22.05.14 –
Der Magistrat wird gebeten, die „Satzung über die Anordnung eines Leinenzwangs rund um den Maasgrundweiher“ dahingehend zu überarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, dass auch für das Gebiet rund um den Rushmoor-Park ein Leinenzwang für Hunde gilt. Dieser soll das Gebiet zwischen Oberhöchstadter Straße und verlängerter Aumühlenstraße umfassen
Begründung:
Der Rushmoorpark und insbesondere der Bolzplatz, der an das Gelände der Kindertagesstätte Zauberwald angrenzt, wird quer durch alle Altersgruppen intensiv als Fußball- und Liegewiese genutzt. Auch die Hortkinder des direkt angrenzenden Hortes der Kindertagesstätte Zauberwald halten sich in diesem Bereich häufig auf.
Leider gehören jedoch Konflikte mit freilaufenden Hunden in diesem Areal inzwischen zur Tagesordnung und viele Kinder aber auch Erwachsene fühlen sich durch die freilaufenden Hunde subjektiv bedroht.
Der Konflikt geht aber über ein subjektives Bedrohungsgefühl hinaus. Eine objektiv vorliegende Gefahrensituation ist auch im Nebeneinander freilaufender Hunde und ballspielender Menschen gegeben, wenn auch bisher lediglich ein Ball zu Schaden gekommen ist. Darüber hinaus nimmt die Verunreinigung dieser Spielfläche durch Hundekot immer weiter zu. Die Anordnung eines Leinenzwanges kann helfen rücksichtsvolle Hundehalter in diesem Bereich zu sensibilisieren und gibt zudem nicht nur den Mitarbeitern der Ordnungspolizei sondern auch betroffenen Bürgern eine wertvolle Argumentationshilfe gegenüber uneinsichtigen Hundehaltern.
Abstimmungsergebnis: 41 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
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