Einsatz von Erdgasfahrzeugen

Der Magistrat wird beauftragt,

  • bei der Neuanschaffung von Kraftfahrzeugen für den Fuhrpark der Stadt Oberursel, des BSO und der Freiwilligen Feuerwehren bevorzugt Fahrzeuge mit Erdgasantrieb (CNG-Antrieb) anzuschaffen, sofern diese im Einzellfall im Betrieb keine wesentlichen wirtschaftlichen Nachteile bedeuten.
  • auf die Geschäftsführungen der städtischen GmbHs einzuwirken, dass diese ebenfalls bei Neuanschaffungen von Kraftfahrzeugen bevorzugt Fahrzeuge mit Erdgasantrieb (CNG-Antrieb) anschaffen, sofern diese im Einzelfall im Betrieb keine wesentlichen wirtschaftlichen Nachteile bedeuten.
  • bei der Geschäftsführung der Stadtwerke GmbH darauf hinzuwirken, dass bei der Neuausschreibung der Stadtbuslinien bevorzugt Busse mit Erdgasantrieb gesucht werden.
  • auf die Geschäftsführung der TaunaGas Oberursel (Taunus) GmbH einzuwirken, dass diese so schnell wie möglich auf dem Stadtgebiet Oberursels eine öffentliche Tankstelle für CNG-Fahrzeuge einrichtet. Dies sollte möglichst in Kooperation mit einem privaten Tankstellenbetreiber geschehen.

Begründung:
Die Stadt Oberursel ist am 14.11.96 auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Mitglied des Klimabündnisses geworden. Am 28.08.01 hat die Stadtverordnetenversammlung die "Lokale Agenda 21" beschlossen.
Beide Beschlüsse beinhalten die Selbstverpflichtung der Stadt Oberursel zur aktiven Verringerung von Umweltbelastungen. Gerade im innerörtlichen Bereich ist die Umweltbelastung durch den Fahrzeugverkehr sehr groß. Durch das Umstellen der Fahrzeugflotte von Benzin- bzw. Dieselantrieb auf CNG-Fahrzeuge kann die Stadt mit ihren Gesellschaften einen Teil dieser Belastungen aktiv reduzieren. Durch Erdgas-Fahrzeuge werden die fahrzeugspezifischen Emissionen wie z.B. Stickstoffoxide(NOx), Kohlenmonoxid(CO), höhere Kohlenwasserstoffe (HC) und auch die Geräuschemissionen deutlich vermindert. Im Vergleich zu Diesel werden z.B.

  • Kohlenmonoxid-Emissionen um 80%,
  • Schwefeldioxid- und Rußemissionen nahezu vollständig,
  • Geräuschemissionen um ca. 50% reduziert.

Auch unter wirtschaftlichen Aspekten sind Erdgasfahrzeuge i. d. R. günstiger zu bewerten als benzin- oder dieselgetriebene Fahrzeuge. Gegenüber Benzin ist der Kraftstoff ca. 50%, gegenüber Diesel ca. 30% günstiger. Bis ins Jahr 2020 gilt für CNG-Fahrzeuge eine reduzierte Mineralölsteuer.
Der etwas höhere Anschaffungspreis (bei Nutzfahrzeugen ca. 10-20%) amortisiert sich somit im Betrieb.

Für die TaunuaGas bedeutet der Betrieb einer öffentlichen Erdgastankstelle in Oberursel zudem eine zusätzliche Einnahmequelle. Für die Errichtung der Tankstellen gibt es Förderprogramme der Vorlieferanten, z.B. der Ruhrgas AG.


Abstimmungsergebnis: Der Antrag wurde einstimmig in den Haupt- und Finanzausschuss zur Wiedervorlage an die Stadtverordnetenversammlung verwiesen.
Abstimmungsergebnis im Ausschuss:

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