02.05.13 –
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, dass soweit möglich auf allen Oberurseler Friedhöfen die Sargpflicht aufgehoben wird und - geprüft wird, ob auf einem oder mehreren Friedhöfen Grabfelder eingerichtet werden können, die Bestattungen nach muslimischen Riten ermöglichen.
Der Magistrat wird beauftragt, die für die Umsetzung dieser Aspekte notwendigen Schritte (z.B. Satzungsänderungen) im Zuge der aktuell laufenden Überarbeitung der Friedhofssatzung im Rahmen der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Friedhofswesen“ zu besprechen und vorzubereiten.
Begründung:
In einer pluralistischen Gesellschaft mit unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Wertvorstellungen, sollten diese gerade auch im Bestattungswesen berücksichtigt werden. Der Tod gehört zum Leben dazu und so sollte eine Gesellschaft auch Verstorbenen und Hinterbliebenen ermöglichen, ihrer Trauer im Rahmen der individuellen Wertvorstellungen Ausdruck verleihen zu können. Das zum 1.3.13 in Kraft getretene Hessische Friedhofs- und Bestattungsgesetz ermöglicht den Kommunen, „aus religiösen Gründen“ die Bestattung ohne Sarg zu gestatten. Dies sollte in Oberursel entsprechend umgesetzt werden, selbstverständlich unter Berücksichtigung der notwendigen hygienischen Bedingungen zum Gesundheitsschutz der Lebenden.
Das Leben insgesamt zu betrachten ist auch ein wichtiger Aspekt gerade für eine erfolgreiche Integrationspolitik. Daher sollte es auch möglich sein, dass Oberurseler muslimischen Glaubens in ihrer Heimatstadt beigesetzt werden können.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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