Antragsrecht des Ausländerbeirates

26.02.14 –

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

§ 26 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel vom 11.10.2012 erhält folgende Fassung: "Der Ausländerbeirat hat in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohnerinnen und Einwohner betreffen, ein Antragsrecht gegenüber der Stadtverordnetenversammlung."

Begründung:

Nachdem die Stadtverordnetenversammlung es ermöglicht hat, dass der Bericht des Vorsitzenden des Ausländerbeirats in der Sitzung des Stadtparlaments vorgestellt werden kann, ist das Antragsrecht ein weiterer Schritt, die Mitwirkungsmöglichkeiten dieses Gremiums zu stärken.

Verweisungsantrag an den HFA zur Wiedervorlage an Stadtverordnetenversammlung Empfehlung HFA ist Zustimmung zu interfraktionellem Antrag mit überarbeiteter Geschäftsordnung. Abstimmung zu Empfehlung in STVV am 24.07.2014

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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