28.05.15 –
Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat, mit folgenden Maßnahmen Hilfen für
die vom Streik der Erzieherinnen und Erzieher betroffenen Eltern unverzüglich umzusetzen:
1. Räumlichkeiten werden bei Bedarf Eltern zur Kinderbetreuung unentgeltlich zur Verfügung
gestellt, sofern bisher noch nicht praktiziert
2. Die Rückerstattung von Kindertagesstättengebühren über nicht geleistete Betreuungszeiten
erfolgt durch Anwendung von § 3 Abs. 2 der Satzung der Stadt Oberursel
(Taunus) über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kindertagesstätten.
Die Elternbeiräte sind in die Erarbeitung der Kriterien für Härtefälle einzubeziehen.
Begründung:
In Oberursel werden seit Beginn des Erzieher-Streiks zwei Einrichtungen dauerhaft bestreikt,
in anderen gab es einzelne Streiktage. Bisher sind in den zwei vom Streik betroffenen Kindertagesstätten Notgruppen und alternative Betreuungsmöglichkeiten geschaffen worden.
Durch die Dauer des Streiks wird dieser für die Familien allerdings zunehmend schwer erträglich.
Zusätzlich zu der täglichen Belastung, die Betreuung der Kinder neu organisieren zu
müssen, kommt die Belastung einer Beitragszahlung obwohl keine oder nur eine unzureichende
Betreuung angeboten werden kann.
Neben den Bemühungen, eine Notbetreuung aufrechtzuerhalten, sollte die Stadt daher unter
Anwendung der Härtefallregelung der Gebührensatzung die stark betroffenen Eltern entlasten.
Christina Herr
Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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