19.12.13 –
Der Magistrat wird beauftragt, ob und wie mit einer Richtlinie Erzieherinnen und Erziehern, Eltern und Fördervereinen eine Hilfestellung zum Umgang mit Sponsoren und der werblichen Präsenz von Firmen und Unternehmen in Kinderbetreuungseinrichtungen zu geben. Ziel muss der Schutz der Kinder vor Instrumentalisierung im Sinne einzelner Unternehmen und Sponsoren sein. Das Ergebnis soll dem SKA vorgestellt werden
Begründung:
Unternehmen finanzieren bspw. Einkaufsläden, Pflanzbeete, Spielepakete und Events wie Kürbisschnitzen zu Halloween oder Sinnesparcours. Sosehr Kinder davon profitieren, dass sich Unternehmen in Kindergärten engagieren und damit zusätzliche Angebote ermöglichen, so anfällig sind sie für die werbliche Botschaft. U.a. städtische Kindergärten werden so zu Werbeträger für Unternehmen. Dies ist Unternehmen bewusst, daher gibt es einen zunehmenden Trend zur werblichen Arbeit im Umfeld von Schulen und Kindergärten.
Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, eine klare Regelung zu treffen, so dass in Abstimmung mit den Eltern ein Bewusstsein für die Wirkung von Werbung und Sponsoring in den Kindergärten geschaffen wird. Aus der Aufgabe abzuwägen, was dem berechtigten Interesse von Sponsoren und dem Schutz unserer Kinder dient, muss gemeinsam mit Kindertagesstätten und Eltern eine Richtlinie folgen, die die Rahmenbedingungen für Sponsoring in Kindergärten definiert und damit auch gerade für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Einrichtungen, sowie Fördervereinen eine klare Richtschnur für ihre Arbeit an die Hand gibt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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