriften des Landes Hessen sowie die Dienstanweisungen (der Stadt Oberursel (Taunus) über das Verbot der Annahme von Zuwendungen) zu berücksichtigen, die ebenfalls bei der Arbeitsaufnahme vermittelt werden.

ZURÜCK


 

Stadtverordnetenversammlung am 28.11.2024: Anträge


 

Zehnspuriger Ausbau der Autobahn A5 – Position der Stadt Oberursel

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Klimaliste und DIE LINKEN

Die StVV lehnt eine deutliche Kapazitätserweiterung auf der Autobahn A5 ab, da für die Region Mehrverkehre und eine deutlich steigende Lärmbelastung der Anlieger prognostiziert werden.

Die StVV sieht zudem eine deutliche Kapazitätserweiterung aus umwelt- und klimapolitischer Sicht ebenfalls kritisch, da eine Verbreiterung weitere Flächenversiegelung, und insbesondere dadurch den Verlust von landwirtschaftlich hochwertigen Böden bedeutet.

Die StVV bittet den Magistrat für die bestehende Autobahn A5 auf Lärmschutz bei der Autobahn GmbH zu bestehen und damit für den Schutz der anliegenden Oberurseler Bürgerinnen und Bürger zu sorgen.

Der Magistrat wird gebeten, noch im Jahr 2024 den Bau- Umwelt- und Klimaschutzausschuss umfassend über den aktuellen Verfahrensstand, die Auswirkungen auf die Flächen im Stadtgebiet, den geplanten Lärmschutz und die Entwicklung der Stadtverkehre zu informieren.

Begründung:

Die Autobahn GmbH hat eine Machbarkeitsstudie zum zehnspurigen Ausbau der A5 unmittelbar angrenzend an Oberursel (vom Frankfurter Kreuz bis zur Anschlussstelle Friedberg) veröffentlicht.

Daraus ergibt sich eine direkte und unmittelbare Betroffenheit des Stadtgebiets von Oberursel, insbes. der Stadtteile Oberursel-Weißkirchen und Oberursel-Bommersheim. Abschnitt 2West). Die Verlärmung durch den Autobahnverkehr wird deutlich steigen, eine Einhausung wird in der Machbarkeitsstudie als nicht wirtschaftlich angesehen, die Autoren räumen ein, dass es in Deutschland keinerlei Erfahrungen mit der Einhausung zehnspuriger Autobahnen gibt. Zudem bedeute die Verbeiterung auf zwischen 68 und 75,5 Meter einen Flächenverlust von 240 Hektar (darin enthalten sind Wälder, Wiesen, Agrarland, Gärten, Sportplätze ua).

Für Oberursel bedeutet dies, dass Stadtteile, die heute schon verlärmt sind, mit noch mehr Lärm rechnen müssen.

Laut Studie können weder Schallschutzwände mit einer Höhe von 4m, noch auf einem Erdwall stehende 10 Meter hoher Schallschutz die Anlieger vor gesundheitsschädlichem Lärm schützen. Der Lärm wird weit ins Hinterland getragen und erhöht somit die Verlärmung der gesamten Region.

Es sind umfangreiche Neubauten aller Brücken notwendig in dem Bereich, das Bad Homburger Kreuz wird massiv ausgeweitet. Es werden Enteignungsverfahren an Gartenland, Wohneigentum und Agrarland durchgeführt.

Die Machbarkeitsstudie zeigt auch auf, dass der Verkehr auf der Autobahn A5 in hohem Maße Anlieger-Pendlerverkehr ist (Zitat: „Die höchsten Verkehrsbelastungen treten in der Morgenspitze auf den Strecken zwischen Westkreuz Frankfurt am Main und Frankfurter Kreuz in beiden Fahrtrichtungen sowie darüber hinaus auf der Strecke zwischen Bad Homburger Kreuz und Nordwestkreuz Frankfurt am Main“ auf S.61).

Die Region muss also alle Anstrengungen unternehmen, um den ÖPNV und den Radverkehr auszubauen und zu stärken.

Stadtverordnete Herr stellt den Antrag auf Verweisung zur Wiedervorlage in den BUKA. Der Antrag auf Verweisung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis am 28.11.2024: einstimmig

ZURÜCK

Anschaffung zusätzlicher Geschwindigkeitsmessgeräte

Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Magistrat wird beauftragt, vier zusätzliche Geschwindigkeitsmessgeräte mit Smiley- und Geschwindigkeitsanzeige zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in unserer Stadt anzuschaffen.

Die Kosten sind im Haushalt 2025 einzustellen.

Dem Bau-, Umwelt- und Klimaschutzausschuss sind die Auswertungen bezüglich der Anzahl der Verkehrsteilnehmenden und den Geschwindigkeitsmessungen einmal im Jahr dem Bau-, Umwelt- und Klimaschutzausschuss vorzulegen.

Begründung:

  1. Erhöhung der Verkehrssicherheit: Geschwindigkeitsmessgeräte mit Smiley-Anzeigen sind ein Mittel, um das Geschwindigkeitsverhalten von Fahrenden zu beeinflussen. Die visuelle Rückmeldung in Form eines lächelnden oder traurigen Smileys motiviert die Autofahrenden, ihre Geschwindigkeit zu reduzieren und die geltenden Tempolimits einzuhalten.
  2. Prävention von Unfällen: Durch die gezielte Platzierung dieser Geräte an Unfallschwerpunkten und in der Nähe von Schulen sowie Kindergärten kann das Risiko von Geschwindigkeitsüberschreitungen und damit verbundenen Unfällen signifikant gesenkt werden.
  3. Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer: Die Geräte tragen zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer bei und fördern ein verantwortungsbewusstes Fahrverhalten. Dies ist besonders wichtig in Wohngebieten und Spielstraßen sowie in der Nähe von Einrichtungen, die häufig von Kindern und älteren Menschen frequentiert werden.
  4. Datenanalyse Die modernen Geschwindigkeitsmessgeräte bieten die Möglichkeit, Geschwindigkeitsdaten zu erfassen und auszuwerten. Diese Informationen können zur Überprüfung der Wirksamkeit dieser Messgeräte zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen und so die Planung für Standorte optimieren.

Abstimmungsergebnis am 28.11.2024: Ablehnung mit 40 JA-Stimmen bei 2 NEIN-Stimmen

ZURÜCK

Herstellung eines vollwertigen und hochwertigen Basketballplatzes

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, OBG und CDU 

Der Magistrat wird mit der Planung eines vollwertigen und hochwertigen Basketballplatzes beauftragt. Als Standort wird Stierstadt bevorzugt, andere geeignete und zeitnah umsetzbare Standorte können von der Verwaltung jedoch auch vorgeschlagen werden. Ein Standort in unmittelbarer Nähe zu einer vorhandenen Sporteinrichtung für Kinder und Jugendliche ist dabei zu bevorzugen.

Der Magistrat wird beauftragt, einen Basketballplatz zu planen, der den Vorgaben und Zielen des Beschlusses des Ortsbeirates Stierstadt (AS-3/2024) und den Vorgaben des Weltbasketballverbandes entspricht.

Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, einen Zeit- und Kostenplan zur Entscheidung vorzulegen, insbesondere alle notwendigen Angaben für eine Haushaltsmittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2025 sowie die Folgejahre.

Diese Mittel sind in den Haushalt 2025 sowie in den Folgejahren einzustellen. Fördermöglichkeiten sind zu prüfen und gegebenenfalls zu beantragen.

Der Sozial-, Bildungs- und Kulturausschuss ist fortwährend zu informieren. Sowohl in die Planungen, als auch in die Umsetzung sind der Jugendrat, interessierte Jugendliche, Basketballfachleute und der Ortsbeirat Stierstadt oder der jeweils zuständige Ortsbeirat fortlaufend einzubeziehen.

Zusätzlich soll die Beleuchtung am Basketballplatz in der Marxstraße instandgesetzt werden. Die Kosten sind im Haushalt 2025 einzuplanen.

Begründung:

Oberursel kann keinen voll- und hochwertigen Basketballflächen im gesamten Stadtgebiet vorweisen. Vertreterinnen und Vertreter von Jugendlichen sehen den Standort neben dem Skatepark als den vermutlich besten Standort für einen herausragenden Basketballplatz in Oberursel an. Die Verwaltung soll überprüfen, inwiefern sich dieser Vorschlag zeitnah und kosteneffizient umsetzen lässt oder ob es alternativ noch einen geeigneteren Standort geben könnte.

Abstimmungsergebnis am 28.11.2024: Ablehnung mit 40 JA-Stimmen bei 2 NEIN-Stimmen

ZURÜCK

­


 

Stadtverordnetenversammlung am 28.11.2024: Fragen


 

Ladeinfrastrukturkonzept für die Stadt Oberursel (Taunus) – Prozess und Ausschreibung

Frage der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bereits am 18. November 2021 wurde der Magistrat von der Stadtverordnetenversammlung beauftragt, ein Ladeinfrastrukturkonzept für die Stadt Oberursel (Taunus) zu erarbeiten.

In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaschutzausschusses am 5. Juli 2023 legte der Magistrat einen Zwischenbericht vor.

Ausweislich des Berichtes sollte nach einem Workshop mit der Verwaltung im Sommer 2023 mögliche Vorgehensweisen zur Vergabe von Standorten ergänzt werden. Weiter heißt es: „Der Prozess soll kurzfristig abgeschlossen und eine Ausschreibung angestoßen werden, damit der kurzfristig bestehende Bedarf an öffentlichen Ladeinfrastruktur auch gedeckt werden kann.“ Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gefragt:

  1. Ist dieser Prozess kurzfristig abgeschlossen und eine Ausschreibung angestoßen worden?
  2. Was fällt aus Sicht des Magistrats unter „kurzfristig bestehenden Bedarfs an öffentlicher Ladeinfrastruktur, der ausgeschrieben werden sollte?

Antwort des Magistrates:

Es wird auf die Antworten an die beiden Ortsbeiräte Stierstadt und Mitte vom 4.11.24 und 5.11.24 verwiesen:

  1. Das „Konzept zum Aufbau einer bedarfsorientierten Ladeinfrastruktur in Oberursel (Taunus)“ wurde bereits im August 2023 fertiggestellt. Im Rahmen des Konzeptes wurden 15 konkrete Standorte zum Aufbau von Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum definiert. Da das Angebot dieser Standorte begrenzt ist, unterliegt die Vergabe der zugehörigen Sondernutzungserlaubnisse der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Eine geordnete Vergabe findet i.d.R. mithilfe einer Vergaberichtlinie statt, die das Verfahren rechtlich untermauert. Eine derartige Vergaberichtlinie ist aktuell in der Erarbeitung. Diese soll zeitgleich mit dem Konzept beschlossen werden (voraussichtlich im 1. Quartal 2025), um Anfragen basierend auf dem Konzept zeitnah bearbeiten zu können.
  2. Der Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur bis 2025 wird im Konzept für das gesamte Stadtgebiet mit 61 öffentlichen Ladepunkten (Ladepunkt = Möglichkeit, für ein Auto zu laden. Ladesäulen haben meistens jeweils zwei Ladepunkte) beziffert. Des Weiteren ordnet das Konzept den Bedarf im Verhältnis zu privaten Ladesäulen wie folgt ein:

„Die Analyse zeigt, dass der prognostizierte Ladeinfrastrukturbedarf überwiegend im privaten Bereich, also auf privaten Flächen (Stellplatz Eigenheim, Garage Mietwohnen, Garagenhof, privater Parkplatz, Tiefgarage etc.), sowie bei Unternehmen auf den eigenen Grundstücken besteht. […] Der erwartete Anteil der öffentlichen Ladeinfrastruktur liegt im Jahr 2025 bei 3 %, im Jahr 2030 bei 2,4 % sowie im Jahr 2035 bei 2 % bezogen auf den Gesamtbestand. Der prognostizierte Gesamtbedarf liegt damit bis 2025 bei 61, 2030 bei 136 und bis 2035 bei 187 öffentlichen Ladepunkten im Untersuchungsgebiet.“

ZURÜCK

Ladeinfrastrukturkonzept für die Stadt Oberursel (Taunus) – Vorlage des Konzepts und Anregung der Ortsbeiräte

Frage der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Im Zwischenbericht des Magistrats vom 5. Juli 2023 zum Sachstand des Ladeinfrastrukturkonzepts wurde angekündigt, dass die Ortsbeiräte Standortvorschläge für die jeweiligen Suchbereiche machen und diese bis zum 28. Juli 2023 an das Gremienbüro leiten sollten. Dies haben die Ortsbeiräte trotz der kurzen Frist zur Rückmeldung getan. In dem Zwischenbericht vom 5. Juli 203 wurde ebenfalls angekündigt, dass „anschließend über den Sommer 2023 vom beauftragten Büro“ das Gesamtkonzept „fertiggestellt und (…) zur Beschlussfassung in der Gremienrunde September 2023“ vorgelegt werden sollte. Im November 2024, mithin mehr als ein Jahr später, liegt kein Konzept zur Beschlussfassung vor. Nur auf Nachfrage von GRÜNEN Ortsbeiratsmitgliedern wurde im November in den Ortsbeiräten Mitte und Stierstadt berichtet, dass das Konzept bereits im August 2023 fertig gestellt worden sei und im Rahmen dieses Konzeptes 15 Standorte im öffentlichen Straßenraum definiert worden seien.

Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gefragt:

  1. Warum wurde das Konzept nach Fertigstellung im August 2023, vor über einem Jahr, den Gremien nicht – wie angekündigt und offensichtlich auch möglich - zur Beschlussfassung oder zumindest zur Beratung oder Kenntnisnahme den Gremien vorgelegt?
  2. Welche Vorschläge der Ortsbeiräte wurden umgesetzt und aus welchen Gründen andere nicht?

Antwort des Magistrates:

Zu 1) Die zentralen Ergebnisse wurden im BUKA am 05.07.2023 vorgestellt, erläutert und Fragen beantwortet. Da das Angebot von Standorten begrenzt ist, unterliegt die Vergabe der zugehörigen Sondernutzungserlaubnisse der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Eine geordnete Vergabe findet i.d.R. mithilfe einer Vergaberichtlinie statt, die das Verfahren rechtlich regelt. Eine derartige Vergaberichtlinie ist aktuell in der Erarbeitung bzw. internen Abstimmung. Vergaberichtlinie und Konzept sollen zu Beginn des Jahres 2025 in den Gremiengang gegeben werden.

Zu 2) Die Auswahl der Standorte erfolgte anhand einer detaillierten Bedarfsanalyse und Prüfung im Rahmen eines Standortworkshops, in dem alle potenziellen Standorte einzeln begangen wurden. Beteiligt waren dabei die Straßenverkehrsbehörde, die Verkehrsplanung, das Klimaschutzmanagement, die Abteilung Umwelt, der Denkmalschutz, der Tiefbau, die Syna und die Grünpflege. Es haben 5 von 6 Ortsbeiräten eine Rückmeldung gegeben. Diese wurden gesammelt am 02.08.2023 dem beauftragten Büro Ecolibro übergeben und im weiteren differenzierten Analyseprozess bewertet. Dabei wurde die berechnete potenzielle Nachfrage, insbesondere in Abhängigkeit privater und halb-öffentlicher Parkflächen sowie der technischen und organisatorischen Umsetzbarkeit berücksichtigt. Es wird vorgeschlagen, an den nach in Absatz 1 genannten Kriterien und berechneten Standorten, prioritär Ladeinfrastruktur zu errichten, da hier die errechneten Bedarfe am größten sind. Ergänzende oder gewünschte Standorte der Ortsbeiräte können vorbehaltlich der technischen Eignung errichtet werden, sofern sich ein Betreiber dafür findet.

ZURÜCK


 

Stadtverordnetenversammlung am 19.11.2024: Fragen


 

Aktueller Stand Glasfaserausbau in Oberursel

Frage der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

In der Sitzung am 11. Mai 2023 hat die Stadtverordnetenversammlung einstimmig einem ausverhandelten Vertragsentwurf zwischen der Stadt Oberursel und der Deutschen Telekom AG zum flächendeckenden Glasfaserausbau in Oberursel zugestimmt. Vertragsgegenstand war u.a., dass die Deutsche Telekom zum 1. Januar 2024 mit dem Glasfaserausbau beginnen wollte.

Bisher scheint wenig passiert zu sein.

Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gefragt:

  1. Hat die Deutsche Telekom (DTAG) die damalige Vereinbarung unterzeichnet?
  2. Wenn nein, warum nicht?

Antwort des Magistrates:

Es wird auf die Magistrat Information zum Glasfaserausbau vom 21.10.2024 verwiesen.

Frage 1: Nein die Vereinbarung wurde von Seiten der Deutschen Telekom AG nicht unterzeichnet

Frage 2: Es wurde von Seiten der Deutschen Telekom AG angemeldet, dass der flächendeckende Ausbau absehbar nur mit Förderung wirtschaftlich darstellbar ist und aufgrund der Fachkräftesituation sich ein konkreter Zeitplan als schwierig erweist. In den laufenden Gesprächen wurde daher bisher noch kein verbindlicher Zeitplan für den gesamten Ausbau des Oberurseler Stadtgebiets gemeldet.

Der Bund und das Land Hessen haben auf die bekanntermaßen schwierigen Marktbedingungen für TKU im Frühjahr 2024 mit dem so genannten Lückenschluss / Graue Flecken Programm im Rahmen der Gigabitförderung reagiert. Die Stadt Oberursel (Taunus) wartet auf den Bescheid.

ZURÜCK

Ausbau Glasfaser – Sicherstellung des Ausbaus

Frage der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

In der Sitzung am 11. Mai 2023 hat die Stadtverordnetenversammlung einstimmig einem ausverhandelten Vertragsentwurf zwischen der Stadt Oberursel und der Deutschen Telekom AG zum flächendeckenden Glasfaserausbau in Oberursel zugestimmt. Vertragsgegenstand war u.a., dass die Deutsche Telekom zum 1. Januar 2024 mit dem Glasfaserausbau beginnen wollte. Bisher scheint wenig passiert zu sein.

Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gefragt:

  1. Was unternimmt der Magistrat dafür, dass es zu einem zeitnahen Beginn des flächendeckenden Glasfaserausbaus in Oberursel kommt und der von der Bundesregierung in ihrer Gigabitstrategie vorgegebene Zeitraum bis 2030 für den Ausbau eingehalten werden kann?

Antwort des Magistrates:

Es wird auf die Magistrat Information zum Glasfaserausbau vom 21.10.2024 verwiesen.

Der Magistrat, weiterhin in enger Abstimmung mit der Gigabitregion FRM GmbH,

a. hat das mehrstufige Antragsverfahren im Rahmen der Graue Flecken Förderung aufgenommen und

b. begleitet die eigenwirtschaftlichen Ausbaubestrebungen anbieterneutral und kooperativ.

Dies bedeutet in allen Phasen wie Vorvermarktung, Planung, Bau und Nachsorge durch aktive Begleitung für einen effektiven und effizienten Ablauf zu sorgen.

Im Haushaltsentwurf sind für 2025 Mittel für die Antragsstellung der Gigabitförderung bei der Wirtschaftsförderung budgetiert (Einnahmen und Ausgaben je 50.000 EUR). Für die fachliche Baubegleitung durch den BSO (180.000 EUR) angemeldet.

ZURÜCK

Standorte für Defibrillatoren

Frage der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Durch den Klimawandel kommt es vermehrt zu Hitzewellen und damit zu einem erhöhten Risiko von Hitzschlag und Kreislaufversagen. Gerade in den südeuropäischen Ländern, die schon länger Erfahrungen mit Hitzewellen habe, ist eine flächenmäßige Bereitstellung von Defibrillatoren Standard, sei es an Bahnhöfen, in Bussen oder an öffentlichen Plätzen und Einrichtungen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat folgendes gefragt:

  1. An welchen öffentlichen Orten und Einrichtungen sind Defibrillatoren zugänglich?
  2. Hat die Stadt Oberursel vor in städtischen Einrichtungen (Rathaus, Kita etc.) sowie an öffentlichen Plätzen (Vorstadt, Bahnstationen, etc.) die noch keine Defibrillatoren haben, welche einzurichten?

Antwort des Magistrates:

An welchen öffentlichen Orten und Einrichtungen sind Defibrillatoren zugänglich?

Aktuell werden in folgenden Liegenschaften der Stadt Oberursel automatische externe Defibrillatoren (AED) bereitgestellt: Stadthalle, Bugwiesenhalle, Taunushalle, Feuerwehrhaus Oberstedten, im Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Oberursel sowie im TaunaBad. Diese Defibrillatoren sind während der Öffnungszeiten oder bei Anwesenheit der Nutzer zugänglich. Zusätzlich sind die Fahrzeuge der Stadtteilwehren der Feuerwehr Mitte, Stierstadt und Oberstedten mit AEDs ausgestattet, die im Bedarfsfall bei Einsätzen verwendet werden.

Hat die Stadt Oberursel vor, weitere Defibrillatoren in städtischen Einrichtungen und an öffentlichen Plätzen zu installieren?

Die Stadt Oberursel sieht grundsätzlich die Notwendigkeit, die Verfügbarkeit von AEDs in städtischen Einrichtungen wie dem Rathaus, den Feuerwehrhäusern und in den städtischen Turnhallen zu verbessern, um die Sicherheit der Bevölkerung weiter zu erhöhen. Bürgermeisterin Runge richtet derzeit eine Projektgruppe Arbeitssicherheit in der Verwaltung ein, die sich systematisch dem Thema annimmt. Bereits jetzt werden Angebote eingeholt, für die Anschaffung, inklusive Zubehör, Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und Wartung.

ZURÜCK

Aktueller Sachstand Zisternensatzung

Frage der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zisternen sind ein Baustein, um Starkregenereignisse abzufedern. Insofern ist eine verbindliche Neufassung der Zisternensatzung dringend notwendig. Deshalb wurde am 1. Juni 2022 der Magistrat einstimmig aufgefordert, die Zisternensatzung zu überarbeiten und eine Förderrichtlinie für Regenwasserzisternen im Gebäudebestand zu erarbeiten. Zwei Jahre später lag immer noch keine Neufassung der Zisternensatzung vor und die GRÜNE Fraktion fragte nach dem aktuellen Sachstand. Sie erhielt im Mai 2024 die Auskunft, dass die Satzung noch nicht erarbeitet werden konnte, da knappe Personalressourcen dies verhindert hätten, aber auch weil das Klimaanpassungskonzept Vorrang gehabt hätte. Die Arbeiten an der neuen Satzung hätten erst mit der Einstellung der neuen Klimaanpassungsmanagerin im Januar 2024 begonnen werden können. Auf Nachfrage nach dem neuen Zeithorizont für eine überarbeitete Zisternensatzung wurde seitens des Magistrats geantwortet, dass die Satzung vor der Sommerpause fertiggestellt werde, diese aber auf jeden Fall spätestens in der ersten Sitzung nach der Sommerpause vorgelegt werden würde, möglicherweise auch früher.

Bisher liegt immer noch kein Satzungsentwurf vor.

Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gefragt:

  1. Warum liegt eine Neufassung der Satzung immer noch nicht vor?
  2. Wann ist mit der Vorlage der Satzung zu rechnen?

Antwort des Magistrates:

Die Beschlussvorlage für die Novellierung der Zisternensatzung wird derzeit erstellt. Die Neufassung erfolgt mit Bezug auf den Stadtverordnetenbeschluss vom Juni 2022 und das im September 2023 beschlossene Klimaanpassungskonzept. Wie im Mai 2024 berichtet, konnte erst im Januar 2024 die – mit Bundesmitteln geförderte – Stelle einer Klimaanpassungsmanagerin besetzt werden. So konnte nach der Einarbeitungszeit mit der Erstellung eines konkreten Satzungstextes begonnen werden. Von den Prioritäten vorgezogen wurde aufgrund von Dringlichkeit die planerische und bauliche Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen aufgrund der aktuellen Wetterereignisse und ihrer Konsequenzen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger bzw. ihres Eigentums mit höchster Priorität.

Bei der weiteren Bearbeitung zur Zisternensatzung in der laufenden Verwaltung sind folgende Fragen noch in der in der internen Abstimmung – die ausgewerteten Satzungen anderer Kommunen behandeln diese Fragestellungen nicht:

1.) Auswirkungen der neuen Zisternensatzung auf die Anwendung der Abwasserbeitrags und -gebührensatzung der Stadt Oberursel (Taunus) (AbwBGS)

2.) Mitwirkung der Bauherrschaft bei baugenehmigungspflichtigen und -freien Vorhaben; (Erklärung/Mitteilung des Bauherrn oder Prüfung von Antragsunterlagen durch die Stadt)

3.) Befreiungstatbestände: In der bisherigen Zisternensatzung ist geregelt, dass das Brauchwasser zu verwenden ist. Der Verwendungszweck ist nicht vorgeschrieben. Der Satzungsentwurf für die überarbeitete Satzung sieht vor, dass das Brauchwasser auch im Haus zu verwenden ist (z.B. Toilettenspülung). Offen ist, unter welchen Bedingungen für die bauliche Bestimmung nutzerbezogene Befreiungen erteilt werden können.

4.) Welche Nachweise sind zu erbringen, um den Überlauf der Retentionszisternen mit einem Notüberlauf an das Kanalnetz versehen zu dürfen und welche Auswirkungen hat dies auf die Gebührenpflicht?

5.) Unter welchen Bedingungen könnte eine Förderung des Baus erfolgen (hier wird derzeit davon ausgegangen, dass lediglich eine Berücksichtigung beim Abwasserbeitrag realisiert werden kann)? 2. Die Neufassung der Satzung wird nach Klärung der offenen Punkte vorgelegt. Bis zum Beschluss findet die derzeit gültige Satzung Anwendung.

ZURÜCK


 

Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2024: Fragen


 

Oberursels Pfad zur Klimaneutralität – Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzeptes

Frage der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20. Mai 2021, in der ersten regulären Sitzung der aktuellen Wahlzeit wurde der Antrag „Oberursels Pfad zur Klimaneutralität: Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzeptes“ von einer breiten Mehrheit beschlossen. Ziel des Antrags 2021 war es, das städtische Klimaschutzkonzept zu einem integrierten Klimaschutzkonzept weiter zu entwickeln und Klimaneutralität zu einem früheren Zeitpunkt zu erreichen. Dabei sollten Maßnahmen vorangetrieben werden, damit die Stadt Oberursel ihren Beitrag zum Einhalten der 1,5 Grad Schwelle leistet und so beim Klimaschutz eine Vorbildfunktion übernimmt.

Ein Beschlussvorschlag liegt bisher immer noch nicht vor.

Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gefragt:

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Konzepterarbeitung?
  2. Wann ist nunmehr – nach über drei Jahren nach Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung – mit einer Beschlussvorlage des integrierten Klimaschutzkonzepts zu rechnen?

Antwort des Magistrates:

zu 1. Die Frage wurde bereits im Februar 2023 von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU in der Stadtverordnetenversammlung sowie im Mai 2024 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt und die Antwort entspricht den damaligen Berichten des Magistrats, sowohl zum Status als auch zur Fortentwicklung: Mit der Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzepts wurde im Herbst 2022 das Büro INFRASTRUKTUR & UMWELT (Professor Böhm und Partner) (Darmstadt) beauftragt. Inhalt des Auftrags ist die Fortschreibung des in den Jahren 2017 und 2018 in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Verkehr mit Köpfchen (VmK) im Auftrag der Stadt Oberursel erarbeiteten und aus den Teilkonzepten - Klimafreundliche Mobilität, - Erneuerbare Energien und - integrierte Wärmenutzung. bestehenden Klimaschutzkonzepts. Weiterhin verwies Bürgermeisterin Runge auf die Gremienvorlage aus dem Jahr 2023 sowie eine zum 10.07.24 geplante Online-Veranstaltung.

Die finale Öffentlichkeitsbeteiligung zum Klimaschutzkonzept fand dementsprechend wie angekündigt am 10.07.2024 statt, woraufhin die Konzepterarbeitung im August 2024 abgeschlossen wurde.

zu 2. Aktuell befindet sich die Konzepterarbeitung im Gremiengang.

ZURÜCK

Änderungen im Regionalen Flächennutzungsplan - Südliche Riedwiese

Frage der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 2. Mai 2024 wurde beschlossen, dass ein Antrag zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 gestellt werden sollte. Hierbei sollte sowohl die Umwandlung einer „gemischten Baufläche“ zur „gewerblichen Baufläche“ beantragt werden, eine zweite Fläche von „gemischter Baufläche“ zur „Grünfläche. Während die erste Fläche unter Drucksache Nr. V-2024-37 im aktuellen Beratungsgang den Gremien des Regionalverbandes zur Änderung vorgeschlagen wurde, ist die Änderung von „gemischter Baufläche“ zu „Grünfläche“ nicht Bestandteil des Beschlussvorschlages.

  1. Wurden die Änderungen beider Flächen in Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses beantragt?
  2. Aus welchem Grund ist nur eine Fläche Gegenstand der Beschlussvorlage?

Antwort des Magistrates:

Zu 1. Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2024 wurde die Änderung des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 im Bereich Südliche Riedwiese am 28.05.2024 beim Regionalverband FrankfurtRheinMain beantragt.

Zu 2. Mit Schreiben vom 11.06.2024 teilte der Regionalverband FrankfurtRheinMain mit, dass nach erneuter Prüfung die Entwicklung des Sondergebiets „Freizeitgärten“ aus der im Regionalen Flächennutzungsplan dargestellten „Gemischten Baufläche, geplant“ aufgrund der geringen Größe möglich ist. Eine Änderung für diesen Bereich ist somit nicht erforderlich und deshalb nicht Bestandteil der Drucksache Nr. V-2024-37.

ZURÜCK


 

Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024: Anträge


 

Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Oberursel

Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte Informationssatzung, um so den Zugang zu öffentlichen Dokumenten analog zur Landesebene zu ermöglichen.

Abstimmungsergebnis am 11.07.2024: Ablehnung mit 18 JA-Stimmen bei 26 NEIN-Stimmen

ZURÜCK

Beweidung öffentlicher Flächen durch Schafe und Ziegen oder andere Tierarten

Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob städtische Flächen zur Beweidung für Schafe oder Ziegen oder andere Tierarten zur Verfügung gestellt werden können und ob es für ein solches Angebot Interessenten gibt. Sollten sich geeignete Flächen und Interessenten finden, sollte zeitnah ein Pilotprojekt durch geführt werden.

Abstimmungsergebnis am 11.07.2024: Einstimmig

ZURÜCK


 

Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024: Fragen


 

Stellungnahme der Stadt Oberursel im Verfahren um die Neuerstellung des Regionalen Flächennutzungsplanes

Frage der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wie im aktuellen Newsletter des Regionalverbandes FrankfurtRhein/Main nachzulesen ist, hatte der Regionalvorstand des Regionalverbandes seine Verwaltung beauftragt, erneute Kommunengespräche im Rahmen seiner Zuständigkeit zum vorliegenden Entwurf des Regionalplans Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplanes zu führen. Vorbereitend zu diesen Kommunengesprächen fand vom 23. April bis zum 24. Mai eine informelle Onlinebeteiligung statt. Dabei konnten alle 80 Kommunen im Verbandsgebiet, so der Newsletter, Korrekturen und Änderungen zum Planentwurf eintragen und kommentieren. Von dieser Möglichkeit hätten nahezu alle Kommunen Gebrauch gemacht.

Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gefragt:

  1. Welche Stellungnahme hat die Stadt Oberursel/Ts. abgegeben?
  2. Welche Flächen standen dabei sowohl mit einem Korrekturwunsch, als auch mit Zustimmung zu vorgeschlagenen Änderungen bzw. Erhalt im Fokus?

Antwort des Magistrates:

Zu 1. Wie benannt handelte sich um eine informelle Beteiligung zum Verwaltungsentwurf, die nur vom 23.04.2024 bis 24.05.2024 online vorgenommen werden konnte. Eine Stellungnahme im eigentlichen Sinne konnte nicht abgegeben werden.

Zu 2. In erster Linie wurden Änderungen redaktioneller Art (z.B. Sondergebiet statt Gemeinbedarf im Bereich FIS oder Klinik Hohe Mark, SO Einkauf Oberstedten und Weißkirchen, Aktualisierung bereits bebauter Flächen oder Aufnahme der SO Bieneninstitut und Kelterei) eingetragen.

Auf Grundlage der Eintragungen in den RegFNP-Viewer wird der Regionalverband die Anregungen intern prüfen und die erneuten Kommunengespräche vorbereiten. Es wird von Seiten des Regionalverbands betont, dass es sich bei dem derzeitigen Stand der Neuaufstellung des RegFNP um ein Arbeitspapier auf Verwaltungsebene handelt und eine Beschlussfassung der kommunalen Gremien nicht erforderlich sei. Der Vorentwurf zum RegFNP wird erst nach der Prüfung der Anregungen der informellen Beteiligung, der Kommunengespräche und Überarbeitung in den Beschlussgang durch Verbandskammer und Regionalversammlung gehen und danach den Kommunen im Rahmen der formalen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Stellungnahme vorgelegt. Nach der Beschlussfassung durch Verbandskammer und Regionalversammlung wird den städtischen Gremien eine Stellungnahme zur Neuaufstellung des RegFNP zur Beschlussfassung vorgelegt.

ZURÜCK

Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024: Anträge


 

Mögliche PFAS-Kontamination in Oberursel überprüfen

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, ULO, Klimaliste und DIE LINKEN

Der Magistrat wird gebeten den Vorschlägen der Experten des RP Darmstadt folgend und in enger Abstimmung zur Untersuchung von möglichen PFAS-Kontaminationen wie folgt vorzugehen:

  1. Die Abwassersatzung zu überarbeiten und in Ergänzung der Bedingungen zur Einleitung PFAS-Grenzwerte auf Grundlage des Leitfadens zur PFAS-Bewertung des BMUNV festzulegen.
  2. Eine gezielte Recherche zu möglichen Standorten mit PFAS-Kontamination in Boden und Grundwasser durchzuführen, zum Beispiel:
    A. Feuerwachen,
    B. Löschplätzen,
    C. Brandorten, bei denen möglicherweise PFAS-haltige Löschschäume eingesetzt wurden,
    D. stationären Schaumlöschanlagen,
    E. Herstellern von Schaumlöschmitteln,
    F. Deponiestandorten,
    G. Ablagerungsstandorten von z. B. Papier- und Klärschlämmen,
    H. ehemaligen Industriestandorte (Filterung des Altstandort-Katasters)
  3. Einmaliges Grundwasser-Monitoring an repräsentativen Grundwasser-Messstellen auf PFAS-Gehalte zu beauftragen.
  4. Bodenuntersuchungen auf kommunalen Flächen mit PFAS-Relevanz (Orientierende Untersuchung), die in der Recherche unter 2. identifiziert wurden, durchzuführen.
  5. Zudem bittet der BUKA um Informationen, ob und wie die Stadt Oberursel mit einer möglichen Gefährdung durch laufende Betriebe, die aktuell oder in der Vergangenheit PFAS eingesetzt haben, umgehen könnte. Laufende Betriebe fallen unter das Bundesimmissionsschutz-Gesetz und nicht unter das Hessische Altlasten- und Bodenschutzgesetz – HAltBodSchG.

Bei allen Punkten ist der Leitfaden zur PFAS-Bewertung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUNV) zu beachten.

Fördermittel oder Zuschüsse sind zu beantragen. Die Mittel für die Untersuchung sind im Haushalt bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis am 21.03.2024: Zustimmung mit 41 JA-Stimmen bei 2 NEIN-Stimmen

ZURÜCK

Resolution zum Tag gegen Rassismus: Oberursels Vielfalt ist die Grundlage für unsere Zukunft

Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Anlässlich des Internationalen Tag gegen Rassismus am 21.03.2024 und dem 4. Jahrestag des Anschlages in Hanau beschließt die Stadtverordnetenversammlung folgende Resolution:

Die Stadt Oberursel setzt sich für eine friedliche und Tolerante Gesellschaft ein, in der es keinen Platz für Extremismus gibt. Die neun Opfer des Anschlages in Hanau (namentlich: Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar und Kaloyan Velkov) vor vier Jahren und die Ermordung des Regierungspräsidenten Walter Lübke, zeigen uns, dass die Verbreitung von Hass gegen Minderheiten auch zu Gewalt führt. Rechtsextremismus sorgt dafür, dass Menschen sterben. Wir bewahren diesen Opfern ein ehrendes Andenken und sind in Gedanken bei deren Familien und Angehörigen.

Die Stadt Oberursel bekennt sich zur offenen Gesellschaft mit Menschen, die einen Migrationshintergrund haben und die fest zu unserer Gesellschaft gehören. Diese Vielfalt ist eine große Bereicherung für unsere gesamte Stadt und die Grundlage unser aller Zukunft. Wir grenzen uns von jeder Form von Rassismus, Diskriminierung, Antisemitismus, Rechtsextremismus, Hass und Hetzte ab und werden weiter aktiv die Vielfalt fördern und stärken.

Die Stadt Oberursel betont die essenzielle Bedeutung der Demokratie und des Rechtsstaates. Der Schutz und die Verteidigung des Deutschen Grundgesetzes kommt eine besondere Bedeutung zu. Das investigative Recherchenetzwerk „Correctiv“ berichtete über ein Treffen in Potsdam, bei dem Teilnehmende der Identitären Bewegung sowie der AfD offen darüber nachdachten, wie man Menschen mit Migrationshintergrund massenhaft deportieren könnte und wie die Machtübernahme der Rechtsextremen gelingen kann. Solche Bestrebungen sind mit einer Demokratie und dem Rechtsstaat nicht vereinbar.

Die Stadt Oberursel steht ausdrücklich hinter dem zivilgesellschaftlichen Engagement der Vereine, Verbände, Religionsgemeinschaften und jeder einzelnen Privatperson, die gegen Rassismus, Diskriminierung, Extremismus, Antisemitismus sowie Hass und Hetze auf den Straßen der Mehrheit eine Stimme verleihen. Diese enorme Beteiligung ist ein Leuchtsignal der Toleranz und vereint die Menschen in unserem Land in ihrem Willen, eine Wiederholung des dunkelsten Teils der deutschen Geschichte zu verhindern. Ihnen gebührt Dank und der allergrößte Respekt!

Abstimmungsergebnis am 21.03.2024:
Stadtverordneter Bernhardt beantragt für die Fraktion OBG Freie Wähler die Verweisung in den Sozial-, Bildungs- und Kulturausschusses zur endgültigen Beschlussfassung.

Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen 16 Nein-Stimmen

JA Stimmen: CDU (12), SPD (7), OBG Freie Wähler (6), AfD (2)

NEIN Stimmen: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (11), ULO (2), DIE LINKE (2), KLIMALISTE (1)

Der Antrag wird damit in den Sozial-, Bildungs- und Kulturausschuss zur endgültigen Beschlussfassung verwiesen.

ZURÜCK


 

Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2024: Anträge


 

Handlungsleitfaden zum Abschluss von Patenschaftsvereinbarungen - Bericht und Erweiterung

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, ULO, Klimaliste, OBG und DIE LINKEN

Der Magistrat wird beauftragt, über das bisherige Patenschaftsprogramm für den öffentlichen Raum, zu berichten. Dabei sollen insbesondere die Erfahrungen mit den ehrenamtlichen Paten beim Einsetzen ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten, die im Handlungsleitfaden (Verwaltungsvermerk, vorgestellt im BUKA vom 15. März 2023) erläutert sind, dargestellt werden.

Zudem soll der Handlungsleitfaden um eine finanzielle Baumpatenschaft für Oberursel ergänzt werden. Mögliche Vorbilder sollen hierbei unter anderem die Patenstrukturen der Städte Bad Salzungen und Nidda (Stadtteil Bad Salzhausen) sein.

Der Bericht und die Ergänzung um finanzielle Patenschaften ist dem Bau-, Umwelt- und Klimaschutzausschuss bis zum Ende des 2. Quartal 2024 vorzustellen.

Abstimmungsergebnis am 01.02.2024: Einstimmig

ZURÜCK


 

Stadtverordnetenversammlung am 23.11.2023: Anträge


 

Grundstück der ehemaligen Hans-Thoma-Schule und Grundstück Schwimmbadgelände

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, ULO und DIE LINKEN

Der Magistrat wird beauftragt gemeinsam mit der TSGO zu prüfen, ob das Grundstück oder Teile des Grundstücks der ehemaligen Hans-Thoma-Schule, Im Portugall 17, nach Beendigung der Nutzung zu Schulzwecken für einen Hallenbau der TSGO geeignet ist und auch ergänzend als Begegnungs- und Freizeitfläche für Jung und Alt genutzt werden kann.

Bei Eignung des Grundstücks sollen Verhandlungen mit dem Hochtaunuskreis, der Grundstückseigentümer ist, aufgenommen werden, um der TSGO ein vertraglich zugesichertes Grundstück zu übergeben. Dabei soll auch die Möglichkeit eines Grundstückstausches in Betracht gezogen werden. Möglicherweise befinden sich Grundstücke in der Nähe von anderen Schulen im Eigentum der Stadt und können dem Kreis in dieser Weise als Kompensation dienen.

Alternativ ist zu prüfen, ob der Hallenbau im südlichen Bereich des Freibadgeländes auf städtischem Gelände realisiert werden könnte. Dieser Bereich ist durch Freibadbesucher kaum genutzt und liegt in unmittelbarer Nähe zum bereits vorhandenen Parkplatz. Der Sozial-, Bildungs- und Kulturausschuss ist über den jeweiligen Umsetzungsstand zu informieren.

Abstimmungsergebnis am 23.11.2023:
Absätze 1 und 2Einstimmig
Absatz 3 - Zustimmung mit 35 JA-Stimmen bei 7 NEIN-Stimmen

ZURÜCK


 

Resolution zur Solidarität mit Israel

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, ULO und OBG

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus) verurteilt den brutalen Angriff der Hamas auf die israelische Zivilbevölkerung auf das Schärfste und bekundet ihre uneingeschränkte Solidarität mit den Menschen in Israel und dem Staat Israel.

Alle durch die Hamas in den Gaza-Streifen verschleppten Geiseln müssen unverzüglich und bedingungslos freigelassen werden!

Wir verurteilen den in Deutschland gezeigten Israelhass und Antisemitismus von Rechts- und Linksaußen sowie mit islamistischem Hintergrund aufs Schärfste. Beides hat in Deutschland keinen Platz. Die Anerkennung des Existenzrechts des Staates Israels ist für Deutschland und die hier lebenden Menschen unabdingbar.

Wir bitten alle Mitbürgerinnen und Mitbürger in Oberursel, die sich antisemitisch bedroht oder alleingelassen fühlen, sich an die Stadt zu wenden, um nötige Sicherheitsmaßnahmen einleiten oder tätige Solidarität vor Ort üben zu können.

Der historische Konflikt zwischen Israel und den Palästinensern ist voll mit Fehlern und Schmerzen, die einander gegenseitig zugefügt wurden.

Jede Perspektive für eine friedliche Zukunft hat die uneingeschränkte Anerkennung des Existenzrechts Israels und die Anerkennung des Rechts auf Leben, Frieden und Menschenrechte jedes Menschen in Israel sowie im Gazastreifen und im Westjordanland als unabdingbare Vorbedingung.

Die Schuld für die aktuellen kriegerischen Ereignisse trägt ganz alleine die Hamas. Wir lehnen entschieden jegliche Solidarisierung mit der Hamas und deren abscheulichen Taten ab. Israel hat jedes Recht der Selbstverteidigung und Gewährleistung der Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger.

Gleichzeitig bitten wir Israel trotz der Gräueltaten, die das Land und ihre Bevölkerung ertragen mussten und aktuell ertragen müssen, die Zivilbevölkerung im Gazastreifen, die auf perfideste Art und Weise als Schutzschild der Hama missbraucht wird, soweit im Rahmen der berechtigten Kampfhandlungen gegen die Hamas möglich, zu schonen und humanitäre Hilfe zuzulassen. Es muss das gemeinsame Ziel bleiben, dass zukünftig alle Menschen in der Region friedlich mit- und nebeneinander leben können.

Abstimmungsergebnis am 23.11.2023: Einstimmig

ZURÜCK


 

Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023: Anträge


 

Bebauungsplanverfahren Nr. 254, Mutter-Teresa-Straße

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, ULO und DIE LINKEN

Der Magistrat wird beauftragt, die Arbeiten an dem Bebauungsplanverfahren Nr. 254, Mutter-Teresa-Straße so fortzuführen und sowohl planerisch als auch städtebauvertraglich so zu gestalten, dass die beiden bestehenden Baufenster in zwei zeitlich gestaffelten Bauabschnitten realisiert werden.

Das wesentlich kleinere Baufenster im nordwestlichen Bereich des Planungsgebiets Mutter-Teresa-Straße soll zunächst vorangebracht und abgeschlossen werden, da hier ein hoher Prozentsatz an preiswertem Wohnraum geplant ist.

Das übrige Planungsgebiet südlich und nördlich der Mutter-Teresa-Straße soll erst dann realisiert werden, wenn die Kreuzung Bommersheimer Straße/Frankfurter Landstraße/Zimmersmühlenweg auf Basis der aktuell laufenden Planungsüberlegungen leistungsfähig umgebaut wurde. Zudem muss sichergestellt sein, dass eine ausreichende Versorgung an Kita-Plätzen, soweit möglich ortsnah, besteht. Der Investor soll in einem städtebaulichen Vertrag auf die Finanzierung mindestens einer weiteren Kindergartengruppe, idealerweise in Bommersheim, verpflichtet werden.

Abstimmungsergebnis am 29.06.2023: Einstimmig

ZURÜCK


 

Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2023: Anträge


 

Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans für Oberursel

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU

Der Magistrat wird beauftragt einen Kommunalen Wärmeplan für die Stadt Oberursel durch die Stadtwerke Oberursel erstellen zu lassen. Die Erstellung soll zeitnah, mindestens noch in diesem Jahr begonnen werden. Der kommunale Wärmeplan soll zukünftig in Bauleit- und Flächennutzungsplänen berücksichtig werden. Für die Planung stellt das Land Hessen Mittel zur Verfügung, die die Kosten „ausreichend“ decken sollen. Der Magistrat (die Verwaltung) legt den beschlusspflichtigen Gremien einen Deckungsvorschlag vor Auftragsvergabe vor. Der Bau-, Umwelt- und Klimaschutzausschuss ist über den Fortgang zu informieren.

Abstimmungsergebnis am 29.06.2023: Einstimmig

ZURÜCK


 

Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2023: Anträge


 

Räume für Kunst und Kultur langfristig sichern – Gesellschaftliches Leben in der Innenstadt stärken: Prüfung des Stadthauses

Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 

Der Magistrat wird beauftragt prüfen zu lassen, ob die Errichtung eines „Stadthauses“, d.h. eines Gebäudes in dem die Funktionen des Rathauses und der Stadthalle zusammengefasst sind, auf dem Gelände der bisherigen Stadthalle technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Das Prüfungsergebnis ist dem BUKA und dem HFDA vor der Entscheidung über die Zukunft des Rathauses und größerer Investitionen in die Stadthalle vorzulegen. Diese Prüfung soll mindestens folgende Punkte umfassen:

  1. Lässt sich auf dem Grundstück der Stadthalle städtebaulich verträglich ein Gebäude errichten, dessen Kubatur ausreichend ist für:
    a) Die in den vorliegenden Gutachten dargestellte notwendige Fläche zur Unterbringung des Rathauses.
    b) Einen kombinierten Sitzungs- und Veranstaltungssaal für ca. 400 Besucher
    c) 4 flexibel nutzbare Tagungsräume, die mindestens die Größe der bisherigen Tagungsräume in der Stadthalle (77 m2) haben.
  2. Gibt es unüberwindbare technische Hindernisse (z.B. bezüglich der Statik der Tiefgarage unter dem Grundstück) für den Bau eines Stadthauses an der vorgeschlagenen Stelle?
  3. Wie wirtschaftlich ist ein solches Projekt im Vergleich zu den bisher diskutierten und bewerteten Optionen für das Rathaus und die Stadthalle? In die Bewertung der Wirtschaftlichkeit sollen einbezogen werden:
    a) Die über die notwendige Kubatur abgeschätzten Baukosten, inkl. Abrisskosten für die bisherige Stadthalle
    b) Die wirtschaftliche Verwertung des bisherigen Rathausgeländes zwischen Rathausplatz, Korfstraße und Oberhöchstadter Straße, um die Baukosten für das neue Stadthaus so weit wie möglich zu refinanzieren.

Stadtverordnete Herr stellt für die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD folgenden Änderungsantrag:
A: Im ersten Absatz wird der Begriff „auf dem Gelände der bisherigen Stadthalle“ ersetzt durch „auf dem Rathaus- oder Stadthallengelände“.
B: Prüfungspunkt 1 „auf dem Grundstück der Stadthalle“ wird ersetzt durch „auf dem Rathaus- oder Stadthallengelände“.
C: Bei Punkt 1b werden die Worte „für ca. 400 Besucher“ gestrichen.

Stadtverordnetenvorsteher Köhler lässt über den Änderungsantrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD abstimmen. Abstimmungsergebnis:

  • 30 Ja-Stimmen - CDU (12), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (11), SPD (7)
  • 12 Nein-Stimmen - OBG Freie Wähler (6), ULO (3), AfD (2), KLIMALISTE (1)
  • 2 Stimmenthaltungen - DIE LiNKE

Der Änderungsantrag ist damit angenommen.

Zum Schluss lässt der Stadtverordnetenvorsteher über den so geänderten Antrag abstimmen. Abstimmungsergebnis:

  • 30 Ja-Stimmen - CDU (12), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (11), SPD (7)
  • 11 Nein-Stimmen - OBG Freie Wähler (6), AfD (2), DIE LiNKE (2), KLIMALISTE (1)
  • 3 Stimmenthaltungen - ULO

Der geänderte Antrag ist damit angenommen.

ZURÜCK


 

Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023: Anträge


 

Einrichtung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe Friedhofswesen

Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen

Es wird beantragt: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Gründung einer IAG - Friedhofswesen gemäß der Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses vom 03.11.2022. Die IAG soll sich mit den Themen

  • Einrichtung von Urnenwänden, sogenannte Kolumbarien
  • Vergabe des Betriebs der Trauerhallen
  • Pflegestandards auf den Friedhöfen mit Blick auf strukturellen Einsparungen
  • Beisetzung von Menschen ohne Angehörigen begleiten - Prüfung von strukturellen Einsparungen im Friedhofswesen
  • Überarbeitung der Friedhofsordnung

auseinandersetzen und dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses innerhalb von einem Jahr Vorschläge unterbreiten.

Jede Fraktion entsendet eine/n Vertreter/in in die IAG - Friedhofswesen.

Abstimmungsergebnis am 02.02.2023: EINSTIMMIG

ZURÜCK


 

Stadtverordnetenversammlung am 24.11.2022: Anfragen


 

Städtische Räume für Vereine

Gemeinsame Anfrage der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU

Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten:

  1. Über wie viele Räumlichkeiten und Sportstätten verfügt die Stadt Oberursel, die ortsansässigen Vereinen zur Verfügung gestellt werden?
  2. Wie hoch ist die Auslastung der städtischen Räume durch Vereinsnutzung?
  3. In welchem Turnus wird ermittelt, ob bei den vergebenen Räumlichkeiten seitens der Vereine überhaupt noch Bedarf auf Nutzung besteht?
  4. Werden Räume auch an kommerzielle Unternehmen vermietet oder nur an Vereine vergeben?
  5. Wird es zukünftig zusätzliche Räume geben, die die Stadt Vereinen, beispielsweise durch Neubau oder Umnutzung, zur Nutzung überlassen kann?

Stadtverordnetenvorsteher Köhler verweist auf die vom Magistrat am 21.10.2022 zur Kenntnis genommene und den Stadtverordneten vorliegende Antwort, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist. Des Weiteren teilt er mit, dass im Ältestenrat besprochen wurde, dass die Beantwortung der Anfrage in den Sozial-, Bildungs- und Kulturausschuss verwiesen werden soll. Hierüber lässt er abstimmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

ZURÜCK


 

Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2022: Anträge


 

Aktionstage gegen Rassismus und Diskriminierung!

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU

Der Magistrat wird gebeten, zwei bis drei Aktionstage gegen Rassismus und Diskriminierung im Jahr 2023 zu veranstalten. Diese sollen während der interkulturellen Woche des Hochtaunuskreises stattfinden und diese lokal ergänzen. Bei der Durchführung soll der Antidiskriminierungsstelle eine besondere Rolle zukommen.

Während dieser Aktionstage sollen dem Schwerpunkt entsprechend sensibilisierende Veranstaltungen, Präventionsmaßnahmen und Dialoge veranstaltet werden. Bei der Planung und Durchführung soll mit lokalen Initiativen und Vereinen zusammengearbeitet werden. Es sollen sowohl digitale als auch Präsenzformate berücksichtigt werden.

Der Sozial-, Bildungs- und Kulturausschuss, der Ausländerbeirat und die Ortsbeiräte sind über die Planung und Ausgestaltung zu informieren. Nach der Durchführung soll dem Sozial-, Bildungs- und Kulturausschuss und dem Ausländerbeirat eine Evaluation vorgelegt werden. Dabei soll ersichtlich werden, welche Veranstaltungen erfolgreich waren, in welchen Bereichen es Ausbaupotenzial gibt und wie die Aktionstage insgesamt angenommen wurde.

Begründung: Täglich machen Menschen in Deutschland rassistische Erfahrungen. Sie werden aufgrund ihrer "Hautfarbe", ihrer vermeintlichen Religion oder anderer Zuschreibungen diskriminiert und ausgegrenzt. Rassismus zeigt sich in allen Lebensbereichen: in der Politik, bei der Job- und Wohnungssuche, in der Ausbildung, beim Arzt, in der Disco oder auf dem Fußballplatz. Um gegen diese Missstände aufmerksam zu machen und Ihnen etwas entgegenzuwirken, soll Oberursel eine Aktionswoche gegen Rassismus und Diskriminierung veranstalten.

Abstimmungsergebnis am 29.09.2022: Zustimmung mit 38 JA-Stimmen bei 2 NEIN-Stimmen

ZURÜCK

Hochwasserschutzkonzept für Oberursel

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SPD

Der Magistrat wird beauftragt die Vorschläge von Prof. Peter Cornel von der Lokalen Oberurseler Klimainitiative (LOK e.V.) fachlich zu prüfen, zu bewerten und bei Machbarkeit in das Klimaschutzanpassungskonzept zu integrieren.. Ziel soll es sein, den Hochwasserschutz für Oberursel in den nächsten Jahren deutlich zu verbessern.

Begründung: Aufgrund des Klimawandels werden die Starkregenereignisse in den nächsten Jahren deutlich zunehmen. Dadurch sind viele bebaute Gebiete im Oberurseler Norden, aber auch in der Kernstadt und in den Stadtteilen gefährdet. Maßnahmen zur Hochwasserprävention haben im Kern immer den Zweck das auflaufende Wasser zurückzuhalten und den Abfluss so zu verzögern, dass die örtliche Kanalisation entlastet bzw. das Wasser im Wald, auf Wiesen und auf entsiegelten Flächen zwischengespeichert wird und versickern kann. Dafür hat Prof. Cornel von der LOK 11 Vorschläge entwickelt, die nun fachlich tiefer geprüft und ausgearbeitet werden sollen.

Abstimmungsergebnis am 19.09.2022: Einstimmig

ZURÜCK


 

Stadtverordnetenversammlung am 20/21.07.2022: Anträge


 

Energiespar-Sofortprogramm

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU

Der Magistrat wird beauftragt, aufgrund der aktuellen Energiekrise ein EnergiesparSofortprogramm aufzulegen. Hierbei soll insbesondere im Betrieb aller öffentlichen Gebäude, bei der Straßenbeleuchtung und bei den Licht-Signal-Anlagen Einsparungen erzielt werden. Über die ergriffenen und geplanten Maßnahmen soll in der Sitzung des Bau-, Umwelt-, und Klimaschutzausschusses im September berichtet werden.

Stadtverordnete Herr stellt für die Kooperation von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgenden Änderungsantrag:

Die Beschlussvorschläge der Anträge unter TOP F) 9 „Maßnahmen zur Einsparung von Energie“ (Antragsteller: FDP-Fraktion) und unter TOP F) 10 „Energiespar-Sofortprogramm“ (Antragsteller CDU-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) werden zu einem gemeinsamen Antrag „Energiespar-Sofortprogramm und Prüfung weiter Maßnahmen“ zusammengefasst und erhalten folgenden Beschlusstext:

Der Magistrat wird beauftragt, aufgrund der aktuellen Energiekrise ein EnergiesparSofortprogramm aufzulegen. Hierbei soll insbesondere im Betrieb aller öffentlichen Gebäude, bei der Straßenbeleuchtung und bei den Licht-Signal-Anlagen Einsparungen erzielt werden.

Weiterhin wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden können, um Strom und Erdgas zu sparen.

Über die ergriffenen und geplanten Maßnahmen soll in der Sitzung des Bau-, Umwelt-, und Klimaschutzausschusses direkt nach der Sommerpause im September berichtet werden.

Der Magistrat wird gebeten, für städtische Gebäude und Einrichtungen zu prüfen, ob alternative Heiztechniken wirtschaftlich zum Einsatz kommen können, um sich unabhängig vom Gas- und Ölmarkt zu halten. In die Prüfung sollten alle marktgängigen und erprobten Technologien einbezogen werden.

Das Ergebnis dieser Prüfung, mindestens aber ein Zwischenbericht, ist dem Bau-, Umwelt-, und Klimaschutzausschuss im 3. Quartal 2022 vorzulegen.

Stadtverordneter Andernacht bringt den Änderungsantrag der Fraktion DIE LiNKE ein:

Der Magistrat wird gebeten, für städtische Gebäude und Einrichtungen zu prüfen, ob alternative Heiztechniken wirtschaftlich zum Einsatz kommen können, um sich unabhängig von fossilen Energieträgern zu machen.

Bürgermeisterin Runge erläutert ausführlich die bereits umgesetzten sowie die geplanten Maßnahmen zur Einsparung von Energie in den städtischen Liegenschaften sowie dem Rathaus. Stadtverordnete Dr. von Eisenhart Rothe beantragt, den Antrag als erledigt zu erklären. Stadtverordnete Herr erklärt, dass der Änderungsantrag der Fraktion DIE LiNKE in den Änderungsantrag der Kooperation von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN übernommen wird.

Abstimmungsergebnis am 21.07.2022:

Abstimmung zum Antrag Dr. von Eisenhart Rothe:

8 Ja-Stimmen SPD (7), KLIMALISTE (1) 31 Nein-Stimmen CDU (11), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (10), OBG Freie Wähler (5), FDP (4), AfD (1) 2 Stimmenthaltungen DIE LiNKE (2)

Der Antrag der KLIMALISTE, den Antrag für erledigt zu erklären wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis erweiterter Änderungsantrag:

32 Ja-Stimmen CDU (11), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (10), OBG Freie Wähler (5), FDP (4), DIE LiNKE (2) 9 Nein-Stimmen SPD (7), AfD (1), KLIMALISTE (1)

Der erweiterte Änderungsantrag wird angenommen.

ZURÜCK

Jugendbeteiligung stärken – Jugendrat in Oberursel etablieren!

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, SPD, OBG und Klimaliste 

Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt ausdrücklich die Initiative und das Engagement der Jugendlichen der „Portstraße“ zur Schaffung eines dauerhaften Jugendrats in Oberursel. Die Ankündigung des Magistrats, im Herbst 2022 eine entsprechende Satzung für den Jugendrat vorzulegen, wird unterstützt. Der Sozial-, Bildungs- und Kulturausschuss, der Ausländerbeirat und die Ortsbeiräte sind über die Umsetzung zu informieren.

Abstimmungsergebnis am 20.07.2022: Einstimmig

ZURÜCK

Satzungsänderung der Gefahrenabwehrverordnung mit dem Ziel, ein Verbot des Fütterns von Nutrias und Wasservögeln zu ermöglichen

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU

Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung eine geänderte Gefahrenabwehrverordnung zum Beschluss vorzulegen, die ein Verbot des Fütterns von Nutrias und Wasservögeln am Maasgrundweiher und am sog. „Entenweiher“ im Rushmoorpark beinhaltet.

Stadtverordnetenvorsteher Köhler verweist auf den Beschlussvorschlag des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses vom 07.07.2022 sowie darauf, dass der HFDA mehrheitlich die Zustimmung empfohlen hat.

Abstimmungsergebnis am 20.07.2022: Einstimmig

ZURÜCK


 

Stadtverordnetenversammlung am 20/21.07.2022: Anfragen


 

Sachstand Neubau Rettungswache

Gemeinsame Anfrage der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU

Der Neubau der Rettungswache steht seit einigen Jahren schon auf der politischen Agenda, auch der Ortsverein DRK Oberursel ist schon lange auf der Suche nach geeigneten Räumen. Die Rettungswache an der Marxstraße befindet sich in einem schlechten Zustand, zudem sollen bestehenden Flächen in der Marxstraße mittelfristig einer anderen Nutzung zugeführt werden.

Schon im Juli 2021 berichtete Bürgermeister Hans-Georg Brum in den zuständigen Gremien davon, dass nun ein neuer Standort in der Straße „Hammergarten“ gefunden worden sei.

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im November 2021 wurde mit großer Mehrheit der Grundstückserwerb beschlossen und damit die zugrunde liegenden Planungen, sowie eine Umsetzung befürwortet.

Seitdem wurden die städtischen Gremien weder über den Grundstücksankauf informiert, noch ist ein aktueller Sachstand bekannt.

Das DRK ist ein zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens hier in Oberursel, auch viele Ehrenamtliche leisten wichtige Dienste im Bereich der Gesundheitsversorgung. Nicht nur bei vielen Festen sind die Ehrenamtlichen verlässlicher Partner, der Rettungsdienst und die Ausbildung von Ersthelfenden sind derart zentrale Elemente, dass es extrem wichtig ist, mit einem Neubau nun auch von Seiten der Stadt das Engagement nicht nur zu würdigen, sondern für dieses Engagement eine gute Basis bereit zu stellen.

Nach nunmehr jahrelanger Suche ist es aus Sicht der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dringend notwendig, das Projekt „Neubau Rettungswache“ endlich zu einem Abschluss und einem guten Ergebnis zu führen und den Neubau zeitnah zu realisieren.

Da die Grundsatzbeschlüsse sowohl über die Standortauswahl, als auch die notwendigen Grundstückserwerbe durch die zuständigen Gremien getroffen worden sind, der aktuelle Sachstand aber unklar ist, bitten wir den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist der von der Stadtverordnetenversammlung im November 2021 beschlossene Grundstücksverkauf abgeschlossen und befindet sich das für den Neubau vorgesehene Grundstück im Eigentum der Stadt Oberursel?
  2. Wenn nein: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich des Grundstücksankaufes?
  3. Wenn nein: Wann wird die Stadt Eigentümerin des Grundstückes sein?
  4. Wie sehen die weiteren Planungen und die Schritte zur Umsetzung des Neubaus aus?
  5. Welche notwendigen Vorlagen werden wann den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt?
  6. Wann rechnet der Magistrat mit der Fertigstellung des Neubauprojektes?
  7. Welche Probleme könnten diesen Zeitplan verzögern?
  8. Gibt es Alternativplanungen für den Fall, dass das Projekt so nicht umsetzbar ist?
  9. Welche Alternativen sind derzeit vorgesehen und ggfs. in Planung?
  10. In welchem Zeitrahmen könnten die jeweiligen Alternativen umgesetzt werden bzw. zur Beschlussfassung jeweils vorgelegt werden?

Stadtverordnete Herr beantragt die Verweisung in den Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss. Der Antrag auf Verweisung wurde einstimmig angenommen

ZURÜCK


 

Stadtverordnetenversammlung am 23.06.2022: Anträge


 

Bildung eines Klimabeirats für Oberursel

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU

Der Magistrat wird beauftragt, zeitnah die Bildung eines Klimabeirats für Oberursel zu initiieren. Ziel der Arbeit des Beirates soll sein:

  • Die Empfehlung von Klimaschutzmaßnahmen, grundsätzlich auf Grundlage des Klimaschutzkonzepts der Stadt Oberursel.
  • Die Bewertung von städtischen Maßnahmen zum Klimaschutz und der Klimaanpassung und ggf. Empfehlung zur Verbesserung.
  • Die Beratung und der Austausch zwischen, Politik, Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft zu Klimaschutzmaßnahmen und Klimaanpassungsmaßnahmen. Dies soll zu einer breiteren Akzeptanz von Maßnahmen führen und zu einem Austausch von Ideen innerhalb der Stadtgesellschaft und mit Politik und Verwaltung beitragen.

Der Beirat soll sich mindestens zweimal jährlich treffen und mit einer externen Moderation die klimarelevanten Aktivitäten der Stadt Oberursel diskutieren und sie im Hinblick auf die Anforderungen der Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels bewerten.

Der Beirat berichtet zunächst dem Bau-, Umwelt- und Klimaschutzausschuss in öffentlicher Sitzung und dann in eigener Verantwortung der Öffentlichkeit seine Vorschläge, Beurteilungen und Einschätzungen und trägt damit beratend zur breiten kommunalen Klimaschutzdiskussion, zur Aktivierung und breiteren Akzeptanz bei. Der Bau-, Umwelt- und Klimaschutzausschuss kann an den Beirat Fragen adressieren und dessen Einschätzungen zu Sachverhalten einfordern.

Der Magistrat wird beauftragt, einen konkreten Vorschlag zur Zusammensetzung und der Geschäftsordnung des Beirats zu erarbeiten und diese dem Bau-, Umwelt- und Klimaschutzausschuss zur Beratung und endgültigen Beschussfassung vorzulegen. Die Berufung der Mitglieder erfolgt für die Wahlperiode. Die Größe des Beirats soll 25 ordentliche Mitglieder nicht überschreiten. Der Beirat wählt sein:e Vorsitzende:n aus seiner Mitte. Stadtverordnete können mit Beobachterstatus an den Sitzungen des Klimabeirates teilnehmen

Abstimmungsergebnis am 23.06.2022: Zustimmung mit 36 JA-Stimmen bei 2 NEIN-Stimmen

ZURÜCK

Den Grundsatzbeschluss (61) Neustrukturierung der Sportanlagen an der Oberurseler Straße im Zusammenhang mit einer Projektentwicklung für „Bezahlbaren Wohnraum“, angepasst im März 2018 (VL-33/2018) aufheben

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP

Die Stadtverordnetenversammlung hebt den Grundsatzbeschluss zur Neustrukturierung der Sportanlagen an der Oberurseler Straße auf. Alle Planungen zur Bebauung der Sportplätze werden gestoppt.

Abstimmungsergebnis am 23.06.2022: EINSTIMMIG

ZURÜCK

Verbesserte Bewirtschaftung von Niederschlagswasser; Zisternensatzung und Förderrichtlinie

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU

Der Magistrat wird beauftragt die Zisternensatzung in der Fassung vom 04.05.2017 zu überarbeiten und eine Förderrichtlinie für Regenwasserzisternen im Gebäudebestand zu erarbeiten. Die Ergebnisse des Klimaanpassungskonzeptes sind in dieser Novellierung zu berücksichtigen.

Ziel der Überarbeitung soll sein, den Trinkwasserverbrauch in der Stadt spürbar zu senken und Pufferkapazitäten für Starkregenereignisse zu schaffen. Dafür sollen u.a. folgende Maßnahmen in die Satzung Eingang finden:

  • die Verwendung von Brauchwasser für die Toilettenspülung, Waschmaschinen und Gartenbewässerung stärker als bisher zu stimulieren und in der Satzung zu verankern. Die Nutzungen sollen ggf. über Wasseruhren erfasst werden und bei der Berechnung der Gebühren des Niederschlagswassers von Dachflächen in Abzug gebracht werden.
  • die Schaffung von Versickerungsanlagen gemäß DWA A 138 zu fordern und nur im begründeten Ausnahmefall den Überlauf in die Kanalisation zuzulassen.
  • Retentionszisternen sind in die Satzung aufzunehmen.

Ziel der Förderrichtlinie ist es, die Nachrüstung von Regenwassersammelanlagen im Gebäudebestand anzureizen.

Der Satzungsentwurf soll bis zu den Beratungen zum Haushalt 2023 vorliegen.

Abstimmungsergebnis am 23.06.2022: EINSTIMMIG

ZURÜCK

Gebäudeaufstockungen zur Schaffung von Wohnungsraum fördern

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU

Der Magistrat wird beauftragt, Aufstockungen von Gebäuden grundsätzlich beratend zu unterstützen.

Bei Anträgen zur Gebäudeaufstockung sollen Ausnahmen vom Bebauungsplan, Ermäßigungen von Vorgaben aus der Stellplatzsatzung, z.B. durch Ablöse, wenn die für weitere Stellflächen notwendigen Flächen nicht zur Verfügung stehen, sowie bevorzugte Genehmigungsverfahren im Rahmen der rechtlichen Grenzen verstärkt genutzt werden. Bei unbeplanten Flächen sollen die Spielräume, die der §34 BauGB einräumt, großzügig genutzt werden. Ermäßigungen von Vorgaben aus der Stellplatzsatzung müssen vom Magistrat genehmigt werden. Die Nachbarschaftsrechte bleiben davon unberührt.

Grundstücks- und Gebäudeeigentümer sind dahingehend bei geplanten Projekten zu beraten.

Bei Ablehnungen ist dies zu begründen und dem Bau-, Umwelt- und Klimaschutzausschuss zur Kenntnis zu geben.

Dem Bau-, Umwelt- und Klimaschutzausschuss ist einmal im Jahr über genehmigte Gebäudeaufstockungen zu berichten.

Stadtverordneter Andernacht stellt für die Fraktion DIE LiNKE folgenden Änderungsantrag: „Es wird beantragt, den Satz im 3. Absatz wie folgt zu ändern: Grundstücks- und Gebäudeeigentümer sind bei geplanten Objekten dahingehend zu beraten, auch hinsichtlich einer ökologischen Optimierung der Nutzung der Dachflächen“

Stadtverordneter Bernhardt stellt für die OBG Freie Wähler-Fraktion nachstehenden Änderungsantrag: „Der Magistrat wird beauftragt, eine Informationsveranstaltung zum Thema Gebäudeaufstockungen zur Schaffung von Wohnraum durchzuführen. Immobilienbesitzer mit Objekten in Oberursel und der Möglichkeit der Gebäudeaufstockung sollen hierzu gezielt eingeladen werden. Grundsätzliche Anregungen der Teilnehmer sollen aufgenommen und vom Magistrat bewertet werden. Besonders ist der Aspekt der Schaffung von preisgünstigem oder sozialem Wohnraums zu berücksichtigen. Der Magistrat wird weiter beauftragt zeitnah über den Verlauf der Informationsveranstaltung und über die vom Magistrat bereits bewerteten Anregungen im Bau-, Umwelt- und Klimaschutzausschuss zu berichten.“

Stadtverordnetenvorsteher Köhler lässt zunächst über den Änderungsantrag der OBG Freie Wähler-Fraktion abstimmen: EINSTIMMIG

Danach lässt der Stadtverordnetenvorsteher über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LiNKE abstimmen: EINSTIMMIG

Abschließend lässt Stadtverordnetenvorsteher Köhler über den geänderten Beschlussvorschlag des BUKAs abstimmen: EINSTIMMIG

ZURÜCK

Bekräftigung des Grundsatzbeschlusses zur Anbindung der Nassauer Straße an die Weingärtenumgehung und weiteres Verfahren

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, OBG und FDP

Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt den Grundsatzbeschluss zur Anbindung der Weingärtenumgehung an die Nassauer Straße vom 30.03.2017 sowie den Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 257 „Verlängerung Nassauer Straße und Bahnhofsumfeld“ vom 14.11.2019 und die dort beschlossenen weiteren Planungsschritte.

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, die in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 28. Oktober 2020 angekündigten Maßnahmen umzusetzen. Dies betrifft insbesondere die Aufstellung bzw. Weiterführung der notwendigen Bebauungspläne, Detailuntersuchungen bezüglich Boden- und Umweltauswirkungen, sowie die Erstellung eines detaillierten Verkehrskonzeptes (inkl. einer rechtssicheren unabhängig erstellten Verkehrsuntersuchung auf Basis des Verkehrsmodells), insofern noch nicht erfolgt. Ebenso ist das angekündigte Schallgutachten zu erstellen. Der Magistrat wird aufgefordert, in der nächsten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaschutzausschusses den aktuellen Planungsstand, die für 2022 und 2023 geplanten Schritte sowie einen Zeitplan diesbezüglich vorzulegen, hierzu zählt auch das angekündigte städtebauliche Konzept für das Bahnhofsquartier. Ebenfalls soll über eine Darstellung der Kosten, deren Finanzierung und das Ergebnis der geführten Fördermittelgespräche berichtet werden.

Insofern die Notwendigkeit seitens des Magistrats gesehen wird, dass für die weiteren Planungen grundsätzliche Veränderungen vorgenommen werden müssten, wird um eine kurzfristige Vorlage gebeten, damit die Zielrichtung einer Planänderung mittels Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung abgesichert wird.

Ziel ist es, den Bebauungsplan Nr. 257 „Verlängerung Nassauer Straße und Bahnhofsumfeld“ und den notwendigen B-Plan für den angrenzenden Bereich bis zur Brücke 3 Hasen bis allerspätestens Anfang 2024 bis zur Satzungsbeschlussreife voranzubringen und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis am 23.06.2022: Zustimmung mit 37 JA-Stimmen bei 2 NEIN-Stimmen

ZURÜCK

Errichtung von preisgünstigem Wohnraum

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP

Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept zur Errichtung von 100 Wohnungen im preisgünstigen Segment zu erstellen. Das Konzept soll folgende Parameter enthalten:

  • Die Bruttokaltmiete beträgt nicht mehr als die Mietobergrenze des HTK
  • Errichtung von 2 – 4 Zimmer-Wohnungen
  • Vergabe von Erbbaurechten auf städtischen Grundstücken
  • Einbeziehung der Förderung durch Bundes- und Landesmittel
  • Identifizierung von geeigneten städtischen Grundstücken und Bevorzugung von bereits versiegelten Flächen

Das Konzept soll dem BUKA in seiner Sitzung am 02.11.2022 vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis am 23.06.2022: Zustimmung mit 35 JA-Stimmen bei 2 NEIN-Stimmen und einer Enthaltung

ZURÜCK


 

Stadtverordnetenversammlung am 19.05.2022: Anträge


 

Antidiskriminierungsstelle in der Stadtverwaltung verankern

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU

Es wird beantragt: Der Magistrat wird beauftragt in geeigneter Weise eine Antidiskriminierungsstelle bzw. eine Beschwerdestelle einzurichten.

Deren Ziel und Aufgabe es ist, Anlaufstelle zu sein, wenn Menschen sich aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Identität benachteiligt fühlen. Ziel ist es, dem nachzugehen und die Benachteiligung zu verhindern oder zu beseitigen. Die Aufgabe ist im Stellenplan abzubilden.

Der Sozial-, Bildungs- und Kulturausschuss ist über die Umsetzung zu informieren.

Abstimmungsergebnis am 19.05.2022: Nach der Erklärung von Bürgermeisterin Runge, dass bereits diese Stelle ausgeschrieben und demnächst besetzt ist, zieht Stadtverordneter Mathes den Antrag für die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurück.

ZURÜCK

Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten für eine Markthalle in Oberursel

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP

Es wird beantragt: Der Magistrat wird beauftragt, die Umsetzungsmöglichkeiten, positiven Auswirkungen und Gegenargumente einer Markthalle in der Oberurseler Innenstadt zu prüfen. Insbesondere ist eine Umsetzung auf dem Epinay-Platz zu erwägen.

Bestandteil der Prüfung sollen folgende Eckpunkte sein:

  1. Aus städtebaulicher Sicht sinnvolle Größe einer Markthalle auf dem Epinayplatz
  2. Auswirkungen auf die Kaufkraftbindung
  3. Auswirkungen auf die vorhandene Marktstruktur, insbesondere auf die Preisstruktur des Marktangebotes
  4. Nutzungsmöglichkeiten für externe Veranstalter
  5. Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten städtischer Flächen
  6. Notwendige Vorschriften bezüglich des Brandschutzes
  7. Klimatische Auswirkungen auf die Platzstruktur und die umliegenden Gebäude
  8. Auswirkungen auf das Parkplatzangebot in dem Parkhaus
  9. Notwendige Änderungen im Bebauungsplan
  10. Finanzielle Auswirkungen bezüglich des Verkaufs von städtischen Flächen, bzw. im Rahmen einer Erbpachtvergabe
  11. Klärung der eigentumsrechtlichen Machbarkeit der Markthalle und die daraus resultierende Auswirkung auf das Parkhaus
  12. Möglichkeiten für alternative Standorte zum Epinay-Platz
  13. 13. Notwendigkeiten und Möglichkeiten für eine Ausschreibung des Projektes
  14. 14. Einschätzung der Machbarkeit des Projektes in Bezug auf die Statik des Parkhauses

Die Prüfung ist dem Bau-, Umwelt- und Klimaschutzausschuss bis Ende des Jahres 2022 vorzulegen. Wir bitten um einen Zwischenbericht zur Darstellung der bis dahin gesammelten Informationen in der letzten Sitzung des BUKA vor der Sommerpause 2022

Abstimmungsergebnis am 19.05.2022: Zustimmung mit 26 JA-Stimmen bei 15 NEIN-Stimmen

ZURÜCK

Örtlichkeit für die Einrichtung eines Gebrauchtwarenkaufhauses

Stadtverordnetenvorsteher Köhler verweist auf den Beschlussvorschlag des Sozial-, Bildungs- und Kulturausschusses vom 03.05.2022 sowie darauf, dass der SBKA mehrheitlich die Zustimmung empfohlen hat.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Der Magistrat wird gebeten, eine Markterkundung durchzuführen, deren Ziel es ist eine geeignete Örtlichkeit für ein Gebrauchtwarenkaufhaus zu finden. Sowohl der Einzug in ein bestehendes Gebäude als auch der Neubau eines Gebäudes sind zu prüfen. Für die Erörterung eines Einzugs in ein bestehendes Gebäude werden geeignete Gebäude identifiziert. Für die Erörterung eines Neubaus werden geeignete Grundstücke identifiziert. Es ist zu beachten, dass für die Einrichtung eines Gebrauchtwarenkaufhauses zwischen 500 – 800 qm Verkaufs-, 400 – 600 qm Lager- und 200 – 300 qm Werkstattfläche benötigt werden. Zur Anlieferung und Abholung der Waren wird ausreichend Parkraum benötigt. Ein Standort außerhalb von Wohngebieten ist wünschenswert. Die Ergebnisse werden dem SBKA im dritten Quartal 2022 vorgestellt. Ziel des Vorhabens ist es, einen Trägerverein bestehend aus gemeinnützigen Institutionen zu etablieren, der das Gebrauchtwarenkaufhaus betreibt.

Stadtverordneter Schauer stellt für die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP folgenden Änderungsantrag:

„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der Magistrat wird gebeten, eine Markterkundung durchzuführen, deren Ziel es ist, eine geeignete Örtlichkeit und einen Betreiber oder Trägerverein bestehend aus gemeinnützigen Institutionen für ein Gebrauchtwarenkaufhaus zu finden. Der Digitalrat und der BSO können mit einbezogen werden. Die Ergebnisse sollen dem SBKA im dritten Quartal 2022 vorgestellt werden.“

Stadtverordneter Bernhardt stellt für die OBG Freie Wähler-Fraktion folgenden Änderungsantrag:

„Der Magistrat wird gebeten eine Markterkundung nach möglichen Betreibern für ein Gebrauchtwarenkaufhaus durchzuführen und diese dann bei der Standortsuche zu unterstützen. Die Überlegungen aus dem Digitalrat und dem BSO sollen mit einbezogen werden. Die Ergebnisse sollen im dem Sozial-, Bildungs- und Kulturausschuss im dritten Quartal 2022 vorgestellt werden.“

Abstimmungsergebnis am 19.05.2022: 

Nach kurzer Diskussion besteht Einvernehmen, dass der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP der weitergehende Änderungsantrag ist und somit zuerst über diesen abgestimmt wird.

Zustimmung mit 33 JA-Stimmen bei 7 NEIN-Stimmen

Anschließend lässt der Stadtverordnetenvorsteher über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

Zustimmung mit 33 JA-Stimmen bei 7 NEIN-Stimmen

ZURÜCK

Initiative „Städte gegen Food Waste“

Stadtverordnetenvorsteher Köhler verweist auf den Beschlussvorschlag des Sozial-, Bildungs- und Kulturausschusses vom 03.05.2022 sowie darauf, dass der SBKA mehrheitlich die Zustimmung empfohlen hat.

Der Magistrat wird gebeten, der Initiative „Städte gegen Food Waste“ beizutreten, um im Netzwerk der teilnehmenden Städte die Lebensmittelrettung in Oberurseler voranzutreiben. Zudem wird der Magistrat gebeten, dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss einmal jährlich über die geplanten Maßnahmen der Lebensmittelrettung zu berichten, erstmals vor den Haushaltsberatungen zum Haushalt 2023.

Abstimmungsergebnis am 19.05.2022: Zustimmung mit 39 JA-Stimmen bei 2 Enthaltungen

ZURÜCK

Alternative für die Trailer Homes auf der Rolls Royce Wiese

Stadtverordnetenvorsteher Köhler verweist auf den Beschlussvorschlag des Sozial-, Bildungs- und Kulturausschusses vom 03.05.2022 sowie darauf, dass der SBKA mehrheitlich die Zustimmung empfohlen hat.

Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihren Beschluss vom 1. Oktober 2020, wonach der Magistrat beauftragt wurde, schnellstmöglich Planungen und Kostenschätzungen zur Beschlussfassung vorzulegen, die eine Unterbringung von obdachlosen Menschen in festen Wohneinheiten vorsieht.

Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, ein Konzept vorzulegen, wie die sogenannten Trailer Homes auf der Rolls Royce Wiese durch Unterkünfte in Gebäuden abgelöst werden können. In die Konzepterstellung sollen u.a. folgende Überlegungen eingehen:

  1. Ist die Stadt in Besitz eines Grundstückes, welches zur Bebauung mit einer festen Unterkunft für Wohnungslose genutzt werden könnte?
  2. Können bestehende Gebäude der Stadt, von sozialen Trägern oder bestehende Gebäude in Privatbesitz für die Unterbringung von Obdachlosen genutzt werden?
  3. Wie kann die notwendige soziale Durchmischung (z.B. mit Studentenwohnungen) in einer solchen neu zu schaffenden Unterkunft gewährleistet werden.
  4. Mit welchem Konzept und welchem sozialen Träger als Kooperationspartner kann die sozialpädagogische Betreuung der Obdachlosen in der städtischen Einrichtung erfolgen?

Das Konzept ist dem SBKA bis spätestens Ende des Jahres 2022 vorzulegen. Zu den Haushaltsberatungen ist dem HFDA ein Zwischenbericht vorzulegen.

Abstimmungsergebnis am 19.05.2022: Zustimmung mit 39 JA-Stimmen bei 2 NEIN-Stimmen

ZURÜCK

Bericht über die Städtepartnerschaften der Stadt Oberursel

Stadtverordnetenvorsteher Köhler verweist auf den Beschlussvorschlag des Sozial-, Bildungs- und Kulturausschusses vom 03.05.2022 sowie darauf, dass der SBKA einstimmig die Zustimmung empfohlen hat.

Der Magistrat wird gebeten dem Sozial-, Bildungs- und Kulturausschuss jährlich einen Bericht über die Städtepartnerschaften der Stadt Oberursel vorzulegen. Dabei soll unter anderem auf den Austausch sowohl auf städtischer als auch bürgerlicher Ebene und die durchgeführten Veranstaltungen und Treffen eingegangen werden. In diesem Bericht soll die Zusammenarbeit mit dem „Verein zur Förderung der Oberurseler Städtepartnerschaften e.V.“ besonders hervorgehoben werden.

Abstimmungsergebnis am 19.05.2022: EINSTIMMIG

ZURÜCK


 

Stadtverordnetenversammlung am 07.04.2022: Anträge


 

Resolution zum Krieg in der Ukraine

Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus) verurteilt den völkerrechtswidrigen Angriff der russischen Führung auf die Ukraine scharf. Die russische Regierung wird aufgerufen unverzüglich die Kampfhandlungen auf dem Gebiet der Ukraine einzustellen. Wir sind in Gedanken bei der ukrainischen Zivilbevölkerung, der großes Leid und Unrecht widerfährt. Besonders gedenken wir den Opfern dieses Überfalls.

Wir danken den vielen Oberurselerinnen und Oberurselern für ihre spontane Unterstützung und deren Spenden für die notleidende ukrainische Bevölkerung.

Das große bürgerschaftliche Engagement zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine wissen die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sehr zu schätzen. Direkte Hilfe wird nur durch engagiertes Handeln der Bürgerinnen und Bürger geleistet. Wir rufen dazu auf, sich weiter couragiert um die Kriegsopfer aus der Ukraine zu kümmern. Nur persönliche Kontakte und direkte Hilfe können dazu führen, dass wir den Geflüchteten ein sicheres zu Hause in Oberursel bieten können. Die Not dieser Menschen ist sehr groß.

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, alle offiziellen Kontakte mit Vertreter_innen aus Lomonossow bis auf Weiteres ruhen zu lassen.

Die vorhandenen persönlichen Kontakte zwischen den Bürgerinnen und Bürgern von Oberursel und der russischen Partnerstadt Oberursels, Lomonossow (ehemals Oranienbaum) sowie des dortigen Freundschaftsvereins Kalinka, sollen weiterhin gepflegt werden, soweit dies aktuell möglich ist. Der bürgerschaftliche Dialog ist für die Völkerverständigung außerordentlich wichtig. Die Partnerschaft mit Lomonossow ist eine herausragende Errungenschaft unserer Stadt zur Aussöhnung besonders um die Geschehnisse des Zweiten Weltkrieges. Wir vergessen nicht, dass im Zweiten Weltkrieg viel Unrecht von deutscher Seite ausgegangen ist. Wir rufen dazu auf, das Verhalten der russischen Regierung nicht mit den Wünschen des russischen Volkes gleichzusetzen. Wir dürfen die Brücken nicht abbrechen.

Abstimmungsergebnis am 07.04.2022: EINSTIMMIG

ZURÜCK


 

Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2021: Anträge


 

Unterstützung von Vereinen bei der Abfallvermeidung

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und LINKE

Der Magistrat wird gebeten mit den Vereinen Kontakt aufzunehmen um diese bei einer verstärkten Abfallvermeidung bei Vereinsfesten und Veranstaltungen zu unterstützen.

Begründung: Die Verringerung des Verpackungsmülls ist dringendes und vorrangiges Ziel von unterschiedlichen Ebenen. Viele Oberurseler Vereine beschäftigen sich mit dem Bereich Abfallvermeidung, insbesondere bei Vereinsfesten und bei Veranstaltungen. Die Vereine bedürfen in der Zeit nach den harten Lockdowns Unterstützung um ihr Vereinsleben wieder aufleben zu lassen und sowohl Koordinierung als auch Beratung können kleine städtischer Bausteine sein, um ökologisch mit den vorhandenen Ressourcen umzugehen. Es ist sicherlich hilfreich, wenn die Stadt Oberursel hier mit Erfahrung und Ratschlägen die Vereine berät oder bereits gemachte Erfahrungen weitergeben kann.

Abstimmungsergebnis am 16.12.2021: EINSTIMMIG

ZURÜCK

Einführung eines Mehrweg-Pfandsystems für Lebensmittelverpackungen

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und LINKE

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat die Oberurseler Gastronominnen und Gastronomen in Vorbereitung auf die zum 1.1.2023 geltende Mehrwegpflicht dabei zu unterstützen, ein möglichst ein einheitliches, betriebsübergreifendes Mehrweg-Pfandsystem für Getränke- und Speiseverpackungen in Oberursel einzuführen.
Das System soll so ausgestaltet sein, dass möglichst viele der Oberurseler Gastronomiebetriebe daran teilnehmen können, insbesondere die vielen kleinen Betriebe, die unter die Ausnahmeregelungen des Verpackungsgesetzes fallen, wie bspw. Einzelgastronm:innen. Auch die Systemgastronomiebetriebe sollen in das Mehrwegsystem integriert werden.
Das Konzept soll bis Ende des Jahres dem Bau-, Umwelt- und Klimaschutzausschuss vorgestellt werden und die bisherigen Erfahrungen mit Mehrweg-Pfandsystemen in der Gastronomie einschließen.

Begründung: Die Verringerung des Verpackungsmülls ist dringendes und vorrangiges Ziel von unterschiedlichen Ebenen und muss auch Ziel der Stadt Oberursel sein.
Lebensmittelverpackungen für das sogenannte „To-Go-Geschäft“ in der Gastronomiebranche haben einen erheblichen Anteil daran, durch die Corona-Pandemie wurde dieser nochmals erhöht. Dabei sind Einweggeschirr und To-Go-Verpackungen aufwendig herzustellen und stellen im Vergleich zu ihrer Nutzungsdauer eine enorme Ressourcenverschwendung dar.
Der Bundestag und Bundesrat haben im Mai 2021 eine Novelle des Verpackungsgesetzes beschlossen, die am 3.7.2021 in Kraft getreten ist. Ab 2023 müssen Restaurants, Imbisse und Cafés ihren Kunden beim Straßenverkauf oder Lieferung eine Mehrwegalternative anbieten. Dieser Verpflichtung könnte man schon heute Rechnung tragen und die Gastronomie bei dem vorgeschriebenen Wandel rechtzeitig unterstützen.
Das Stadtbild würde zudem von einer Reduzierung entsorgter Essensverpackungen sehr profitieren.
Dabei muss es Ziel sein, dass zukünftig Schalen und Behälter aus häufig wiederverwendbaren und später gut recyclebaren Materialen verwendet werden. Ebenso wichtig ist es, möglichst einen einheitlichen Anbieter zum Zuge kommen zu lassen. Davon profitieren die Kundinnen und Kunden und es erhöht die Akzeptanz eines solchen Systems.
Es gibt mittlerweile diverse Dienstleister, welche ausgereifte, etablierte Lösungen für Pfand- und Mehrwegsysteme anbieten, beispielsweise u.a. Vytal, Recup oder Main-Becher.
Gemeinsam mit den Gastronomiebetrieben ist eine Konzeption zu entwickeln, die eine größtmögliche Akzeptanz zur Folge hat. Das Sach- und Fachwissen der Oberurseler Gastronominnen und Gastronomen ist essentiell wichtig für die Struktur eines möglichst gut akzeptierten Mehrweg-Systems für Lebensmittelverpackungen, deshalb sind diese ausdrücklich in die Erstellung einer Konzeption einzubeziehen.

Abstimmungsergebnis am 16.12.2021: Beschlossen mit 43 JA Stimmen

ZURÜCK

Einführung strukturierter Prozess zur Klimarelevanzprüfung

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD

Der Magistrat wird aufgefordert, einen strukturierten Prozess zur Prüfung der Klimaauswirkungen bei städtischen Vorlagen aufzusetzen. Dieser soll den Kriterien und Vorgaben der "Orientierungshilfe für die Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen (PkB) in kommunalen Vertretungskörperschaften" entsprechen.
Vor Einführung des Prozesses soll dieser dem  BUKA und dem HFDA vorgestellt werden.

Begründung: Seit Anfang 2020 wird bei jeder städtischen Vorlage an die Kommunalen Gremien die Klimarelevanz des Vorhabens explizit ausgewiesen. Für diese Klimarelevanzprüfung besteht aber kein einheitlicher Prozess, der sich an klaren Kriterien orientiert. Das ist aber für die Vergleichbarkeit der Ergebnisse und somit für die Entscheidungsfindung innerhalb der Verwaltung und in den städtischen Gremien unerlässlich.  Der Deutsche Städtetag und das Deutsche Institut für Urbanistik schlagen in ihrer Orientierungshilfe eine einfache und wenig aufwändige Vorgehensweise vor, die sich in vielen Kommunen schon bewährt hat. 

Abstimmungsergebnis am 16.12.2021: EINSTIMMIG

ZURÜCK

Entfristung Klimaschutzmanager

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU

Der Magistrat wird beauftragt die Stelle des Klimaschutzmanagers über den 31.12.2021 hinaus weiterzuführen und zu entfristen. Der Klimaschutzmanager soll bei allen klimaschutzrelevanten Fragen und Problemstellungen federführend sein.

Begründung: Klimaschutz ist eine zentrale Querschnittsaufgabe der Stadt und deshalb ist es wichtig, die Zuständigkeit dafür einerseits in der Person des Klimaschutzmanagers zu bündeln und dessen Zuständigkeit andererseits auf alle Bereiche auszudehnen, bei denen Klimaschutzfragen eine Rolle spielen. Bisher war der Klimaschutzmanager nur für Mobilität zuständig.

ZURÜCK

Änderung der Geschäftsordnung

Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel möge beschließen: Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus) wird entsprechend der diesem Antrag als Anlage beigefügten Entwurf beschlossen.

Begründung: Um den Sitzungsbetrieb an neue Anforderungen anzupassen und gleichzeitig effizienter zu gestalten, wird die Geschäftsordnung wie folgt geändert:

  1. Teilnahme von fraktionslosen Abgeordneten an Ältestenratssitzung wird geregelt.
  2. Anfragen sollen künftig innerhalb von 6 Wochen, statt bisher in 3 Monaten, beantwortet werden.
  3. Einführung einer aktuellen Fragestunde, die die Möglichkeit gibt, Fragen zu aktuellen Themen an den Magistrat zu stellen.
  4. Regelung für fraktionslose Stadtverordnete im Ausschuss.
  5. Regelung zum Live-Streaming der Stadtverordnetenversammlung

Abstimmungsergebnis am 16.12.2021: EINSTIMMIG

ZURÜCK

Audit Überflutungsvorsorge

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU

Der Magistrat wird gebeten, bei der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) einen Audit Überflutungsvorsorge in Auftrag zu geben. Die Ergebnisse des Audits sind dem BUKA vorzustellen.

Begründung: Die Hochwasserereignisse im Sommer 2021 machen deutlich, dass auch Oberursel in seiner Hanglage am Taunus von solchen Naturereignissen betroffen sein könnte. Derzeit arbeitet der RegPräs an einer Verordnung zur Neufestsetzung der Überschwemmungsgebiete bei einem100jährigen Starkregenereignis. Es ist zu erwarten, dass das im Jahr 2000 festgelegte Überschwemmungsgebiet jetzt mit der Neudefinition erheblich ausgeweitet wird. Die DWA erstellt für Kommunen sog. Überflutungsvorsorge-Audits. Diese offenbaren Stärken und Schwächen der Hochwasser- und Starkregenvorsorge. Es werden dabei Schwachstellen des technischen Überflutungsschutzes aufgedeckt und städtische Ämter und Einrichtungen, Feuerwehr und Katastrophenschutz untersucht, ob sie in der Überflutungsvorsorge gut aufgestellt sind. Schwerpunkt der Untersuchungen sind die Sachgebiete Stadtentwässerung, Stadtplanung, Hoch und Tiefbau, die Umweltverwaltung und der Katastrophenschutz. Die Auditoren unterstützen die Kommune bei der Erarbeitung individuell zugeschnittener Vorsorgemaßnahmen und der Entwicklung eines Aktionsplans. Die Audit-Ergebnisse werden in einem ausführlichen Protokoll erläutert. Die Stärken und Schwächen der Vorsorge werden zudem in Form von Vorsorgeampeln grafisch und damit schnell erfassbar dargestellt Für eine Kommune in der Größe von Oberursel kostet der Audit 15 T€, wovon 65-90% vom Land gefördert werden. Die untere Wasserbehörde befürwortet ausdrücklich die Audits du

Abstimmungsergebnis am 16.12.2021: EINSTIMMIG

ZURÜCK


 

Stadtverordnetenversammlung am 18.11.2021: Anträge


 

Sanierung der Tartanbahn am Sportplatz Weißkirchen

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, OBG, FDP, LINKE und Klimaliste

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für eine zeitnahe Instandsetzung der Tartanbahn des TV Weißkirchen aus, damit der Sportverein die Laufbahn wieder ab dem Frühjahr 2022 nutzen kann. Der Magistrat wird beauftragt, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss ist über den Sachstand zu informieren.

Begründung: Die Tartanbahn im Sportgelände des TV-Weißkirchen ist seit 2019 so beschädigt, dass ein Trainings- oder Wettkampfbetrieb nicht mehr möglich ist. Für den TV 1889 Weißkirchen, bei dem die Disziplin Leichtathletik einer der sportlichen Schwerpunkte ist, stellt der Ausfall der Bahn eine erhebliche Belastung dar. Am 15.1.2020 wurde von allen Fraktionen im Ortsbeirat ein Antrag gestellt, die Reparatur zu veranlassen. Bezugnehmend auf ein Reparaturangebot, das dem Sportverein zugestellt wurde, wird die Reparatur der Laufbahn ca. 50.000€ kosten. In der Ortsbeiratssitzung am 8.7.21 wurde von dem Gremium die Notwendigkeit einer Reparatur der Tartanbahn unterstrichen. In den Haushaltsberatungen 2020 zum Haushalt 21 unter Punkt 18 wurde bereits die Erneuerung der Tartanbahn am Spotplatz Weißkirchen beantragt.

Abstimmungsergebnis am 18.11.2021: EINSTIMMIG

ZURÜCK


 

Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021: Anträge


 

Bericht über die Arbeit der/des Behindertenbeauftragte:n

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU

Der Magistrat wird beauftragt, dem Sozial-, Bildungs- und Kulturausschuss einen jährlichen Bericht über die konkrete Arbeit der/des Behindertenbeauftragte:n vorzulegen. Der Bericht sollte unter anderem die Themen konkrete Situation der Arbeit, Auflistungen der Anzahl der Beeinträchtigungen sowie die Herstellung der Barrierefreiheit beinhalten. Des Weiteren bitten wir um Ergänzung, welche Inhalte und Schwerpunkte zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ergriffen werden, hier besonders im Bereich der Bewusstseinsbildung.

Begründung: Die/der Behindertenbeauftragte leistet eine wichtige Arbeit für die Schaffung von Barrierefreiheit und die Behebung von Diskriminierung und Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen. Um sie/ihn dabei bestmöglich unterstützen zu können, soll dem Sozial-, Bildungs- und Kulturausschuss regelmäßig ein ausführlicher Bericht vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis am 15.07.2021: EINSTIMMIG

ZURÜCK

Bericht über die Arbeit der Frauen- & Gleichstellungsbeauftragte:n

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU

Der Magistrat wird beauftragt, dem Sozial-, Bildungs- und Kulturausschuss jährlich einen ausführlichen Bericht über die konkrete Arbeit der Frauen- & Gleichstellungsbeauftragte:n vorzulegen. Der Bericht soll unter anderem die Themen Öffentlichkeits- und Sensibilisierungsarbeit, die Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG), die Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung und sexueller Belästigung sowie die Kontaktpflege zu Verbänden und Fraueninitiativen, Beratungsstellen etc. enthalten.

Begründung: Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte leistet eine wichtige Arbeit für die Behebung von Ungleichheiten, Diskriminierung und Benachteiligungen von Frauen* und Minderheiten. Um sie dabei bestmöglich unterstützen zu können, soll dem Sozial-, Bildungs- und Kulturausschuss regelmäßig ein ausführlicher Bericht vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis am 15.07.2021: EINSTIMMIG

ZURÜCK


 

Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021: Anträge


 

Bericht über aktuellen Sachstand der Verunreinigung des Urselbaches

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN UND CDU

Der Magistrat wird gebeten, in der nächsten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaschutzausschusses über aktuelle Erkenntnisse der Stadt Oberursel und der zuständigen Behörden bezüglich der vermutlichen Verunreinigung des Urselbaches und in der Kanalisation zu berichten. Stellungnahmen und Einschätzungen der zuständigen Behörden sind hierzu einzuholen.

Abstimmungsergebnis am 17.06.2021: EINSTIMMIG

ZURÜCK

Ökologische Ertüchtigung städtischer Gebäude

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen: In welcher Form die im Eigentum des BSO befindlichen Gebäude klimaschutztechnisch und energetisch ertüchtigt werden können. Die Prüfung soll u.a. folgende Bereiche umfassen:

  1. Energetische Sanierung/Energieeinsparung (z.B. durch Gebäudedämmung - Dach, Fassade, Keller, Heizungsmodernisierung, Umstellung der Beleuchtung auf LED)
  2. Umstellung/Ergänzung durch regenerative Energieerzeugung und/oder Energieerzeugung mit einem höheren Wirkungsgrad (z.B. Solarthermie, Photovoltaik, Kleinwindkraftanlagen, Geothermie, Anschluß an BHKW oder Fernwärme)
  3. Maßnahmen zur Wassereinsparung, Wasserretention (z.B durch Rigolen, Zisternen, Systemen zur Brauchwassernutzung, Einbau von Wassersparinstallationen)
  4. Maßnahmen zur Verbesserung der Artenvielfalt und Reduktion der Gebäudeaufheizung (z.B. durch intensive/extensive Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung von Umgriffsflächen)

Der Prüfungsrahmen soll den Bestand der Gebäude hinsichtlich Restnutzungsdauer, Energieeffizienz, Machbarkeit der energetischen Ertüchtigung, Kosten, Wirtschaftlichkeit, und die kurz,- mittel- und langfristige Auswirkung auf den Klimaschutz umfassen. Die Gebäude, mit dem aktuell höchsten Energiebedarf und/oder der geringsten Restnutzungsdauer sind mit Priorität zu prüfen

Begründung: Politik und Verwaltung müssen beim Thema Klimaschutz Vorreiter sein und zwingend mit gutem Beispiel vorangehen. Dies auch im Hinblick auf derzeitige und zukünftige Eigentümer von Gebäuden. Ein effektiver Klimaschutz kann nur durch gemeinsame Anstrengungen der gesamten Oberurseler Bevölkerung gelingen.

Abstimmungsergebnis am 17.06.2021: Der gemeinsame Antrag von CDU und GRÜNEN wurde, mit einer Ergänzung der OBG, von allen Stadtverordneten von CDU, GRÜNEN, SPD, OBG, FDP, Linken und Klimaliste beschlossen!

ZURÜCK


 

Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021: Fragen


 

Tierheim Hochtaunus e.V. – Sachstand Sanierungsplanung und Finanzierung

Gemeinsame Frage der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU

Wie der Landrat des Hochtaunuskreises, Ulrich Krebs, in der Sitzung des Kreistages am Montag, den 7. Juni 2021 ausführte, ist das Thema „Sanierung des Tierheims Hochtaunus“ bereits Gegenstand von Diskussionen innerhalb der Städte und Gemeinden, sowie des Hochtaunuskreises. In seinen Ausführungen in der Kreistagssitzung wurde ebenfalls dargestellt, dass es bereits eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Bürgermeisterdienstversammlung gäbe, die sowohl eine Bestandsaufnahme, als auch einen Vorschlag zum weiteren Verfahren bezüglich der Sanierung erarbeiten wird. Der Hochtaunuskreis gehe davon aus, dass der Verein mit Beteiligung der Städte die vorhandenen Probleme lösen könne.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand?
  2. Gibt es eine erste Grobschätzung der notwendigen Kosten, die bei der Umlegung auf die Städte und Gemeinden - sowohl für die Sanierung, als auch für den laufenden Betrieb - auf die Stadt Oberursel zukommen werden?

ZURÜCK


 

Stadtverordnetenversammlung am 20.05.2021: Anträge


 

Oberursels Pfad zur Klimaneutralität: Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzeptes

Gemeinsamer Antrag der Stadtverordnetenfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU

Der Magistrat wird beauftragt, das städtische Klimaschutzkonzept zu einem Integrierten Klimaschutzkonzept weiterzuentwickeln. Ziel soll sein, dass Klimaneutralität zu einem früheren Zeitpunkt erreicht werden soll. Dabei sollen Maßnahmen und Projekte so vorangetrieben werden, dass die Stadt Oberursel ihren Beitrag zur Erreichung des im Pariser Klimaschutzabkommen festgelegten 1,5 Grad Zieles leistet und damit Vorbildfunktion übernimmt. Im Zuge der Überarbeitung soll es erneut die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger geben, sich im Rahmen einer Bürgerbeteiligung einzubringen. Dem Bau- und Umwelt, Klimaschutzausschuss soll das Konzept zur Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzeptes zeitnah vorgestellt werden.

Begründung: Das Bundesverfassungsgericht hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Klimaschutz ein Grundrecht ist. Oberursel hat sich bereits auf den Weg gemacht und ein Klimaschutzkonzept vorgelegt. Das im Klimaschutzabkommen von Paris unterzeichnete Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, muss unser gemeinsames Ziel sein. Um hier einen bestmöglichen Beitrag der Stadt Oberursel zu leisten, muss das aktuelle Oberurseler Klimaschutzkonzept, das aktuell noch eine Klimaneutralität bis 2050 vorsieht, zeitnah überarbeitet werden.

Abstimmungsergebnis am 20.05.2021: Der gemeinsame Antrag von CDU und GRÜNEN wurde, mit einer Ergänzung der OBG, von allen Stadtverordneten von CDU, GRÜNEN, SPD, OBG, FDP, Linken und Klimaliste beschlossen!

ZURÜCK

Unsere Termine

Es gibt keine Veranstaltungen in der aktuellen Ansicht.

Grüne bei Facebook

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>