Der Magistrat wird beauftragt, eine Anfrage an die vier Saatgutfirmen Syngenta, Pioneer, Monsanto und BayerCropScience zu richten, um zu klären, ob genmanipulierter Mais an einen landwirtschaftlichen Betrieb innerhalb der Stadt Oberursel abgegeben wurde.
Um Schaden von anliegenden landwirtschaftlichen Betrieben abzuwenden, veröffentlicht der Magistrat die eingehenden Antworten als amtliche Bekanntmachung.
Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, sich beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft für die Einrichtung eines Anbaukatasters für Flächen einzusetzen, auf denen genmanipulierte Sorten angebaut werden.
Begründung:
Das Bundessortenamt (BSA) hat für 2002 insgesamt 50 Tonnen gentechnisch verändertes Mais-Saatgut der Firmen Syngenta, Pioneer, Monsanto und AventisCropScience über §3, Abs.2 Saatgutverkehrsgesetz für gewerbliche Zwecke freigegeben.
Der derzeitige Zugang zu Informationen hinsichtlich des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen ist für die Öffentlichkeit nur sehr unbefriedigend geregelt. Es gibt kein allgemein zugängliches Anbaukataster, in dem die Anbauflächen mit den entsprechenden Informationen zu den gentechnisch veränderten Sorten und den verwendeten Gen-Konstrukten ausgewiesen sind. Dies birgt eine für viele Landwirte und Verbraucher nicht akzeptable Gefahr der Beeinträchtigung eigener Interessen, da gentechnisch veränderte Pflanzen unbemerkt auskreuzen können und damit über vermeintlich konventionelle Produkte in den Verkehr gebracht werden. Ein Anbaukataster bietet eine wesentliche Möglichkeit des Schutzes vor der Verunreinigung der Ernte von Landwirten, die weiterhin keine gentechnisch veränderten Pflanzen anbauen möchten.
Die Anfrage der Stadt Oberursel zum Verbleib von gentechnisch veränderten Saatgut unterstreicht die Notwendigkeit des Zugangs zu Informationen. Sie kommt hiermit ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Landwirten und Verbrauchern nach.
Landwirte benötigen diese Information, als Schutz vor möglichen Repressalien, wenn sie ihre Ernte fälschlicherweise als gentechnikfrei verkaufen wollen. Dies würde ein Verstoß gegen die gesetzlichen Kennzeichnungs- und Genehmigungsbestimmungen bedeuten, da auch kontaminierte Ernten illegal sind, wenn Gen-Konstrukte enthalten sind, die für den vorgesehenen Verwendungszweck nicht genehmigt sind (Novel-Food-Verordnung). Daher ist es von erheblicher Tragweite, wenn die vom Bundessortenamt genehmigten Sorten in Körnermais-Bestände einkreuzen.
Abstimmungsergebnis: Ja: 9 Nein: 36
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