26.09.13 –
Der Magistrat der Stadt Oberursel wird beauftragt der Stadtverordnetenversammlung einen Sportstättenbedarfs- und -entwicklungsplan vorzulegen. Dieser soll folgende Informationen enthalten:
1. Ein Verzeichnis aller Sportstätten in Oberursel nebst Angaben zur Eigentümerschaft, den bislang geleisteten städtischen Investitions- und Unterhaltsleistungen, schematische Angaben zum Nutzungsgrad und baulichen Zustand.
2. Eine Auflistung der in den kommenden fünf Jahren zu erwartenden/absehbaren Neu- und Erhaltungs- bzw. Erweiterungsinvestitionen in städtische Flächen, sowie vereinseigene Flächen - soweit bekannt -, ebenso wie gegebenenfalls Hinweise auf die technische Dringlichkeit der Investitionen.
3. Bei den sich im Vereinseigentum befindlichen und von der Stadt geförderten bzw. zu fördernden Sportstätten sind, soweit zugänglich, Informationen über die wirtschaftliche Lage und Mitgliederentwicklung der Eigentümer bereitzustellen.
4. Bedarfsmeldungen der Vereine
Federführend ist der Haupt- und Finanzausschuss.
Begründung:
Vor dem Hintergrund der nach wie vor angespannten Haushaltslage der Stadt Oberursel ist es erforderlich, die Planung und damit verbundene Etatisierung von Investitionen in den Bau und den Erhalt von Sportstätten zu systematisieren. Der beantragte Sportstättenbedarfs- und entwicklungsplan soll die städtischen Gremien in die Lage versetzen, transparent und nach klaren, auch politischen Kriterien über die zukünftigen Investitionen im Bereich der Sportstätten zu entscheiden und damit eine Entscheidungsfindung nach dem Ad-Hoc und Zurufprinzip vermeiden
Änderungsantrag der CDU
Der Magistrat der Stadt Oberursel wird beauftragt der Stadtverordnetenversammlung einen Sportstättenbedarfs- und -entwicklungsplan vorzulegen. Dieser soll folgende Informationen enthalten:
1. Ein Verzeichnis aller Sportstätten in Oberursel nebst Angaben zur Eigentümerschaft, den bislang geleisteten städtischen Investitions- und Unterhaltsleistungen, schematische Angaben zum Nutzungsgrad und baulichen Zustand.
2. Eine Auflistung der in den kommenden fünf Jahren zu erwartenden/absehbaren Neu- und Erhaltungs- bzw. Erweiterungsinvestitionen in städtische Flächen, sowie vereinseigene Flächen - soweit bekannt -, ebenso wie gegebenenfalls Hinweise auf die technische Dringlichkeit der Investitionen.
3. Bei den sich im Vereinseigentum befindlichen und von der Stadt geförderten bzw. zu fördernden Sportstätten sind, soweit zugänglich, Informationen über die wirtschaftliche Lage und Mitgliederentwicklung der Eigentümer bereitzustellen.
4. Bedarfsmeldungen der Vereine hinsichtlich der in den kommenden fünf Jahren zu erwartenden/absehbaren Neu-, Erhaltungs- bzw. Erweiterungsinvestitionen in städtische Flächen sowie in vereinseigene Flächen, ggf. ergänzt um die Erkenntnisse des BSO. Die Darstellung sollte dabei im Hinblick auf die Dringlichkeit der Maßnahmen priorisiert werden.
5. Eine aktualisierte Fassung des bereits im Sozial- und Kulturausschusses am 28.08.2012 vorgelegten Belegungsplans der Sportstätten.“
Federführend ist der Haupt- und Finanzausschuss.
Abstimmungsergebnis im HFA: einstimmig
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