Beschluss zu Altkönigsportplatz ist rechtswidrig

Wie in der letzten Stadtverordnetensitzung angekündigt, haben die Stadtverordnetenfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und ihr Vorsitzender Christof Fink vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht Klage gegen einen Beschluss zum Verkauf des Altkönigsportplatzes eingereicht.

Worum geht es? In der letzten Stadtverordnetensitzung vor der Wahl wurde eine Magistratsvorlage zum Verkauf des Altkönigsportplatzes behandelt. Dies sollte nach Wunsch des Magistrats nichtöffentlich geschehen. Der GRÜNE Fraktionsvorsitzende Christof Fink hat zu Beginn der Sitzung beantragt, dass der Beschluss öffentlich gefasst werden solle, da die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 52 HGO grundsätzlich öffentlich tage und die Oberurseler Bürger gerade beim Thema Altkönigsportplatz ein Recht darauf hätten, zu erfahren worüber beschlossen würde. CDU und FDP haben diesen Antrag abgelehnt und auf nichtöffentlicher Befassung bestanden.

"Durch diesen Beschluss wurde es nicht nur den Oberurseler Bürgern verwehrt, sich eine Meinung zu dem Beschluss zu bilden", so Christof Fink, "sondern auch mir und allen anderen Stadtverordneten wurde das Recht genommen, sich zu dem Thema öffentlich zu äußern, so wie die HGO dies vorsieht." Daher sei der Beschluss, der am 2. März gefasst wurde, rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht soll nun auf Antrag der GRÜNEN die Rechtswidrigkeit feststellen und damit die Umsetzung des Beschlusses verhindern.
In dieser Auffassung werden dir GRÜNEN von dem renommierten Kommunalrechtsexperten Friedhelm Förstemann unterstützt, der die Klage vor dem Amtsgericht Frankfurt im Namen der GRÜNEN eingereicht hat.

"Wir fordern den Magistrat auf, den Beschluss so lange nicht umzusetzen, bis das Verwaltungsgericht über die Klage verhandelt hat", fordert Fink. Andernfalls würden die GRÜNEN mit einer weiteren Klage die Maßnahmen, die einer Vorbereitung des Sportplatz-Verkaufs dienten, per Eilentscheidung verhindern.

"Der Verkauf des Altkönigsportplatzes gehört zu den umstrittensten Projekten in der Oberurseler Kommunalpolitik der letzten Jahre," so Fink abschließend, "dass Entscheidungen hier zu in nichtöffentlicher Sitzung und damit rechtswidrig gefällt werden, wirft ein schlechtes Licht auf diesen Vorgang." Alle Oberurseler Bürger hätten ein Recht zu erfahren, was mit dem Eigentum der Stadt geschehe, daher sei die Klage der GRÜNEN im Interesse der gesamten Stadt.

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