BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortverband Oberursel

Oberurseler Grüne begrüßen Verfassungsgerichtsentscheidung zum Lebenspartnerschaftsgesetz.

Mit Freude haben die Oberurseler GRÜNEN heute die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG), das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht außer Kraft zu setzen, zur Kenntnis genommen.

Ab dem 1. August können gleichgeschlechtliche Paare nun eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Damit ist nach Meinung der GRÜNEN der große Durchbruch zur rechtlichen Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften geschafft.
Gleichgeschlechtliche Paare waren bislang völlig rechtlos. Selbst wenn die Partner schon seit Jahrzehnten zusammenlebten und füreinander sorgten, galten sie vor dem Gesetz als Fremde. Damit ist nun Schluss. Die eingetragene Partnerschaft bringt erstmals Rechtssicherheit für lesbische und schwule Paare, die eine umfassende Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft eingehen. Sie ist ein Gewinn für unsere Gesellschaft

Der GRÜNE Fraktionsvorsitzende Christof Fink forderte Angesichts der BVerfG-Entscheidung Bürgermeister Krämer auf, seine anachronistische Haltung zur homosexuellen Lebenspartnerschaft aufzugeben. "Gerd Krämer sollte sich jetzt einen Ruck geben und das Standesamt für Schwule und Lesben öffnen," so Fink. "Nach dieser Entscheidung sollte auch dem Letzten klar sein, dass schwule und lesbische Paare keine Gefahr für die traditionelle Ehe darstellen." Nach Ansicht der GRÜNEN sollte es ein Zeichen von Normalität sein, dass Schule und Lesben ihre Lebenspartnerschaft im gleichen Amt bekunden wie Heterosexuelle ihre Ehen.

Aus Anlass der heutigen Entscheidung reichen die GRÜNEN ihren bereits angekündigten Antrag an die Stadtverordnetenversammlung ein, mit dem der Magistrat aufgefordert wird, das Standesamt zur zuständigen Behörde für die Lebenspartnerschaften zu erklären.
"Wer es erst meint mit einem Ende der Diskriminierung von homosexuellen Paaren muss die Aufgabe der Beurkundung dem Standesamt zuweisen," so Fink abschliessend.

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