Die Stadtverordnetenfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert die jüngsten Äußerungen von Bürgermeister Krämer, in denen er angekündigt hat, das Votum der Stadtverordnetenversammlung zur Zuständigkeit für homosexuelle Lebenspartnerschaften nicht anerkennen zu wollen.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung hat in der vergangenen Woche nur gegen die Stimmen der CDU den Bürgermeister und den Magistrat aufgefordert, das Standesamt zur zuständigen Behörde zu erklären. "Dass Herr Krämer nicht damit umgehen kann zur politischen Minderheit zu gehören hat er ja in den vergangenen Wochen bereits im Planungsverband demonstriert," stellt der grüne Fraktionsvorsitzende Christof Fink fest, "aber sein Agieren in diesem Fall ist eindeutig fehl am Platze."
Wenn Bürgermeister Krämer weiterhin eintragungswilligen Paaren den Zugang zum Trauzimmer des Standesamtes verweigere, komme dies einer fortlaufenden Diskriminierung gleich. "Ich finde es unerträglich, dass Herr Krämer seine Homophobie mit verfassungsrechtlichen Argumenten verbrämt," so Fink, "in meinen Augen ist er es, der verfassungswidrig handelt, indem er Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung ausgrenzt." Während andere Städte touristisch damit werben, dass bei Ihnen alle Menschen willkommen seien, bereite Gerd Krämer offenbar das Aufstellen von Schildern mit der Aufschrift "Oberursel - letzte Bastion des christlichen Abendlandes" vor.
Dass außer in Oberursel auch vereinzelt andere Kommunen die Zuständigkeit für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften dem Einwohneramt übertragen haben, taugt nicht als Beweis für ein angeblich rechtskonformes Verhalten Krämers. Ein Einbrecher könne sich auch nicht mit dem Verweis auf andere Einbrecher aus der Verantwortung stehlen. In Oberursel habe der Bürgermeister nicht nur die hessische Rechtslage sondern auch die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung gegen sich.
Die Oberurseler GRÜNEN fordern den Bürgermeister noch einmal deutlich auf, die Diskriminierung schwuler und lesbischer Paare in Oberursel zu beenden und das Trauzimmer auch für Lebenspartnerschaften zu öffnen. Außerdem solle gemäß des hessischen Ausführungsgesetzes der Magistrat über die Zuständigkeit entscheiden, denn dieser und nicht der Bürgermeister allein sei verantwortlich für diese Entscheidung.
"Wenn der Bürgermeister nach wie vor die Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung und die Rechtslage mißachtet, werden wir auch nicht zögern, die Kommunalaufsicht anzurufen," kündigt Fink weitere Schritte an, "wir sind nicht bereit, Diskriminierungen stillschweigend hinzunehmen."
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