BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortverband Oberursel

Maßnahmen zur Korruptionsprävention in 2024

12.12.24 –

Wir finden Korruptionsprävention und Beschwerde- und Hinweisgebermechanismen sehr wichtig und fragen daher in der nächsten Stadtverordnetenversammlung die folgenden Fragen hierzu.

Maßnahmen zur Korruptionsprävention in 2024

Korruptionsprävention ist eine zentrale Aufgabe einer jeden Verwaltung. Maßnahmen und die Schaffung von Strukturen sind dabei essentiell.

Laut Mitteilung des Magistrats sind zudem die Dienstvorgesetzten der Stadt Oberursel und ihrer Eigenbetriebe gehalten, einmal jährlich Fragen der Korruptionsvermeidung in Dienstbe-sprechungen anzusprechen. Fragen:

1. Welche Fortbildungsveranstaltungen zur Korruptionsprävention haben in 2024 für die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung Oberursel und ihren Eigenbetrieben stattgefun-den (Anzahl und Dauer)?

2. Wie viele Dienstbesprechungen hatten Korruptionsvermeidung zum Gegenstand (Do-kumentations- und Protokollpflicht)?

Beschwerde- und Hinweisgebermechanismus

Korruption wird immer wieder auch durch Hinweise und Informationen aus der Verwaltung heraus aufgedeckt. Hier ist ein verlässlicher und vor allen Dingen ein vertraulicher Beschwer-de- und Hinweisgebermechanismus (Whistleblower Mechanism) dringend erforderlich. Fragen:

1. Existiert für die Mitarbeiter*innen der Stadt Oberursel und ihrer Eigenbetriebe ein ver-traulicher Beschwerde- und Hinweisgebermechanismus (Whistleblower Mechanism)?

2. Wie viele Hinweise und Beschwerden bezüglich welcher Themenbereiche gab es in den Jahren 2023 und 2024 an die/den Antikorruptionsbeauftragte*n?

Zu diesen Fragen erhalten wir dankenswerter Weise in der Sitzung am 19.12.24 die Antworten des Magistrats - Fragen stellen der Stadtverordneten und Fraktionen sind gelebte Demokratie!

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