Der Magistrat wird beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie der Charakter der Stadt Oberursel als Stadt im Grünen erhalten werden kann. Insbesondere soll geprüft werden welche Gebiete oder Baumbestände als besonders schützenswert eingestuft werden sollten. Gegenstand des Prüfung soll auch ein möglicher Schutz dieser Flächen durch eine Baumschutzsatzung sein.
Das Ergebnis der Prüfung soll dem Bau- und Umweltausschuss bis Ende des Jahres vorgelegt werden.
Begründung:
Nicht nur die Fällaktion des Magistrates an der Bleiche hat in den letzten Wochen für große Kontroversen über schützenswerte Baumbestände und über entgegenstehende Interessen gesorgt, auch die Fällaktionen eines Privatmanns an der Atzelhöhl haben eine Diskussion um die Grünbestände der Stadt Oberursel losgetreten.
Nachdem im Sommer 2002 das hessische Naturschutzgesetz geändert wurde, sind insbesondere Baumbestände im sog. Innenbereich nicht mehr ausreichend durch das Gesetz geschützt. So haben die Unteren Naturschutzbehörden in keinem Fall mehr eine Möglichkeit zum Einspruch, denn nach § 6 Absatz 2 Ziffer 12 HNatschG ist "das Beseitigen von Grünbeständen im baurechtlichem Innenbereich, soweit damit keine Nutzungsänderung verbunden ist", nicht als Eingriff anzusehen.
Schutzregelungen können allerdings weiterhin durch die Gemeinden getroffen werden, zum Beispiel durch Baumschutzsatzungen oder Bebauungspläne. Baumschutzsatzungen können allerdings kann nicht mehr - wie bisher - flächendeckend, sondern lediglich für bestimmte festzulegende Gebiete, welche aus Sicht der Gemeinde besonderen Schutz für die Grünbestände rechtfertigen, aufgestellt werden. Dies muss definiert werden, auch unter Durchführung einer entsprechenden Bürgerbeteiligung.
Eine Betrachtung, welche Regelung für den Baumschutz in Oberursel am sinnvollsten ist, sollte nach den Diskussionen der vergangenen Wochen dringend durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis: Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in den Bau- und Umweltausschuss verwiesen.
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