BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortverband Oberursel

Keine Wildtiere in Zirkussen

11.10.12 –

Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass keine Zirkusbetriebe in Oberursel mehr gastieren, die insbesondere die Wildtiere mitführen, die in Nummer I der Entschließung des Bundesrates von 25.11.2012 (BR Drucksache 565/11) genannt sind.

Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, dass den Zirkusbetrieben, die diese Wildtiere nach den oben genannten Kriterien mit sich führen, keine städtischen Gelände mehr zur Verfügung gestellt werden.

Begründung:

Nach heutiger wissenschaftlicher Erkenntnis, sind das Mitführen, Halten und Zur-Schaustellen bestimmter wildlebenden Tierarten im Zirkusbetrieb in artgerechter Weise nach den geltenden Tierschutzaspekten nicht möglich. Einen großen Teil ihrer Zeit müssen die Tiere in Käfigen und Transportwagen verbringen, eine Unterbringung in ausreichend großen Gehegen ist nicht machbar.

Dieser Antrag folgt der Bundesratsinitiative 565/11 vom 25.11.2011, die in breiter parteiübergreifender Zustimmung beschlossen wurde. Die Ablehnung der Gesetzesinitiative durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist ein Handeln der Stadt Oberursel im Zuge der kommunalen Selbstverwaltung notwendig. Viele Städte, wie Köln, Speyer, Heidelberg, Nidda, Hofheim und Karben gehen bereits diesen Weg.

Das gewerbsmäßige Zur-Schaustellen von Tieren in Zirkussen unterliegt gem. § 11 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz dem Erlaubnisvorbehalt. Eine Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn „die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.“

Die Kontrolle des Tierschutzes und der artgerechten Haltung kann aber nur vor Ort festgestellt werden, wenn der Zirkusbetrieb bereits aufgebaut hat. Eine Untersagung des Spielbetriebs oder des Quartiers ist dann mangels Alternativen zur Unterbringung der Tiere nicht mehr möglich. Dem soll durch Untersagung des Betriebes schon im Vorfeld begegnet werden. Tierarten, die unter die genannten Kriterien fallen sind u.a. Menschenaffen, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos, Wölfe, Pinguine, Giraffen, Elefanten, Flusspferde, Bären und Nashörner.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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