Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Anlage zur Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kindertagesstätten (Grundlagen der städtischen Zuschussgewährung) dahingehend überarbeitet werden kann, dass eine größere Anzahl von einkommensschwachen Familien unterstützt wird.
Dabei muss es Ziel sein, dass Familien, die über den Einkommensgrenzen für die Gebührenübernahmen durch den Hochtaunuskreis liegen, einen städtischen Zuschuss erhalten, der nach Einkommen gestaffelt ist.
Vorab wird der Magistrat gebeten, im SKA über die derzeitige Situation, die Art der Grenzfälle und die Handhabung der Grenzfallregelung zu berichten.
Abstimmungsergebnis: Ja: 40
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