Menü
26.02.14 –
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
§ 26 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel vom 11.10.2012 erhält folgende Fassung: "Der Ausländerbeirat hat in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohnerinnen und Einwohner betreffen, ein Antragsrecht gegenüber der Stadtverordnetenversammlung."
Begründung:
Nachdem die Stadtverordnetenversammlung es ermöglicht hat, dass der Bericht des Vorsitzenden des Ausländerbeirats in der Sitzung des Stadtparlaments vorgestellt werden kann, ist das Antragsrecht ein weiterer Schritt, die Mitwirkungsmöglichkeiten dieses Gremiums zu stärken.
Verweisungsantrag an den HFA zur Wiedervorlage an Stadtverordnetenversammlung Empfehlung HFA ist Zustimmung zu interfraktionellem Antrag mit überarbeiteter Geschäftsordnung. Abstimmung zu Empfehlung in STVV am 24.07.2014
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zur Europawahl 2024 machen wir klar: Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern [...]
Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern unseren Wohlstand und verteidigen unsere [...]
Zur Europawahl am 9. Juni 2024 haben wir die Möglichkeit, zu erhalten, was uns stärkt, und zu stärken, was uns schützt. Es geht um Frieden und [...]