20.12.12 –
Der Magistrat wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung einen jährlichen Bericht zum Thema Ausgleichsmaßnahmen vorzulegen. Der Bericht soll alle Ausgleichsmaßnahmen umfassen, die durch Satzungsbeschluss in Bebauungsplanverfahren festgesetzt worden sind, deren Umsetzung jedoch noch aussteht. Zusätzlich soll der Bericht die Ausgleichsmaßnahmen darstellen, die im Berichtszeitraum bzw. seit Vorlage des letzten Berichtes durchgeführt worden sind.
Die Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen im Bericht soll beinhalten:
1. Beschreibung der Ausgleichsmaßnahme inklusive kartographischer Verortung,
2. auslösendes Bebauungsplanverfahren inklusive Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses und
3. den Zeitpunkt der realisierten bzw. geplanten Umsetzung.
Der Bericht soll der Stadtverordnetenversammlung jährlich im ersten Quartal eines Jahres für den Berichtszeitraum Januar-Dezember des Vorjahres vorgelegt werden.
Begründung:
Ausgleichsmaßnahmen sollen nach §14 des hessischen Naturschutzgesetzes unverzüglich jedoch spätestens bis drei Jahre nach Eintreten des auslösenden Eingriffs in Natur und Landschaft umgesetzt werden. Leider mussten wir in der Vergangenheit bezüglich der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen deutliche Vollzugsdefizite feststellen. Ein jährlicher Bericht erleichtert hier einerseits die parlamentarische Kontrolle und ermöglicht andererseits eine politische Steuerung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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