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Wir bedanken uns beim Magistrat für die schnelle Beantwortung unserer Anfrage. Allerdings müssen wir leider feststellen, dass nicht alle Einzelantworten wirklich Licht ins Dunkel bringen. Trotz der kurzen Bearbeitungsfrist hätten die Antworten ausführlicher und schlüssiger formuliert werden können. So bleibt leider der Beigeschmack hängen, dass der Magistrat zwar als kooperativ gelten will, gewisse Antworten aber bewusst ausweichend oder unklar sind.
Um den Vorgang politisch abzuschließen, möchten wir den Sachverhalt so darstellen, wie er sich uns nun zeigt und eine abschließende Bewertung vornehmen.
Sachverhalt
Am 12. Februar 2003 fuhren die Herren Häfner und Pieper von Oberursel nach Wiesbaden um mit dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) über die Höhe der Nachzahlungen für den Bau des Tunnels der Nordumfahrung zu verhandeln. Fünf Tage später wurden Bürgermeister Krämer und Stadtrat Schneider über die Höhe der Landesforderung informiert. Eine weitere Woche später ging die Forderung des ASV schriftlich bei der Stadt ein. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist auch die Kämmerei über die Nachforderung von 1,9 Mio. € informiert.
Obwohl der Erste Stadtrat Häfner in Wiesbaden versprach, dass Ergebnis schnellstmöglich den städtischen parlamentarischen Gremien bekannt zu geben und eine Beschlussfassung in die Wege zu leiten, beschloss die Dezernentenkonferenz einen Teil der Nachforderung juristisch in Frage zu stellen. Diese juristische Problematik wurde sowohl vom zuständigen städtischen Geschäftsbereich als auch von einem externen Rechtsanwaltsbüro geprüft. Das Prüfungsergebnis der Geschäftsbereichsleiterin kommt am 27.02.03 zu dem Ergebnis, dass der Großteil der Forderung unbestreitbar, ein kleiner Teil fragwürdig ist.
Danach geschieht erstmal nichts. Der nächste nachweisbare Vorgang ist am 10.09.03: die Stadt schreibt einen Brief nach Wiesbaden, mit der Bitte, über die Forderung noch mal neu zu verhandeln. Dem Wunsch nach einem weiteren Gespräch kommt das ASV nach, dieses findet am 03.12.03 mit den Geschäftsbereichsleitern Richter und Groß-Brilmayer in Wiesbaden statt.
Vor den Haushaltsberatungen durch den Magistrat streicht die Kämmerei die Anmeldung von Finanzmitteln durch den Geschäftsbereich Stadtplanung aus dem Haushaltsentwurf. Der Haushalt für das Jahr 2004 wird am 18.12.2003 einstimmig von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, ohne dass diese Kenntnis von der Millionenforderung hat.
Am 30.12.03 geht bei der Stadtverwaltung ein Schreiben des Verkehrsministers Dr. Riehl ein, in dem dieser unmissverständlich klar macht, dass die Nachzahlungsforderung unverhandelbar ist und man eine Zahlung der Stadt Oberursel bis zum 01.04.04 erwartet. Darüber hinaus stellt Dr. Riehl klar, dass in den Augen des Verkehrsministeriums das Gespräch am 12.02.03 als abschließend angesehen wurde und dass bekanntermaßen seit dem 01.05.03 Verzugszinsen fällig sind.
Am 01.03.04 wird dann der Magistrat erstmals über die Zusammenhänge informiert, die Stadtverordnetenversammlung erstmals am 10.03.04 in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses. Angesichts des nun sehr kurzfristigen Zahlungsziels sieht die Kämmerei keine andere Möglichkeit mehr die Zahlung vorzunehmen, als eine "Über- und außerplanmäßige Ausgabe". Und dies, obwohl dies offensichtlich gegen die haushaltsrechtlichen Regelungen der Hessischen Gemeindeordnung verstößt, wie Stadtrat Schneider in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.03.04 zugibt.
Offene Fragen
Rückblickend bleiben drei Fragen unbeantwortet:
1. Auf welcher Grundlage verhandeln die Herren Häfner und Pieper im Februar 2003 in Wiesbaden?
Es muss davon ausgegangen werden, dass das ASV der Stadt bereits vorab eine vorläufige Forderung als Verhandlungsgrundlage genannt hat. Ohne eine vernünftige Verhandlungsgrundlage und Verhandlungsstrategie wird sich der Erste Stadtrat kaum nach Wiesbaden aufgemacht haben. Wir müssen also davon ausgehen, dass zumindest der Erste Stadtrat Häfner bereits Ende 2002 über die Nachforderung und auch ihre Höhe informiert war.
2. Warum geschieht zwischen Ende Februar und Mitte September 2003 nichts mehr im Zusammenhang mit der Forderung des ASV?
Fakt ist, dass sowohl Bürgermeister Krämer als auch Erster Stadtrat Häfner im zweiten Quartal 2003 ihr Amt verlassen haben und zwischenzeitlich Stadtrat Schneider alleine, bzw. später mit dem neuen Ersten Stadtrat Rosentreter für die gesamte Verwaltung verantwortlich war. Dass in einer solchen Übergangszeit Vorgänge liegen bleiben ist nachvollziehbar und in einem gewissen Rahmen entschuldbar - nicht aber bei einem Vorgang, bei dem es um knapp 2 Mio. € geht. Da Stadtrat Schneider seit Februar 2003 in den Vorgang eingeweiht war, wäre er während des gesamten Zeitraums in der Lage gewesen, eine ordentliche Beschlussfassung in die Wege zu leiten. Warum er dies nicht tat, bleibt bislang sein Geheimnis.
Angesichts des im Sommer 2003 laufenden Bürgermeisterwahlkampfes muss davon ausgegangen werden, dass der Vorgang geheim bleiben sollte. Offenbar war es dem CDU-Stadtrat wichtiger, seinem Parteifreund Schorr im Wahlkampf unliebsame Fragen zu ersparen, als die Stadtverordnetenversammlung und vor allem die Bürgerinnen und Bürger über die immensen Mehrkosten für die Nordumfahrung zu informieren. Die vorletzte Oberbürgermeisterwahl in Bad Homburg ist wegen ähnlichen Zusammenhängen für ungültig erklärt worden!
3. Warum wurde kein Nachtragshaushalt aufgestellt, obwohl dieser nach den Regelungen der Hessischen Gemeindeordnung unumgänglich gewesen wäre und obwohl man spätestens seit dem 30.12.2003 Zeit dazu gehabt hätte?
Die Antwort bleibt Stadtrat Schneider auch an diesem Punkt schuldig. Jeglicher politische Erklärungsversuch geht ebenfalls ins Leere, denn für den Gesetzesbruch gibt es keine rational logische Erklärung. Man kann nur feststellen, dass der Verfahrensaufwand für eine über- und außerplanmäßige Ausgabe geringer ist als für einen Nachtragshaushalt. Zudem trifft die zu erwartende Rüge des Rechnungsprüfungsamtes für das fehlerhafte Verhalten erst ein, wenn Stadtrat Schneider im Ruhestand ist…
Gesamtbewertung und Konsequenzen
Kann man aus den ersten Reaktionen des Magistrates auf die Nachforderung des ASV noch den Willen erkennen, der Stadt Oberursel ungerechtfertigte Kosten zu ersparen, muss man spätestens seit April 2003 davon ausgehen, dass der Vorgang bewusst verschleppt wurde. Offenbar sollten die Neuwahl eines Ersten Stadtrats und vor allem die Direktwahl des Bürgermeisters nicht mit Misserfolgsmeldungen des alten Magistrats überschattet werden. Ein Skandal wird aus der Angelegenheit vor allem dadurch, dass die Stadtverordnetenversammlung einstimmig den Haushalt 2004 beschloss, ohne von der Millionenforderung zu ahnen, die Kämmerer Schneider verheimlichte.
Im Mittelpunkt der Vorgänge steht Stadtrat Schneider, der als einziger aus dem alten hauptamtlichen Magistrat übrig ist und seit Februar 2003 von der Nachforderung inklusive der Höhe der Forderung wusste. Er allein hätte über den gesamten Zeitraum des Jahres 2003 hinweg die notwendige Information der Stadtverordneten und eine ordnungsgemäße Beschlussfassung in die Wege leiten können. Er allein trägt auch die Verantwortung dafür, dass die notwendigen Mittel nicht im Haushaltsplan 2004 veranschlagt wurden bzw. ein Nachtragshaushalt aufgestellt wurde. Warum er schließlich die Stadtverordneten zu einem Gesetzesbruch zwang, bleibt unklar. Durch dieses Verhalten wurde nicht nur das Haushaltsrecht der Stadtverordneten mit Füßen getreten sondern auch noch ein Schaden von 80.000 € Verzugszinsen verursacht.
Aus dem Vorgang sollten nach unserer Auffassung folgende Konsequenzen gezogen werden:
1. Die Stadt Oberursel braucht ein umfassendes Risiko-Management, das Magistrat und Stadtverordnetenversammlung gleichermaßen über eventuelle Haushaltsrisiken informiert.
Offenbar traf die Nachzahlungsforderung für die Nordumfahrung auch den hauptamtlichen Magistrat unvorbereitet. Bis zuletzt scheint er davon ausgegangen zu sein, dass die Stadt eher Geld zurückerhält. Die Haushaltspläne für die Jahre seit der Fertigstellung des Tunnels enthielten alle keine Finanzmittel für eventuell ausstehende Zahlungsverpflichtungen, bzw. Rückstellungen wurden nicht gebildet. Dies zeigt, dass in die Haushaltsplanungen der Zukunft neben den Unwägbarkeiten von Steuereinnahmen etc. auch die Risiken aus eingegangenen Verpflichtungen aufgenommen werden müssten.
Welche weiteren Risiken derzeit noch in der Kämmerei "schlummern" ist bis dato unklar. Diese Unklarheit muss allerdings beseitigt werden, wenn zukünftige Haushaltspläne auf sicheren Füßen stehen sollen.
Bürgermeister Brum hat den Aufbau eines solchen Risiko-Managements bereits in der Stadtverordnetensitzung vom 25.03.04 angekündigt. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Um den Bestrebungen des Bürgermeisters Rückhalt aus der Stadtverordnetenversammlung zu geben, stellen wir für die kommende Stadtverordnetenversammlung einen Antrag, der den Aufbau eines Risiko-Managements bis zu den Beratungen des Haushalts 2005 vorsieht.
2. Die Stadtverordnetenversammlung muss zeitnah über Zahlungsforderungen Dritter informiert werden.
Das Haushaltsrecht liegt alleine bei der Stadtverordnetenversammlung. Diese entscheidet darüber, für welche Maßnahmen Mittel zur Verfügung stehen (müssen) und für welche nicht. Das bedeutet aber auch, dass die Stadtverordneten wissen müssen, wenn Dritte die Stadt Oberursel zu Zahlungen auffordern, insb. in Höhe des vorliegenden Falles.
Solche Forderungen müssen daher umgehend vom Magistrat an den zuständigen Ausschuss berichtet werden. Wenn es nachvollziehbare Gründe dafür gibt, dass eine öffentliche Unterrichtung die Verhandlungsposition der Stadt schwächen könnte, kann diese auch nichtöffentlich erfolgen. Letztendlich müssen die Stadtverordneten aber umfassend informiert sein, um seriöse Beschlüsse fassen zu können.
3. Beschlussvorlagen müssen so rechtzeitig in den Beratungsgang gegeben werden, dass die Stadtverordneten Handlungsalternativen haben.
Bei der Beschlussfassung über die über- und außerplanmäßige Ausgabe zum Tunnel war klar, dass die Alternative für die Stadtverordneten darin bestand, entweder der Hessischen Gemeindeordnung zuwider zu handeln, oder der Stadt weiteren finanziellen Schaden zuzufügen. Wenn man die Stadtverordnetenversammlung als Beschlussgremium ernst nimmt, muss man ihr auch Handlungsalternativen lassen, d.h. die Ablehnung oder Vertagung einer Magistratsvorlage darf nicht zu Schaden für die Stadt führen. Dies bedeutet dass im Regelfall Beschlussvorlagen so rechtzeitig in den Beratungsgang gegeben werden müssen, dass nicht zwischen Beschlussfassung und evtl. Zahlungsziel nur vier Werktage liegen.
4. Die Forderung nach personellen Konsequenzen wäre logisch. Angesichts der Tatsache, dass Stadtrat Schneider aber in wenigen Wochen in Ruhestand geht, ist sie aber überflüssig.
Fazit
In unseren Augen wurde das Vertrauensverhältnis zwischen Magistrat und Stadtverordnetenversammlung nachhaltig gestört. Wir hoffen, dass der Magistrat seine Konsequenzen aus dem Vorfall zieht, um in Zukunft ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten wieder zu ermöglichen. Aus der Rede von Bürgermeister Brum in der Stadtverordnetenversammlung von 25.03.04 können wir erkennen, dass erste Bestrebungen hierzu bereits im Gange sind. Stadtverordnetenversammlung und Magistrat müssen in Zukunft gemeinsam daran arbeiten, dass vergleichbare Fehler zukünftig vermieden werden.
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