Die Stadtverordnetenfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften.
Das höchste Verfassungsgericht hat heute festgestellt, dass es kein "Abstandsgebot" gibt, nachdem sich die Ehe von der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft unterscheiden muss. Beide Institute können nebeneinander bestehen, ohne sich zu beeinträchtigen. Schliesslich, so das Gericht, richte sich die Ehe an einen anderen Adressatenkreis, als die gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften.
"Diese Entscheidung beweist, dass es von der Oberurseler CDU vollkommen abstrus ist, zu meinen, die Ehe schütze ich dadurch, dass ich sie im Trauzimmer schließe, während andere Gemeinschaften im Vorzimmer des Trausaales geschlossen werden," so Christina Herr, Fraktionsgeschäftsführerin der Oberurseler Grünen. Das Urteil räumt nach Ansicht der Grünen sämtliche Bedenken aus, die seitens der CDU gegen eine Öffnung des Trauzimmers für Schwule und Lesben geäußert wurden.
Die Oberurseler GRÜNEN fordern den zuständigen Dezernenten Herrn Häfner und die CDU-Fraktion noch einmal deutlich auf, die Diskriminierung schwuler und lesbischer Paare in Oberursel zu beenden und das Trauzimmer auch für Lebenspartnerschaften zu öffnen.
"Es muss endlich Schluss sein, mit dieser kleinkarierten Schikanepolitik seitens der CDU und des zuständigen Dezernenten", fordert Christina Herr abschließend. "Den verfassungsrechtlichen Segen haben die gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften nun, die Oberurseler Verantwortlichen sollten jetzt auch die gesellschaftliche Realität anerkennen".
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