Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Anlage zur Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kindertagesstätten (Grundlagen der städtischen Zuschussgewährung) dahingehend überarbeitet werden kann, dass eine größere Anzahl von einkommensschwachen Familien unterstützt wird.
Dabei muss es Ziel sein, dass Familien, die über den Einkommensgrenzen für die Gebührenübernahmen durch den Hochtaunuskreis liegen, einen städtischen Zuschuss erhalten, der nach Einkommen gestaffelt ist.
Vorab wird der Magistrat gebeten, im SKA über die derzeitige Situation, die Art der Grenzfälle und die Handhabung der Grenzfallregelung zu berichten.
Abstimmungsergebnis: Ja: 40
Nach der ersten Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes ist klar: Dieser Gesetzentwurf aus dem Hause Reiche ist klimaschädlich, sozial [...]
Was die Bundesregierung unter dem Deckmantel einer „Pflegereform" vorlegt, verdient diese Bezeichnung kaum. Statt strukturelle Probleme [...]
Tausend Menschen. Acht Bühnen. Eine Frage: Wie machen wir Politik, die wieder Hoffnung weckt? IM/PULS 2026 war keine Konferenz - sondern ein [...]